…Gst 452, 481 und 531 aus EZ3, bewertet als eigene wirtschaftliche Einheit unter EW-AZ2, die für die Flurbereinigung erforderlichen und damit begünstigten Teilflächen Gst 452 und 481 flächenmäßig und wertmäßig (zu 79,66 %) weitaus überwiegen, sodass dieser Erwerb insgesamt gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…Gst 452, 481 und 531 aus EZ3, bewertet als eigene wirtschaftliche Einheit unter EW-AZ2, die für die Flurbereinigung erforderlichen und damit begünstigten Teilflächen Gst 452 und 481 flächenmäßig und wertmäßig (zu 79,66 %) weitaus überwiegen, sodass dieser Erwerb insgesamt gemäß § 3 Abs. 1 Z…
…zwischen Flächenausmaß und Wert und beim Aufbringen von Grund für gemeinsame Anlagen auf das Verhältnis der Werte der Grundabfindungen ab." Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt…
…1983, 16/3023/80). Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das heißt in Bezug auf die Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen ist oder nicht (vgl. VwGH 20…
…N.F. Nr. 5167/F uva). Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das heißt in Bezug auf die Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen ist oder nicht. Es…
…Gatten betrieben worden sei. Über Ersuchen des BFG hat die Bf. außerdem am 16. April 2015 bekannt gegeben, eine Landwirtschaft sei wegen der geringen Größe nie betrieben worden. Teilflächen (4, 5, 6, 8 und 9) seien seit der Übergabe verpachtet gewesen. Weiters legt die Bf…
…Realteilungs- und Dienstbarkeitsvertrag vom 29. November 2010 haben d und e nach diversen Zu- und Abschreibungen von Teilflächen die GST-NR b und c geteilt, sodass d Alleineigentümer der GST-Nr b im Ausmaß von 1017 m² und e Alleineigentümer der aus GST-Nr c…
…Realteilungs- und Dienstbarkeitsvertrag vom 29. November 2010 haben a und b nach diversen Zu- und Abschreibungen von Teilflächen die GST-NR d und e geteilt, sodass a Alleineigentümer der GST-Nr d im Ausmaß von 1017 m² und b Alleineigentümer der aus GST-Nr e…
…und vom 8. Mai 2008, 2007/16/0019). Im Falle der Verwirklichung eines begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das heißt in Bezug auf die Gesamtfläche, als verwirklicht anzusehen ist oder…
…auch öffentlich zugänglich sind (Absatz 4). Aufschließungswege sind die zur Verbindung von Kleingärten und Gemeinschaftsflächen mit einer öffentlichen Verkehrsfläche notwendigen Wege (Absatz 5). Weggrundstücke sind die den Kleingärten und Gemeinschaftsflächen vorgelagerten Teilflächen der Aufschließungswege, die einem Kleingarten, einer Gemeinschaftsfläche oder einer eigenen Einlage zugeschrieben sind…
…1983, 16/3023/80). Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das heißt in Bezug auf die Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen ist oder nicht (vgl. VwGH 20…
…N.F. Nr. 5167/F uva). Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das heißt in Bezug auf die Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen ist oder nicht. Es…
…erster Linie ein Vergleich der einzelnen Flächenausmaße des Grundstückes entscheidend. Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das heißt in Bezug auf die Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen…
…übrigen Aufwendungen des Jahres 2011 9.143,17 Euro betragen hätten. IZm dem Verkauf der unbebauten Teilflächen der früheren Betriebsliegenschaft seien zusätzlich Habenzinsen auf den eröffneten Treuhandkonten iHv 78,32 Euro angefallen. Am 16. Februar 2023 fand im Rahmen eines Erörterungstermins eine Besprechung der Sach…
…1 Z 4 GrEStG erfüllt ist, auf ein wertmäßiges Überwiegen ankommt." Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur für einzelne Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das heißt in Bezug auf den Wert der Grundstücke…
…zwischen Flächenausmaß und Wert und beim Aufbringen von Grund für gemeinsame Anlagen auf das Verhältnis der Werte der Grundabfindungen ab." Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt…
…Nr. 5167/F uva). Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das heißt in Bezug auf die Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen ist oder nicht (vgl. dazu neben…
…Nr. 5167/F uva). Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen ist in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das heißt in bezug auf die Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen ist oder nicht (vgl. dazu neben…
…Erwerbsvorgang in einen steuerpflichtigen und einen steuerbefreiten Teil zu trennen. Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen sei in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das hieße in Bezug auf die Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen…
…Erwerbsvorgang in einen steuerpflichtigen und einen steuerbefreiten Teil zu trennen. Im Falle der Verwirklichung des begünstigten Zweckes nur auf einzelnen Teilflächen sei in einheitlicher Beurteilung des gesamten Erwerbsvorganges zu untersuchen, ob der begünstigte Zweck insgesamt, das hieße in Bezug auf die Gesamtfläche als verwirklicht anzusehen…