…von der Fa. IKH steuerpflichtige Bezüge (Kennziffer 245 des Lohnzettels) iHv 4.240,08. b) Höhe der als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigenden Kosten wegen Behinderung eines Kindes nach der VO-agB Nach den dem Finanzamt vom Land Oberösterreich übermittelten Unterlagen hat der Bw. im Berufungsjahr…
…Behinderung eines Kindes als außergewöhnliche Belastungen und begründete dies damit, dass Diäten nach amtlichen Sätzen (laut Beilage in Höhe von EUR 52,80) nicht berücksichtigt werden konnten. Am 1.3.2012 reichte der Beschwerdeführer die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 beim Finanzamt ein. In einer…
…nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes: € 3.144,00; nachgewiesene Kosten aus der Behinderung eines Kindes nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen: € 1.856,26. Nach Abzug des Alleinverdiener-, Verkehrs- und Arbeitnehmerabsetzbetrages errechnete sich eine Einkommensteuer von €…
…führte mit Bescheid vom 23. Feber 2004 die Arbeitnehmerveranlagung durch. Dabei wurden als außergewöhnliche Belastung die "Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes" mit 0,00 € berücksichtigt. Der Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Am 6. Dezember 2004 reichte der Vertreter…
…vom 27. Juli 2011 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer 2010 in der Höhe von € -277,38 fest, wobei die "Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes" unberücksichtigt blieben. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die Bw. ein, dass…
…abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf), ein Pensionist, beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2019 die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen wegen eigener Behinderung infolge "Zuckerkrankheit…
…über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes in Höhe von € 1.572, 00 (monatlicher Pauschalbetrag in Höhe von € 262,00 für sechs Monate erhöhter Familienbeihilfe) bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 2018 berücksichtigt worden. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Grad der Behinderung…
…243,- und Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes iHv. EUR 840,- im Einkommen berücksichtigt. Am 15.02.2013 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde (vormals Berufung) und führte aus: "Ich habe bei meiner Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 vergessen 2 Kinder…
…Belastungen (agB) geltend, und zwar Kosten für die auswärtige Berufsausbildung (die Tochter lebt in C und studiert in Z), weiters den Freibetrag für die Behinderung der Tochter iHv € 243,00, den Pauschbetrag gem. § 2 der VO über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes…
…Mai 2006 insofern berichtigt wurde, als anstatt des Freibetrages wegen Behinderung eines Kindes gemäß § 35 Abs. 3 EStG (243 €) jener laut Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen Behinderung eines Kindes (3.144 €) in Ansatz gebracht wurde. Mit Bescheid vom 27. Februar 2007 wurde das…
…Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage oder Blindenzulage) zu berücksichtigen. Da für Tochter T lediglich für zehn Monate (Jänner bis Oktober) eine erhöhte Familienbeihilfe gewährt wurde und diese Voraussetzung für die Gewährung eines Pauschbetrages nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes ist, sind lediglich…
…Juni 2008 wurde der Bw. zur Einkommensteuer für das Jahr 2007 veranlagt, wobei als außergewöhnliche Belastungen Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes in Höhe von 3.144 € berücksichtigt wurden. Begründend verwies das Finanzamt darauf, dass "Studienkosten" nur dann…
…berücksichtigte das Finanzamt außergewöhnlichen Belastungen "Pauschbeträge nach der VO über außergewöhnliche Belastungen wegen Behinderung eines Kindes" in Höhe von -2.013,60 € mit folgender Begründung: "Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, sind durch Gewährung eines Freibetrages (ohne Nachweis…
…2014 vom 27. Februar 2015 ua. bei den außergewöhnlichen Belastungen "Pauschbeträge nach Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes" im vollen Betrag von 3.144,00 Euro (12 x 262 monatlich) an. Dagegen erhob die Bf. die Beschwerde vom 13. März 2015 und…
…außergewöhnliche Belastungen wegen Behinderung eines Kindes. Im Rahmen eines Vorhalteverfahrens [vgl. Ergänzungsersuchen des Finanzamtes vom 16. November 2010, wonach der Bw. ua. ersucht wurde, seine überwiegenden Arbeitszeiten im Jahr 2009 bekannt zu geben, und zu erklären, aus welchem Grund der pauschale Freibetrag wegen Behinderung eines…
…einem behinderten Kind mit Pauschbetrag, Pflegegeld und Schulgeld wie folgt berechnet: Beispiel: Pflegegeld pro Monat: 560,30 €, Pauschaler Freibetrag: 262,00 €. Der Pflegegeldüberhang beträgt somit 298,30 €. Im Bescheid wird ausgewiesen: Pauschbeträge nach der Verordnung über außergewöhnliche Belastung wegen Behinderung eines Kindes…
…eine Behinderung des Kindes (§ 106 Abs. 1 und 2 EStG 1988), für das keine erhöhte Familienbeihilfe gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 gewährt wird, so sind die in den §§ 2 bis 4 dieser Verordnung genannten Mehraufwendungen als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen. (2) Eine Behinderung…
…der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen wegen der Behinderung eines Kindes in Höhe von € 504,00 werden die im Vorlageantrag beantragten Aufwendungen für die ärztliche Behandlung der Tochter entsprechend der Stellungnahme des Finanzamtes im Vorlagebericht als zusätzliche Kosten aus dem Titel der Behinderung der Tochter…
…das Pflegegeld ab und kam so zu einer außergewöhnlichen Belastung wegen Behinderung des Kindes von € 648,-. Da somit insgesamt nur ein Betrag von € 904,72 (an Stelle von € 3.140,-) einkommensmindernd zu berücksichtigen war, kam es zu einer Steuernachforderung. In der dagegen…
…außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt (Abs. 4) auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. 5. (Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines…