…aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl. VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach der oa VwGH-Rechtsprechung also dann vor…
An diesem Ergebnis der privaten Mitveranlassung vermag auch das Vorbringen des Bw., er habe die in dem Seminaren erworbene Kompetenz im Rahmen seiner Bewerbungsgespräche und seiner späteren Führungsfunktion nutzen können, nichts zu ändern, zumal Fähigkeiten, wie sie in den genannten Seminaren vermittelt werden, etwa auf…
…einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl. VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach…
…einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl. VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach…
…einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl. VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach…
…einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl. VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach…
…einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl. VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach…
…aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl. VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG liegen nach der oa VwGH-Rechtsprechung also dann vor, wenn…
…im ausgeübten Beruf von Nutzen seien und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Sie würden unter die vom Gesetz angesprochenen iZm mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen fallen (vgl. VwGH 22.9.2005, Zl. 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen iSd § 16 Abs…
… VwGH 19.10.2006, 2005/14/0117). Stehen Bildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der bereits ausgeübten Tätigkeit ist die Abzugsfähigkeit regelmäßig gegeben (Jakom/Lenneis, EStG10, § 16 Rz 49). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG liegen nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung also dann…
…und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (vgl. VwGH 22.11.1995, Zl. 95/15/0161). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach der VwGH-Rechtsprechung also dann vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet…
…und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (vgl. VwGH 22.11.1995, Zl. 95/15/0161). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach der VwGH-Rechtsprechung also dann vor, wenn die Kenntnisse im Rahmen der ausgeübten Tätigkeit verwertet…
…2000/15/0009). Ob eine auf die Berufsgruppe des Beschwerdeführers zugeschnittene Bildungsmaßnahme vorliegt, ist anhand der Lehrinhalte zu prüfen ( Schubert in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 16 Anm 140). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG liegen nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung also…
…Beruf aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG liegen nach der höchstgerichtlichen Rechtsprechung also dann vor, wenn…
…es, dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf dient (vgl. VwGH 22.11.1995, Zl. 95/15/0161). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 liegen nach der o.a. VwGH-Rechtsprechung also dann vor…
…ausgeübten Beruf von Nutzen sind und somit einen objektiven Zusammenhang mit dem ausgeübten Beruf aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl. VwGH 22.9.2005, 2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs…
…aufweisen. Sie fallen unter die vom Gesetz angesprochenen, im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehenden Bildungsmaßnahmen (vgl. VwGH 22.9.2005,2003/14/0090). Begünstigende Bildungsmaßnahmen im Sinne des § 16 Abs 1 Z 10 EStG liegen nach der oa VwGH-Rechtsprechung also dann vor, wenn…
…Kindes in Anspruch nehmen. Von einer Bindung der vollen Arbeitskraft kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Bildungsmaßnahme hinsichtlich des theoretischen und praktischen Teiles sowie der Vor- und Nachbereitungszeiten ein zeitliches Ausmaß in Anspruch nimmt, das zumindest annähernd dem eines Vollzeitdienstverhältnisses entspricht. Dies wird dann…
…belangte Behörde in ihrer Stellungnahme die Abweisung der Beschwerde und verwies hierzu auf die Bestimmung des § 20 EStG, wonach Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen, die auch bei nicht berufstätigen Personen von allgemeinem Interesse sind oder die grundsätzlich der privaten Lebensführung dienen, dem Abzugsverbot der genannten Norm unterlägen…
…23.02.2011, 2009/13/0127). Von der Bindung der Arbeitskraft könne nur dann ausgegangen werden, wenn die Bildungsmaßnahme durch den Kursbesuch, die Vor- und Nachbereitungszeiten und die Prüfungsteilnahme ein zeitliches Ausmaß in Anspruch nehmen, das zumindest annähernd dem eines Vollzeitverhältnisses entspreche. Es sei demnach…