…November 1998, die in der Gewinn- und Verlustrechnung der K. GmbH ausgewiesenen ao. Erträge bestünden zur Gänze aus einem Forderungsverzicht der B. (auflösend bedingt mit einer Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse). Der darüber ausgestellte Besserungsschein vom 25. Februar 1998 wurde in Kopie vorgelegt. Weiters wurde erklärt…
…Vorschreibungen ist zu sagen, dass es auf den Inhalt der Rückstehungserklärung ankommt, ob im Einzelfall bloß eine Stundung, ein Zuwarten des Gesellschafters mit der Geltendmachung seiner Forderung oder ein aufschiebend oder auflösend bedingter Forderungsverzicht vorliegt (vgl. VwGH 21.10.2010, 2008/16/0110; VwGH 9…
… VwGH 17.2.1993, 90/14/0128). Auflösend bedingte Forderungen sind ebenfalls anzusetzen; erst im Fall des Eintritts der Bedingung sind sie auszuscheiden (VwGH 19.9.1989, 89/14/0119). Abgabenerstattungen Rz 2335: Die auf Grund eines Rechtsmittels oder auf Grund eines Verfahrens vor dem…
…4. Die zwischen der C AG und der Berufungswerberin abgeschlossene Nachrangigkeitserklärung stelle einen auflösend bedingten Verzicht dar; die Forderung lebe nach Maßgabe von Gewinnen und eines ausreichenden Vermögens wieder auf. Diese Vereinbarung (der Nachrangigkeitserklärung) führe aus Sicht des Schuldners nicht zu einer Minderung der Verbindlichkeiten…
…also Fremdkapital erreicht werden sollte. Darüber hinaus kann bei dem vorliegenden Sachverhalt durchaus von der wirtschaftlichen Notwendigkeit der Eigenkapitalzufuhr ausgegangen werden. Der auflösend bedingte Forderungsverzicht ist daher gesellschaftsrechtlich veranlasst und ist ungeachtet der Bezeichnung als Darlehen als Einlage zu qualifizieren. Der Zuschuss erhöht die Anschaffungskosten…
…und es hat eine Berichtigung der Anschaffungs-/Herstellungskosten zu erfolgen (anders bei Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich, siehe Rz 2567). Im Falle einer auflösend oder aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung kommt es bereits im Jahr der Auszahlung bzw. im Jahr der Anschaffung/Herstellung zu einer Kürzung der Anschaffungs-/Herstellungskosten…
…vgl. VwGH vom 24.5.1991, 90/16/0069), was bis dato noch nicht geschehen ist. Die berufungsgegenständliche Vereinbarung lt. Punkt 2.b. ist somit als auflösend bedingte und somit gem. § 5 BewG unbedingt zu behandelnde freigebige Zuwendung zu qualifizieren, welche gem. § 3 Abs. 1…
…mit auflösend bedingter Rückzahlungsverpflichtung sind analog zu beurteilen. Bestrittene Verbindlichkeit Rz 2433: Wird eine Verbindlichkeit bestritten, so ist in jenen Fällen, in denen der Gläubiger eine Forderung anzusetzen hat, beim Schuldner eine Verbindlichkeit zu passivieren; in jenen Fällen, in denen beim Gläubiger noch keine Forderung…
…Gesetzes etwas anderes ergibt, ua. für die bundesrechtlich geregelten Abgaben. In den §§ 4 bis 7 BewG sind der aufschiebend und auflösend bedingte Erwerb und die Lasten geregelt. Gemäß § 8 ("Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt") BewG gelten die §§ 4 bis 7 auch, wenn der Erwerb des…
… 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 erst im Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung, also erst nach Eintritt der Bedingung. Ein auflösend bedingter Erwerb wird gemäß § 5 Abs. 1 BewG 1955 wie ein unbedingter behandelt. Allerdings ist im Falle des Eintrittes der Bedingung der Anspruch…
…den niedrigeren Zinsen, die im Fall der vorzeitigen Auflösung zur Auszahlung gelangen, als Verbindlichkeit und nicht wie vom beschwerdeführenden Finanzamt vertreten, als Rückstellung einzustufen ist. Im Einzelnen wird darin ausgeführt: 4) "Wenn die belangte Behörde bei der vorliegenden Vertragsgestaltung davon ausgegangen ist, dass die vom…
…des Zessionars), so löst das Verständigungsschreiben als rechtsbezeugende Urkunde die Gebührenpflicht aus. Rz 1576: Gegenstand einer Abtretung können sowohl befristete, aufschiebend oder auflösend bedingte Rechte als auch zukünftige oder ungewisse Forderungen sein. Solche Forderungen müssen nur ausreichend individualisiert sein. So unterliegt der Gebühr nach § 33…
…Es sei eindeutig ersichtlich, dass die Förderungsmittel nicht für die Anschaffungs- und Herstellungskosten gewährt worden seien, sondern zur Einhaltung der Betriebspflicht von 10 Jahren und weiterer Auflagen. Es seien sowohl aufschiebend als auch auflösend bedingte Verbindlichkeiten zu passivieren und zwar so lange, als nicht deren…
…3 IO, § 193 Abs 1 iVm § 156a Abs 3 IO; vgl Tz 19). Rz 30 Bei bedingten Schulderlässen - und zwar unabhängig davon, ob es sich um aufschiebend bedingte oder auflösend bedingte Schulderlässe handelt (Adler/Düring/Schmaltz , § 246 Tz 124; anders insb iZm Sanierungsgewinnen Fattinger, RWZ…
…57 bzw. FJ 1999, 203). Beim Bezug der angeführten Zahlungen handelt es sich um aufschiebend bedingte Ansprüche, die dem Grunde nach im Zeitpunkt des Todes schlagend werden. Ein Anspruch ist im bilanzrechtlichen Sinn dann als Forderung anzusetzen, wenn es sich um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür…
…57 bzw. FJ 1999, 203). Beim Bezug der angeführten Zahlungen handelt es sich um aufschiebend bedingte Ansprüche, die dem Grunde nach im Zeitpunkt des Todes schlagend werden. Ein Anspruch ist im bilanzrechtlichen Sinn dann als Forderung anzusetzen, wenn es sich um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür…
…57 bzw. FJ 1999, 203). Beim Bezug der angeführten Zahlungen handelt es sich um aufschiebend bedingte Ansprüche, die dem Grunde nach im Zeitpunkt des Todes schlagend werden. Ein Anspruch ist im bilanzrechtlichen Sinn dann als Forderung anzusetzen, wenn es sich um ein Wirtschaftsgut handelt. Dafür…
…ein bloß aufschiebend bedingter sei. Aufschiebend bedingte Forderungen dürften aber gänzlich unstrittig erst dann ausgewiesen werden, wenn die Bedingung eingetreten sei (vgl. z.B. VwGH 28.4.1967, 1818/66). Die Qualifizierung des (nicht gegebenen) Dividendenanspruches zum 30. April 2004 als auflösend bedingt wäre gänzlich…
…aufschiebend bedingte Verbindlichkeit ist mangels wirtschaftlicher Belastung nicht als Verbindlichkeit darzustellen. Ist die Verbindlichkeit wahrscheinlich, von einer zukünftigen Bedingung abhängig, dann ist sie als Rückstellung zu erfassen (Grünberger Herbert, aaO, Kapitel 3.4. Bewertung der Passivposten, Seite 3). 3.2.3 Berufungsentscheidung zum Abgrenzungskriterium "auflösend…
…aufschiebend bedingte Verbindlichkeit ist mangels wirtschaftlicher Belastung nicht als Verbindlichkeit darzustellen. Ist die Verbindlichkeit wahrscheinlich, von einer zukünftigen Bedingung abhängig, dann ist sie als Rückstellung zu erfassen (Grünberger Herbert, aaO, Kapitel 3.4. Bewertung der Passivposten, Seite 3). 3.2.3 Berufungsentscheidung zum Abgrenzungskriterium "auflösend…