…Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 41 zu § 1 ErbStG) kann im Gegenstandfalls aus nachstehenden Gründen ausgeschlossen werden, dass es sich bei dieser außergerichtlichen Anfechtungserklärung um eine "mit Erfolg durchgeführte Anfechtung" im Sinne des § 23 Abs. 4 BAO handelt, die durch die rechtliche Anfechtbarkeit des Abtretungsvertrages veranlasst…
…in Rummel, ABGB, Rz 19 zu § 871) der entgegengesetzten Ansicht von Kerschner angeschlossen, der auch die Wirksamkeit der bloß außergerichtlichen Anfechtung vertrete. Aus diesen unterschiedlichen Lehrmeinungen kann gesichert geschlossen werden, dass, sofern es zu keiner einvernehmlichen Vertragsaufhebung des unter Irrtum zustande gekommenen Vertrages kommt, die…
…der Abgaben insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind nicht nichtig (von vornherein ungültig); ihre Auflösung setzt gerichtliche oder außergerichtliche Anfechtung voraus. Durch die Anfechtung wird das Rechtsgeschäft i.d.R. mit Wirkung ex tunc aufgelöst …
…der Abgaben insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind nicht nichtig (von vornherein ungültig); ihre Auflösung setzt gerichtliche oder außergerichtliche Anfechtung voraus. Durch die Anfechtung wird das Rechtsgeschäft idR mit Wirkung ex tunc aufgelöst (s. Ritz…
…3.2. Vorhalt Mit Vorhalt vom 1. März 2017 wurde der Bf. aufgefordert einen Nachweis über die außergerichtliche Anfechtung des Bestandvertrages zu erbringen. Zudem wurde um Bekanntgabe der Höhe der aus der Betriebsbündelversicherung anfallenden Kosten ersucht. 3.3. Beantwortung des Vorhaltes vom 1. März 2017…
…der Abgaben insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind nicht nichtig (von vornherein ungültig); ihre Auflösung setzt gerichtliche oder außergerichtliche Anfechtung voraus. Durch die Anfechtung wird das Rechtsgeschäft idR mit Wirkung ex tunc aufgelöst (s. Ritz…
…entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. Bei Dauerschuldverhältnissen wirkt die Auflösung des Rechtsgeschäftes im Allgemeinen ex nunc (zB OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs…
…und - lt. Aktenvermerk - entrichtet. Am 20. August 2007 wurde seitens der Bw ein "Antrag auf Rückzahlung eines Teiles der Bestandsvertragsgebühr" gestellt und ausgeführt: Durch außergerichtliche Anfechtung sei der Bestandvertrag teils einvernehmlich rückgängig gemacht worden. In diesem Umfang sei der Vertrag zivilrechtlich nicht zustande gekommen, weshalb…
…ist ihm die Anfechtung grundsätzlich verwehrt (vgl. dazu BFG 07.07.2016, RV/7102733/2013 mit weiteren Literaturhinweisen). Im gegenständlichen Fall ist es jedenfalls zu keiner gerichtlichen Anfechtung des Vertrages gekommen. Auch eine außergerichtliche Anfechtung des Bürgschaftsvertrages wurde im gesamten Verfahren nicht einmal behauptet und…
…Verpächterin aufgrund der rechtlichen Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäfts (wesentlicher Geschäftsirrtum iSd § 871 ABGB) geeinigt hätten. Es liege somit in Hinblick auf diese außergerichtliche Anfechtung des Pachtvertrages durch die Beschwerdeführerin ein Ereignis iSd § 295a BAO vor, das eine abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf dem Bestand des…
…OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Die Auflösung ex nunc hat auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs…
…OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Die Auflösung ex nunc hat auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs…
…OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Die Auflösung ex nunc hat auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs…
…OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Die Auflösung ex nunc hat auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs…
…OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Die Auflösung ex nunc hat auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs…
…OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Die Auflösung ex nunc hat auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs…
…OGH 5.11.1968, 4 Ob 57/68). Die Auflösung ex nunc hat auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. - Von der durch rechtliche Anfechtbarkeit veranlassten einvernehmlichen Rückgängigmachung (außergerichtliche Anfechtung) des Rechtsgeschäftes ist die einvernehmliche Vertragsaufhebung zu unterscheiden. Gemäß § 17 Abs…
…insoweit und solange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Anfechtbare Rechtsgeschäfte sind nicht nichtig (von vornherein ungültig); ihre Auflösung setzt gerichtliche oder außergerichtliche Anfechtung voraus. Durch die Anfechtung wird das Rechtsgeschäft idR mit Wirkung ex tunc aufgelöst (Ritz, Kommentar zur Bundesabgabenordnung…
…Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 41 zu § 1 ErbStG) kann im Gegenstandfalls aus nachstehenden Gründen ausgeschlossen werden, dass es sich bei dieser außergerichtlichen Anfechtungserklärung um eine "mit Erfolg durchgeführte Anfechtung" im Sinne des § 23 Abs. 4 BAO handelt, die durch die rechtliche Anfechtbarkeit des Abtretungsvertrages veranlasst…
…als rechtzeitig zu erachten bzw. ist jedenfalls das Gegenteil nicht zu erweisen. 2.) Zur inhaltlichen Rechtmäßigkeit der Gebührenvorschreibung: Gemäß § 33 TP 20 Abs. 1 lit a GebG unterliegen außergerichtliche Vergleiche über anhängige Rechtsstreitigkeiten einer Gebühr von 1 v. H. und gem. dessen lit b in…