…Anteils ist unter Berücksichtigung dieser Überlegung durch die isolierte Bewertung (stand-alone-Betrachtung) zum Stichtag unter Beachtung der Ertragsaussichten festzustellen. Rz 1248: Ob die atypisch stille Beteiligung am Unternehmen des Einbringenden oder am Unternehmen der übernehmenden Körperschaft auf Grund der Einbringung beendet wird oder nicht…
1.8. Verschmelzung und atypisch stille Beteiligungen 1.8.1. Atypisch stille Beteiligung an der übertragenden oder übernehmenden Körperschaft Rz 355: An der Maßgeblichkeit einer im Firmenbuch eingetragenen Verschmelzung als Anwendungsfall des Art. I UmgrStG ändert sich auch dann nichts, wenn jemand gemäß § 179 UGB…
2.7. Umwandlung und atypisch stille Beteiligungen Rz 623: Eine (atypisch) stille Beteiligung am Unternehmen der übertragenden Kapitalgesellschaft gemäß § 179 UGB geht mit der Umwandlung auf einen neuen Rechtsträger ipso iure unter, wenn nicht im Einzelfall anderes vereinbart ist (VwGH 19.9.1995, 95/14…
…Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe (1) Strittig ist im Berufungsfall allein die Frage, ob eine steuerliche Mitunternehmerschaft (in Form einer atypisch stillen Gesellschaft) vorliegt - und daher gemeinschaftliche Einkünfte gemäß § 188 BAO festzustellen sind - oder nicht. Der hier berufungsgegenständliche Sachverhalt und die daraus resultierende…
…fremdübliche Vertrag über die atypisch stille Beteiligung des A an der A GmbH (deren Gesellschafter A war und ist) ist daher steuerlich nicht anzuerkennen. Dies bedeutet, dass das Bestehen einer Mitunternehmerschaft zwischen A und der A GmbH (und die Parteifähigkeit der "stillen Gesellschaft" im Abgabenverfahrensrecht…
…streitgegenständliche Mitunternehmerschaft noch nicht einmal existent gewesen ist. Die Frage des Vorliegens einer atypisch stillen Beteiligung konnte in diesen Verfahren somit tatsächlich noch gar nicht Gegenstand einer näheren Prüfung gewesen sein. Soweit also die Berufungswerber auf Abgabenverfahren (bzw. allenfalls in diesen Verfahren erworbene Kenntnisse der…
…KVG) mit Gesellschaftsteuerbescheid vom 28. Februar 1994 ausgehend von der erklärten Gegenleistung gegenüber der Bw Gesellschaftsteuer in Höhe von S 225.000,00 fest. In der Folge wurde die atypisch stille Beteiligung von der RRVT GmbH in eine Aktiengesellschaft eingebracht. Unter § 1 Vertragsgegenstand des Einbringungsvertrages…
…oder § 38, für die ich den Hälftesteuersatz beanspruche 132.500,--" Die angeführte Beilage ./A Punkt B (AS 11/01) hat u.a. nachstehenden Inhalt: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 3.) Atypisch stille Beteiligung an der I...Anlagenleasing .. GesmbH., 1060 Wien, mit einer Einlage von S 100.000…
…O L F-AG garantiert, für die Finanzierung deren Leasinggeschäftes 50 % der notwendigen Mittel bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 230 Mio. Schilling in Form atypisch stiller Beteiligungen aufzubringen. Wäre die B-L-GmbH dazu nicht in der Lage gewesen, dann wären die Mittel vom…
…2a EStG 1988 Einleitend erfolgt die Darstellung der gesetzlichen Regelung sowie der Auffassung der Finanzverwaltung entsprechend den Einkommensteuerrichtlinien. Die atypisch stille Beteiligung an der SM GmbH sei durch folgende Merkmale gekennzeichnet: Die Zuweisung von Gewinnen und Verlusten sei betraglich nicht begrenzt. Mit dem allfälligen steuerlichen…
…sich neben der Geschäftsherrin noch ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. Verträgen für das Jahr 2009 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters…
…neben der Geschäftsherrin noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. Verträgen für das Jahr 2008 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters…
…noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. dem Gericht vorliegenden Vertrag für das Jahr 2007 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters…
…die ***GmbH 6***. sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. Verträgen für das Jahr 2010 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters. Eine Verlustobergrenze wurde vereinbart …
…der Geschäftsherrin nur natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. Verträgen für das Jahr 2005 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters (vgl die Zusammenschlussverträge der Gesellschafter…
…neben der Geschäftsherrin noch die ***GmbH 5*** sowie natürliche Personen an der atypisch stillen Gesellschaft. Die Beteiligung am Gewinn und Verlust wurde in § 8 der Zusammenschlussverträge geregelt und erfolgte die Verlustzuweisung lt. Verträgen für das Jahr 2006 nach der Reihenfolge des Eintritts des stillen Gesellschafters…
…auf Folgendes Bedacht zu nehmen sein: Die Übertragung der 100-prozentigen Beteiligung an der deutschen GmbH fällt nicht unter § 6 Abs. 2 ErbStG und löst daher keine Schenkungssteuerpflicht in Österreich aus. Die atypische stille Beteiligung an der deutschen GmbH führt aber zum Entstehen einer "Mitunternehmerschaft"…
…im Bescheidspruch namentlich angeführte) Anleger atypisch stille Beteiligungen in Höhe von insgesamt ATS 16,9 Mio (Fragebogen anlässlich der Gründung, beantwortet samt Beilagen am 7. Mai 1991). Laut § 7 des Vertrages über die atypisch stille Gesellschaft (atypStillGes) waren die stillen Gesellschafter am Gewinn und Verlust…
…atypische stille Beteiligungen zur Folge haben müsste. Für Zwecke des DBA Russland steht dieser Auslegung nach Ansicht des BMF jedoch die Protokollbestimmung zu Art. 7 DBA Russland entgegen, wonach sich der Verweis auf Personengesellschaften ausdrücklich auf Personengesellschaften "jeglicher Art" bezieht und somit auch echte stille…
…wolle. Denkbar sei auch eine Einlagenerhöhung als atypisch stiller Gesellschafter ohne Abschichtung der Altbeteiligung gegen eine weitere Gewährung von Gesellschaftsanteilen. Fraglich sei weiters, ob die Vorgangsweise, wonach der Gesellschafter abgeschichtet werde und sodann den Erlös als Einlage für den Erwerb einer neuen Beteiligung verwende, überhaupt…