…Produktcode 0203 29 15 9100 erklärt. Die ausgeführte Menge wurde von der vorgelegten Ausfuhrlizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung AT Nr. 103551 abgeschrieben. Das auszuführende Erzeugnis ist in Feld 15 dieser Lizenz nach der Kombinierten Nomenklatur (KN) folgendermaßen bezeichnet: "Fl. v. Hausschw., Bäuche (Bauchspeck) und Teile…
…Zollkodex) (1) Jedes begünstigte Land erfüllt folgende Vorschriften bzw. stellt deren Erfüllung sicher: a)die Ursprungsregeln für die auszuführenden Erzeugnisse gemäß Titel II Kapitel 1 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446; b)die Regeln für das Ausfüllen und die Ausstellung von…
…Erklärungen auf der Rechnung (Art. 71 UZK-IA) (1) Jedes begünstigte Land erfüllt folgende Vorschriften bzw. stellt deren Erfüllung sicher: a)die Ursprungsregeln für die auszuführenden Erzeugnisse; b)die Regeln für das Ausfüllen und die Ausstellung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A; c)die Bestimmungen für…
…dass für die auszuführenden Erzeugnisse eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 erteilt werden kann. Er ist verpflichtet, auf Verlangen der zuständigen Behörden alle zusätzlichen Nachweise zu erbringen, die diese für notwendig erachten, um zu prüfen, ob die für die Präferenzbehandlung in Betracht kommenden Erzeugnisse tatsächlich die Ursprungseigenschaft…
…Damit das hergestellte Erzeugnis die Ursprungseigenschaft erwerben kann, ist es nicht erforderlich, dass die Vormaterialien mit Ursprung in einem Land, mit dem die EU ein FHA abgeschlossen hat und die in einem begünstigten Land zur Herstellung des in die Europäische Union auszuführenden Erzeugnisses verwendet werden…
…festgelegt. Damit das hergestellte Erzeugnis die Ursprungseigenschaft erwerben kann, ist es nicht erforderlich, dass die Vormaterialien mit Ursprung in einem Land, mit dem die Union ein Freihandelsabkommen abgeschlossen hat und die in einem begünstigten Land zur Herstellung des in die Union auszuführenden Erzeugnisses verwendet werden…
…sollen, wird gemäß den Ursprungsregeln in diesem Ursprungsprotokoll festgelegt. (4) Damit das hergestellte Erzeugnis die Ursprungseigenschaft erwerben kann, ist es nicht erforderlich, dass die Vormaterialien mit Ursprung in dem Drittland, die in dem ÜLG zur Herstellung des in die EU auszuführenden Erzeugnisses verwendet werden, in…
…Nicht zu verwenden, wenn eine Ausfuhrerstattung nicht für das auszuführende Erzeugnis selbst sondern für darin enthaltene Bestandteile gewährt werden soll (Nicht Anhang I-Waren). Diese Regelung gilt für alle in Art. 11 Abs. 6 VO (EG) Nr. 800/1999 taxativ aufgezählten Erzeugnisse, sofern die erforderlichen…
…Nicht zu verwenden, wenn eine Ausfuhrerstattung nicht für das auszuführende Erzeugnis selbst sondern für darin enthaltene Bestandteile gewährt werden soll (Nicht Anhang I-Waren). Diese Regelung gilt für alle in Art. 11 Abs. 6 VO (EG) Nr. 800/1999 taxativ aufgezählten Erzeugnisse, sofern die erforderlichen…
…Ausfuhr erstattungsfähiger Erzeugnisse (Art. 1) keine Erstattung gewährt, wenn sie aus Drittländern eingeführt und nach Drittländern wieder ausgeführt werden, es sei denn, der Ausführer weist nach, dass das auszuführende Erzeugnis mit dem vorher eingeführten Erzeugnis identisch ist und dass alle Einfuhrzölle auf dieses Erzeugnis bei…
…also die Bezeichnung der auszuführenden Erzeugnisse in der Lizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung durch Angabe des zwölfstelligen Erzeugniscodes in Feld 16 und die Lizenz ist für alle Waren gültig, die unter diesen Erzeugniscode fallen. In Feld 14 der Lizenz sind die Erzeugnisse nach dem Sprachgebrauch…
…die Bezeichnung der auszuführenden Erzeugnisse in der Lizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung also durch Angabe des zwölfstelligen Erzeugniscodes in Feld 16 und die Lizenz ist für alle Waren gültig, die unter diesen Erzeugniscode fallen. In Feld 14 der Lizenz sind die Erzeugnisse nach dem Sprachgebrauch…
…also die Bezeichnung der auszuführenden Erzeugnisse in der Lizenz mit Vorausfestsetzung der Erstattung durch Angabe des zwölfstelligen Erzeugniscodes in Feld 16 und die Lizenz ist für alle Waren gültig, die unter diesen Erzeugniscode fallen. In Feld 14 der Lizenz sind die Erzeugnisse nach dem Sprachgebrauch…
…Ausfuhr erstattungsfähiger Erzeugnisse (Art. 1) keine Erstattung gewährt, wenn sie aus Drittländern eingeführt und nach Drittländern wieder ausgeführt werden, es sei denn, der Ausführer weist nach, dass das auszuführende Erzeugnis mit dem vorher eingeführten Erzeugnis identisch ist und dass alle Einfuhrzölle auf dieses Erzeugnis bei…
…Ausfuhr erstattungsfähiger Erzeugnisse (Art. 1) keine Erstattung gewährt, wenn sie aus Drittländern eingeführt und nach Drittländern wieder ausgeführt werden, es sei denn, der Ausführer weist nach, dass das auszuführende Erzeugnis mit dem vorher eingeführten Erzeugnis identisch ist und dass alle Einfuhrzölle auf dieses Erzeugnis bei…
…Ausfuhr erstattungsfähiger Erzeugnisse (Art. 1) keine Erstattung gewährt, wenn sie aus Drittländern eingeführt und nach Drittländern wieder ausgeführt werden, es sei denn, der Ausführer weist nach, dass das auszuführende Erzeugnis mit dem vorher eingeführten Erzeugnis identisch ist und dass alle Einfuhrzölle auf dieses Erzeugnis bei…
…Ausfuhr erstattungsfähiger Erzeugnisse (Art. 1) keine Erstattung gewährt, wenn sie aus Drittländern eingeführt und nach Drittländern wieder ausgeführt werden, es sei denn, der Ausführer weist nach, dass das auszuführende Erzeugnis mit dem vorher eingeführten Erzeugnis identisch ist und dass alle Einfuhrzölle auf dieses Erzeugnis bei…
…Ausfuhr erstattungsfähiger Erzeugnisse (Art. 1) keine Erstattung gewährt, wenn sie aus Drittländern eingeführt und nach Drittländern wieder ausgeführt werden, es sei denn, der Ausführer weist nach, dass das auszuführende Erzeugnis mit dem vorher eingeführten Erzeugnis identisch ist und dass alle Einfuhrzölle auf dieses Erzeugnis bei…
…Ausfuhr erstattungsfähiger Erzeugnisse (Art. 1) keine Erstattung gewährt, wenn sie aus Drittländern eingeführt und nach Drittländern wieder ausgeführt werden, es sei denn, der Ausführer weist nach, dass das auszuführende Erzeugnis mit dem vorher eingeführten Erzeugnis identisch ist und dass alle Einfuhrzölle auf dieses Erzeugnis bei…
…Ausfuhr erstattungsfähiger Erzeugnisse (Art. 1) keine Erstattung gewährt, wenn sie aus Drittländern eingeführt und nach Drittländern wieder ausgeführt werden, es sei denn, der Ausführer weist nach, dass das auszuführende Erzeugnis mit dem vorher eingeführten Erzeugnis identisch ist und dass alle Einfuhrzölle auf dieses Erzeugnis bei…