…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel wurde am 7. August 2014 ein amtlicher Befund über die Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren vom Verwaltungsgericht Wien betr. Beschwerde zu GZ: ***1*** des Herrn Bf. (in der Folge auch Beschwerdeführer genannt) vom 7…
…bereits seit 2 Monaten fällig gewesen sei. Auf Grund des ausdrücklich Hinweises betreffend die exakte Entrichtungsform in der Rechnung betrachte das AMS die Abgabenforderung als unbeglichen und die Aufnahme des amtlichen Befundes über eine Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren vom 25. März 2009 als gerechtfertigt. …
…Stellen sie hierbei eine Verletzung der Gebührenvorschriften fest, so haben sie hierüber einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt Österreich zu übermitteln. Die verfahrensgegenständliche Zahlungsaufforderung des Verwaltungsgerichtes Wien stellt lediglich eine Information im Sinne der genannten Bestimmung dar und ist nicht bekämpfbar. Für die allfällige…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Am 07.03.2013 langte beim Finanzamt ein "Amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempel- und Rechtsgebühren" des AMS Salzburg ein. In dem Befund wird mitgeteilt, dass der Beschwerdeführer (kurz: Bf) für Frau N einen Antrag…
…Gde. eine Gebührennachschau durchgeführt. Im Zuge dieser Gebührennachschau wurde hinsichtlich der gegenständlichen Eingabe am 25. März 2002 ein amtlicher Befund aufgenommen und in der Folge der angefochtene Bescheid erlassen. Strittig ist, ob hinsichtlich dieser gebührenpflichtigen Eingabe des Berufungswerbers vom 4. November 1999 im Zeitpunkt der…
…eine Gebührennachschau durchgeführt. Im Zuge dieser Gebührennachschau wurde hinsichtlich der gegenständlichen Eingabe am 25. März 2002 ein amtlicher Befund aufgenommen und in der Folge der angefochtene Bescheid erlassen. Strittig ist, ob hinsichtlich dieser gebührenpflichtigen Eingabe des Berufungswerbers vom 15. November 1999 im Zeitpunkt der Bescheiderlassung…
…hierbei ist folgender Verwendungszweck anzugeben: …". Die Gebühr wurde vom Bf nicht entrichtet. Seitens der Bezirkshauptmannschaft X wurde dann ein amtlicher Befund über die Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren durch den Bf betr. seinen Antrag auf "Aufhebung der Schonzeit – Bescheid vom 27.3.2013" (1…
…Zudem sei für die mj. Kinder keine gesonderte Stellungnahme verfasst worden. Auf Grund der Nichteinzahlung der Gebühr wurde am 13. Jänner 2009 ein amtlicher Befund aufgenommen. Das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien schrieb mit Bescheid vom 27. Februar 2009 nach § 14 TP 6 Abs…
…Asyl, IFA-Zahl/Verfahrenszahl: ***Zahl***, vom ttmm 2021, hat die beschwerdeführende Partei beim Bundesverwaltungsgericht Wien am ttmm 2021 eine Beschwerde eingebracht. Mit amtlichem Befund vom 1. April 2021 wurde der belangten Behörde vom Bundesverwaltungsgericht Wien mitgeteilt, dass der Beschwerde keine Einzahlungsbestätigung hinsichtlich der Gebühr gem …
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig / zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Amtlicher Befund MA 63 Am 15.1.2025 langte beim Finanzamt Österreich, Dienststelle für Sonderzuständigkeiten (kurz FAÖ) ein amtlicher Befund des Magistrats der Stadt Wien, MA 63 - Gewerberecht, Datenschutz und Personenstand (kurz…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Amtlicher Befund Am 21.5.2024 langte beim Finanzamt Österreich, Dienstelle für Sonderzuständigkeiten (kurz FAÖ) ein amtlicher Befund des Bundesministeriums für Justiz vom 15.05.2024 über eine Verkürzung von Stempelgebühren iHv Euro 14,30 durch Herrn ***Bf1*** (der nunmehrige Beschwerdeführer, kurz…
…Aufforderung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe auf einer Übertretung des NÖ Kraftfahrzeugabstellabgabegesetz basiert. Die Gebühr wurde nicht entrichtet. Hievon wurde das Finanzamt mittels amtlichem Befund vom Juni 2021 informiert. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ist unstrittig und ergibt sich aus den im Verwaltungsakt einliegenden Schriftsätzen. 3…
…gem. § 24a VwGG nicht entrichtet wurde, hat das LVwG einen "Amtlichen Befund" aufgenommen und dem Finanzamt übermittelt. Die Abgabenbehörde hat in der angefochtenen Bescheidausfertigung die Gebühr plus Gebührenerhöhung festgesetzt. Dagegen wurde vom Bf Beschwerde erhoben. 2. Beweiswürdigung Die obigen Feststellungen ergeben sich aus dem Verwaltungsakt…
… 24a VwGG nicht entrichtet wurde, hat das LVwG nach Ergehen des VwGH-Beschlusses einen "Amtlichen Befund" aufgenommen und dem Finanzamt übermittelt. Die Abgabenbehörde hat in der angefochtenen Bescheidausfertigung die Gebühr plus Gebührenerhöhung festgesetzt. Dagegen wurde vom Bf Beschwerde erhoben. 2. Beweiswürdigung Die obigen Feststellungen ergeben…
…2 GebG bezahlt wurde. Die Gebühr für die Beschwerde vom 29.06.2020 wurde nicht bezahlt. Darüber wurde das Finanzamt von der BH ***8*** durch Übermittlung eines amtlichen Befundes informiert, woraufhin der Bescheid über die Gebühr und der Bescheid über die Gebührenerhöhung erlassen wurden. Da…
…dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Amtlicher Befund Mit Amtlichem Befund, eingelangt am 16.10.2017, teilte das Verwaltungsgericht Wien dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel mit…
…Verfahrensgang Dem in elektronischer Form vorgelegten Akt des Finanzamtes ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Am 16.11.2022 langte beim Finanzamt Österreich, Dienststelle Sonderzuständigkeiten, ein amtlicher Befund über eine Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren ein. Gegenstand des Befundes war die die Eingabengebühr gem. § 24a VwGG…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Amtlicher Befund Die Datenschutzbehörde (kurz DSB) hat mit Schriftsatz vom 15.07.2022 dem Finanzamt Österreich (kurz FAÖ) mitgeteilt, dass Herr ***Bf1*** (der nunmehrige Beschwerdeführer, kurz Bf.) am 21.6.2022 gegen den…
…Die Vorschreibung einer Gebührenerhöhung ist also zwingend und steht damit nicht im Ermessen der Behörde. Da laut amtlichen Befund des Verfassungsgerichtshofs vom 29.06.2022 insgesamt zwei Eingaben unter den Zahlen E 1037/2022 und G 148/2022 eingebracht wurden und trotz Aufforderung vom Verfassungsgerichtshof…
…Verfahrensgang Amtlicher Befund Der Verfassungsgerichtshof (kurz: VfGH) nahm am 01.12.2021 einen amtlichen Befund über eine Verkürzung von Stempel- oder Rechtsgebühren auf und übermittelte diesen an das Finanzamt Österreich (dort einlangend am 07.12.2021 und erfasst zur Nr. 10-2021). Gegenstand des Befundes…