Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W.,S-Gasse, vertreten durch KA, W.,S-Gasse , vom 7. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 20. März 2009 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für…
…der Gewinnverteilung für bereits abgelaufene Kalenderjahre ist steuerlich nicht anzuerkennen (Doralt, EStG, § 23, Tz. 287). Im vorliegenden Fall ist im Gesellschaftsvertrag die Verteilung des Gewinnes entsprechend dem Beteiligungsverhältnis angeordnet. Eine abweichende Gewinnverteilungsvereinbarung existiert nicht. Daher ist für die Gewinnverteilung die Bestimmung des Gesellschaftsvertrages maßgebend. Abweichende…
…Umbuchung von Darlehen als Kapitaleinlage auf das Konto 91000 "atypisch stille Beteiligung" etc. erbracht. Zu diesen Sachverhalten wurde der Bw die Gesellschaftsteuer jeweils gesondert vorgeschrieben. Zu gegenständlichem Sachverhalt ("abweichende Gewinnverteilung") hat das Finanzamt der Bw (vormalige B-GmbH) mit Bescheid vom 12. Oktober 2010, StrNr…
…gewesen seien, so sei das ohne Mitwissen der Bf geschehen. Es sie nie die Absicht der Bf gewesen, mit Betrugsfirmen zusammenzuarbeiten. Die Änderung der Gewinnverteilung, dass Frau Kommanditistin der Gewinnanteil auf Null gesetzt worden sei, sei von der Betriebsprüfung zu keinem Zeitpunkt erwähnt worden. Auch…
…nicht anzuerkennen. Im vorliegenden Fall wurde erst im nachhinein, und zwar anlässlich der Abgabe der Steuererklärungen dem Finanzamt gegenüber die von den bisherigen Aufteilungsverhältnissen und von der in den Vorjahren vorgenommenen Gewinnverteilung abweichende Gewinnverteilung vorgenommen, ohne jedoch auch die zugrunde liegende Vereinbarung offen zu legen…
…im gegenständlichen Fall zwischen dem Berufungswerber und seiner Gattin kein schriftlicher Vertrag über die Aufteilung der Pachteinnahmen bzw. der Gewinnverteilung abgeschlossen worden ist. Es ist grundsätzlich denkbar, dass bei genügend deutlicher Fixierung der wesentlichen Vertragsbestandteile und Beweis des Abschlusses und der tatsächlichen Durchführung des Vertrages…
…erst später erfolgt ist. Eine Gesellschaftsgründung per 1. Jänner 2005 ist daher als unzulässige rückwirkende Gründung zu qualifizieren. Abschließend ist daher festzustellen, dass eine von den Beteiligungsverhältnissen laut Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung von der Bw. nicht nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus blieb unklar, ab wann tatsächlich…
…1. Juli 1999 die Gewinnverteilung wie folgt beschlossen worden: N. M. 90 %, D. M. 10 %. Dieser Gesellschaftsvertrag sei dem FA bekannt gegeben worden. In der Berufung gegen den Feststellungsbescheid werde für das Jahr 2000 eine vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung beantragt. Eine Änderung der Gewinnverteilung, die…
…dass eine abweichende Gewinnverteilung möglich sei. Im vorliegenden Fall sei diese Möglichkeit bereits anlässlich der Übernahme des Gewerbebetriebes vorgesehen worden und zwar enthalte der Übergabsvertrag vom Vater folgende Regelung: "Gewinn und Verlust werden zwischen den Gesellschaftern im Verhältnis der von ihnen der Gesellschaft gegenüber erbrachten…
…darauf Bedacht zu nehmen, dass im Scheidungsvergleich für das Jahr 2003 keine vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilungsregelung getroffen wurde, sondern SF lediglich auf allfällig ausstehende Gewinnanteile verzichtet hat und erst für den Zeitraum ab 1.1.2004 eine abweichende Regelung getroffen wurde, wonach ab diesem Zeitpunkt…
…zulasten eines Verlustes möglich ist, ist insofern zu folgen als in den von der Bw. zitierten Erkenntnissen eine wirtschaftliche Begründung für eine vom Beteiligungsverhältnis abweichende Gewinnverteilung gegeben war. Im Regelfall liegt in solchen Fällen eine gesondert abzugeltende Leistung eines der Gesellschafter vor. Dies wäre zB…
…und G1 beteiligt gewesen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 9. September 2003 hätten sich ua. die genannten 3 Personen an der B-GmbH als atypisch stille Gesellschafter beteiligt. Die abweichende Gewinnverteilung 2004, vereinbart im Gesellschafterbeschluss vom 28. November 2005, habe sich vergangenheitsbedingt ergeben, da die B-GmbH…
…Vorganges - kaum ergeben können. Im vorliegenden Fall ist nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht hervorgekommen, dass eine vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung vereinbart gewesen oder tatsächlich gehandhabt worden sei. Das Vorliegen eines Sondergewinnes wurde von den Gesellschaftern ausdrücklich negiert und kann sich auf Grund der aufgezeigten…
…Einzelgeschäftsführer der GmbH lagen, evident und nachgewiesen. Da der Bf. nur 90% der Anteile an der GmbH innehatte und die Außenprüfung keine von der Anteilinhaberschaft abweichende Gewinnverteilung festgestellt hat, gelten lediglich 90% der als verdeckte Ausschüttungen zu qualifizierenden Zuschätzungen als an den Bf. zugeflossen. Laut…
…W/02 ). Im gegenständlichen Fall wurde die geänderte Gewinnverteilung erst im Jahr 2007 bekannt gegeben." Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung ab und entgegnete zum Berufungsvorbringen, dass die Berufungsbehörde in der gegenständlichen Sache die Existenz eines vom Gesellschaftsvertrag abweichenden Gewinnverteilungsbeschlusses, der angeblich am 4…
…1197 ABGB abweichende (dh. eine nicht dem Verhältnis der Kapitalbeiträge entsprechende) Einkunftsverteilung, die dem Finanzamt erst im Nachhinein mittels der Abgabe von Steuererklärungen bekannt gegeben werden, erfüllen nicht das Merkmal der Publizität (VwGH 15.12.1987, 87/14/0163). Eine unübliche unangemessene Gewinnverteilung ist auf…
…nicht anzuerkennen. Im vorliegenden Fall wurde erst im nachhinein, und zwar anlässlich der Abgabe der Steuererklärung dem Finanzamt gegenüber die von den Eigentumsverhältnissen und von der in den Vorjahren vorgenommenen Gewinnverteilung abweichende Gewinnverteilung bekannt gegeben, ohne jedoch auch die zugrunde liegende Vereinbarung offen zu legen…
…1197 ABGB abweichende Einkunftsverteilung, die dem Finanzamt erst im Nachhinein bei Abgabe der Steuererklärungen bekannt gegeben werden, erfüllen nicht das Merkmal der Publizität VwGH 15.12.1987, 87/14/0163; - Ein Umlaufbeschluss, mit dem eine vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung zwischen den Kommanditisten und der als…
…1197 ABGB abweichende Einkunftsverteilung, die dem Finanzamt erst im Nachhinein bei Abgabe der Steuererklärungen bekannt gegeben werden, erfüllen nicht das Merkmal der Publizität VwGH 15.12.1987, 87/14/0163; - Ein Umlaufbeschluss, mit dem eine vom Gesellschaftsvertrag abweichende Gewinnverteilung zwischen den Kommanditisten und der als…
…einstimmig auch eine ... abweichende Gewinnverteilung zu beschließen und b) ... aus dem Bilanzgewinn zum 31.12.2005 in Höhe von EUR 7.674.582,68 (i) einen Teilbetrag in Höhe von EUR 6.500.000 unter Ausschluss des Aktionärs A ausschließlich an den Aktionär E-Privatstiftung…