…ist vollständig, wenn er folgende Punkte enthält: Der Einbringende (Name bzw. Firma und Sitz des/der Einbringenden oder Firmenbuchnummer) Der Einbringungsstichtag Die aufnehmende Körperschaft (genaue Bezeichnung wie etwa exakte Firma und Sitz oder Firmenbuchnummer) Das definierte Einbringungsvermögen, wobei die Definition durch Bezugnahme auf den gemäß §…
…I UmgrStG der Gruppenträgerin Bw1 AG als übertragende Gesellschaft auf die gruppenfremde Bw-alt als aufnehmende Gesellschaft zum 30. Juni 2010 die Unternehmensgruppe mit Ablauf des Jahres 2009 beendet worden sei. Die Funktion des Gruppenträgers könne nicht auf eine Körperschaft außerhalb der Unternehmensgruppe übertragen werden…
…Die aufnehmende Körperschaft übernimmt daher auch bei Aufwertungsverschmelzungen grundsätzlich sämtliche Rechtspositionen der übertragenden Körperschaft. Hinsichtlich der gewinnermittlungsrechtlichen Positionen ist allerdings zu beachten, dass solche, die an eine Fortführung der Buchwerte anknüpfen, nicht auf die übernehmende Körperschaft übergehen können. Rz 136: Die verschmelzungsbedingt auf die übernehmende…
…der übertragenden Körperschaft Gesellschaftsanteile an der übernehmenden Körperschaft als Gegenleistung für die Vermögensübertragung zu gewähren. Verfügt eine aufnehmende Körperschaft nicht über die dazu erforderliche Anzahl eigener Anteile, hat sie ihr Nominalkapital entsprechend zu erhöhen. Rz 6: Die Gewährung von Anteilsrechten an der aufnehmenden Körperschaft ist…
…zum Einbringungsstichtag entstanden sind und bis zum Veranlagungszeitraum in den der Einbringungsstichtag fällt nicht verrechnet sind, der aufnehmenden Körperschaft für den Veranlagungszeitraum 01.04.2008 bis 31.12.2008 zuzurechnen. Abgestützt ist diese Rechtsmeinung auch auf eine Stellungnahme der anerkannten Umgründungsexpertin Dr. Petra Hübner-Schwarzinger…
…der Gesellschaft (T-GmbH) erworben, deren Anteile sich in seiner Hand vereinigen. Es findet deshalb im Falle der nachfolgenden Verschmelzung der T-GmbH mit der A-GmbH (als aufnehmende Körperschaft; up-stream-Verschmelzung) ein Erwerbsvorgang zwischen denselben Personen statt; eine Anrechnung der Grunderwerbsteuer des früheren…
…der steuerneutrale Übergang auf den gemeinen Wert des Betriebsvermögens mit dem auf den Einbringungsstichtag folgenden Tag bei der aufnehmenden Körperschaft zu erfolgen hat (vgl. UmgrStR 2002 Rz 713). Die übernommenen Wirtschaftsgüter sind daher aus steuerlicher Sicht in der Eröffnungsbilanz der Körperschaft mit deren gemeinen Werten…
…Art "Gründungskosten" der Gesellschaft angesehen wurden, was im Übrigen auch der üblichen Vorgehensweise im Einbringungsfällen entspricht. Daher erfolgte wohl auch die standardgemäße Formulierung der Kostenübernahme der Umgründungskosten durch die aufnehmende Körperschaft im Einbringungsvertrag. Die Behauptung des Bw., dass der Einbringungsvertrag nur die unmittelbaren Vertragserrichtungskosten umfasst…
…Verträge eine Einbringung im Sinne des Umgründungssteuerrechts zu fingieren sein solle. Auch wenn die steuerliche Vertretung vorbringt, das dem ***Aktionärsbindungsvertrag*** (***Aktionärsbind.***) sämtliche von der Abgabenbehörde geforderten Inhaltselemente eines Einbringungsvertrages, wie insbesondere Name des Einbringenden, aufnehmende Körperschaft, Einbringungsvermögen, sowie Gegenleistung zu entnehmen seien, ist darauf hinzuweisen…
…des § 7 (...) Absatz 1 (...) Ziffer 2 (...) litera c) des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) in Anspruch genommen. ............ Neuntens: Als Verschmelzungsstichtag, von dem an die Handlungen der übertragenden Körperschaft als für Rechnung der aufnehmenden Körperschaft vorgenommen gelten, wird im Sinne des Paragraph 2 (..) Absatz 5 (...) UmgrStG der Tag festgelegt…
…Im ErgebnisAllerdings ist somit ein nahtlosereine gemäß § 40a BAO Übergang der Erfüllung der Begünstigungsvoraussetzungen von der Vorgängerorganisation auf die aufnehmende Körperschaft erforderlich. Erfüllt somit die aufnehmende Körperschaft die Voraussetzungen desunschädliche Tätigkeit bei tatsächlichem Vorliegen einer unmittelbaren Zweckverfolgung für Zwecke § 4a EStG 1988 nach Aufnahme der…
…Name bzw. Firma und Sitz des/der Einbringenden oder Firmenbuchnummer) 2. den Einbringungsstichtag 3. die aufnehmende Körperschaft (genaue Bezeichnung wie etwa exakte Firma und Sitz oder Firmenbuchnummer) 4. das definierte Einbringungsvermögen 5. die dafür vereinbarte Gegenleistung Liegt nun aus österreichischer Sicht einbringungsfähiges Vermögen vor, das…
…Abgabenbehörde (offenbar gestützt auf interne Verwaltungsrichtlinien) bestimmten Inhalte des Einbringungsvertrages in einem einzelnen Vertragswerk geregelt sein müssten. Ungeachtet dessen seien dem ***Aktionärsbind.*** im Übrigen aber sämtliche von der Abgabenbehörde geforderten Inhaltselemente eines Einbringungsvertrages, wie insbesondere Name des Einbringenden, aufnehmende Körperschaft, Einbringungsvermögen, sowie Gegenleistung zu entnehmen…
…den Beschwerden aus nachstehenden Erwägungen kein Erfolg beschieden sein: Den Kriterien für die steuerliche Anerkennung von Angehörigenvereinbarungen muss nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes auch der zwischen dem Bf. als Einbringenden seines Einzelunternehmens und der X GmbH als aufnehmende Körperschaft, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer der Bf…
…Art ,Gründungskosten' der Gesellschaft angesehen wurden, was im Übrigen auch der üblichen Vorgehensweise im Einbringungsfällen entspricht. Daher erfolgte wohl auch die standardgemäße Formulierung der Kostenübernahme der Umgründungskosten durch die aufnehmende Körperschaft im Einbringungsvertrag. Die Behauptung des Bw., dass der Einbringungsvertrag nur die unmittelbaren Vertragserrichtungskosten umfasst…
…der G-GmbH mit A (als aufnehmende Körperschaft) ein Erwerbsvorgang zwischen denselben Personen statt und ist eine Anrechnung der Grunderwerbsteuer des früheren Erwerbsvorganges möglich". Um in einen solchen dezidiert angeführten Fall der Verschmelzung der Zielgesellschaft (hier G-GmbH) mit der aufnehmenden Gesellschaft (hier A) die…
…Abs. 2 Z 3 TS 4 KStG 1988 eine Befreiung von der KESt, da sie nachweislich einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuzurechnen seien. Im Übrigen sei bei einer Übertragung auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen bei derselben depotführenden Stelle kraft § 27 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Steiermark, vertreten durch Wirtschaftstreuhandkanzlei, vom 29. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes xy vom 29. Oktober 2004 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für die Jahre 2002 und 2003 entschieden: Die Berufung wird als…
…Mit Verschmelzungsvertrag vom 28.6.2007 wurde die B-AG (FNxxx) zum Verschmelzungsstichtag 31.12.2006 auf die A-AG als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. Die A-AG machte in ihrer Berufung vom 14.12.2010 gegen den vorläufigen Körperschaftsteuerbescheid 2008 vom 9.11.2010 geltend…
…I UmgrStG gilt: Wird eine Körperschaft, deren Betrieb früher eine Einkunftsquelle war, aber ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Liebhaberei wurde, auf eine andere Körperschaft verschmolzen, kann die aufnehmende Gesellschaft die Verluste der übertragenden Gesellschaft aus der Zeit vor dem Wechsel zur Liebhaberei nicht geltend machen…