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InvFR 2018 Rz 242–2433.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert; deren Aufnahme in die Einkommensteuerklärung braucht nicht zu erfolgen. Beispiel thesaurierender Meldefonds Anschaffung von 500 Anteilen des thesaurierenden inländischen Meldefonds "AT-XY-Invest-Direkt (T)" am 15.4.2012 über ein inländisches Kreditinstitut; Anschaffungskosten:…

InvFR 2018 Rz 183–1933.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…den Fondsanteil in ihrem Privatvermögen hält, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Für AIF-Einkünfte ist kein KESt-Abzug vorgesehen. Wird dennoch ein KESt-Abzug für diese Einkünfte vorgenommen, entfaltet er keine Abgeltungswirkung. 3.1.1.3.8. Zeitpunkt des Abzuges der Kapitalertragsteuer…

InvFR 2018 Rz 314–3233.2.2.3. Fehlende Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die inländische depotführende Stelle sind die Gewinne aus der Veräußerung eines Fondsanteilscheines gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 nicht abschließend besteuert; die Erfassung erfolgt im Rahmen der Veranlagung. 3.2.2.4.5.3. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 322: Ermittlung und Erfassung des…

InvFR 2018 Rz 422–4274.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ergebnis auch die Höhe des pauschal ermittelten ausschüttungsgleichen Ertrags. Die Besteuerung erfolgt zum besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die Ausschüttungen gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten…

InvFR 2018 Rz 158–1663.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…bei natürlichen Personen, die den Investmentfondsanteil in ihrem Privatvermögen halten, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Rz 161: Inländische Dividenden, die über einen Investmentfonds dem Anleger zufließen, sind dabei "indirekt" endbesteuert. Dies erfolgt in der Weise, dass bereits bei Auszahlung der Dividende an…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Rahmen einer allfälligen Jahresmeldung erfolgen. Siehe auch Rz 480. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die Ausschüttungen gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. 3.1.1.4.2.2. Ausschüttungsgleiche Erträge Rz 207: Die unter Anwendung des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG…

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…| 31.12.2016 | 40 Euro | 31.12.2017 | 46 Euro Der Fondsanteil wird am 21.8.2018 um 52 Euro veräußert. Die Ausschüttungen unterliegen bei deren Zufluss dem Kapitalertragsteuerabzug und sind damit abschließend besteuert. Die ausschüttungsgleichen Erträge gelten mit 31.12…

InvFR 2018 Rz 275–2813.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abzug der Kapitalertragsteuer gelten die Erträge gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 als abschließend besteuert. Rz 276: Zur Frage der Anwendbarkeit von Doppelbesteuerungsabkommen siehe Abschnitt 7.4. Rz 277: Sind in den ausschüttungsgleichen Erträgen bzw. den Ausschüttungen Zinsen inländischer Schuldner im Sinne des § 98 Abs…

InvFR 2018 Rz 401–4074.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…EStG 1988 abschließend besteuert. Rz 403: Unterliegen die Einkünfte aus dem Immobilienfonds nicht dem Sondersteuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988, weil diese bei ihrer Begebung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht keinem unbestimmten Personenkreis angeboten wurden, findet grundsätzlich kein KESt-Abzug statt; die Besteuerung findet…

InvFR 2018 Rz 408–4214.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die den Fondsanteil in ihrem Privatvermögen hält, gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 abschließend besteuert. Ist der Immobilienfonds nicht öffentlich angeboten, sind die Erträge nicht endbesteuert. Zur Frage des Kapitalertragsteuerabzuges siehe Rz 402 f. 4.1.1.3.6. Zeitpunkt des Abzugs der Kapitalertragsteuer bei…

EStR 2000 Rz 820131 Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG 1998)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Betrags) hinzuaddiert. Mit diesem Betrag sind die Auslandseinkünfte gemäß § 5 Abs. 2 ZBV 2016 abschließend besteuert, dh. die Auslandseinkünfte wirken nicht progressionserhöhend auf die Inlandseinkünfte. Beispiel: Frau Z wurde ab 1.1.2017 ein pauschaler Durchschnittssteuersatz in der Höhe von 20% zuerkannt. 2017 erzielt sie…

InvFR 2018 Rz 444–4564.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…2000 Rz 8022. Durch den Abzug der Kapitalertragsteuer gelten die Erträge gemäß § 97 Abs. 1 EStG 1988 als abschließend besteuert. Rz 452: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland gelegenen Immobilien resultieren und Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd § 14…

UFSF RV/0455-F/10Wohnsitz trotz Vermietung der Eigentumswohnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2013Teil 2/2

…Pensionskassenauszahlung besteuert hat. Abschließend ist der Vollständigkeit halber noch zu sagen, dass das zwischen Österreich (Wohnsitzstaat bzw. Ansässigkeitsstaat) und Liechtenstein (Quellenstaat) abgeschlossene Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl. Nr. 24/1971; DBA-Liechtenstein) das Besteuerungsrecht…

BFG RV/1100177/2019Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2021

…ersucht, die Besteuerung der Pensionen in der Türkei nachzuweisen und darüber hinaus einen Nachweis zu erbringen, dass die österreichische Lohnsteuer auf die Pension der PVA aufgrund eines von Ihnen gestellten Rückerstattungsantrages rückbezahlt wurde und diese nunmehr nicht mehr besteuert wird. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass…

BFG RV/7102342/2012Wettannahmeschalter ist nicht Wettterminal. Abgabe der Wette "aufgezeichnete Hunderennen" am Wettannahmeschalter gegenüber einem Mitarbeiter des Wettunternehmens verwirklicht § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.09.2020Teil 3/4

…unter § 57 Abs. 1 GSpG fallen. Es liegt kein Verstoß gegen verfassungsgesetzliche Vorschriften vor, wenn unterschiedliche Formen des Spiels unterschiedlich besteuert werden. Abschließend ist dem unionsrechtlichem Vorbringen der Bf. noch entgegenzuhalten, dass sich aus der Textierung des § 57 GSpG "Teilnahme vom Inland aus" ergibt, dass…

BFG RV/7103258/2019Nachversteuerung begünstigt besteuerter Gewinne aus 2004 und 2005 in den Jahren 2008 und 2009, wenn in den Vorjahren keine Begünstigung in Anspruch genommen wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.06.2019

…des Verwaltungsgerichts­hofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die gegenständliche Rechtsfrage wurde im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 15.5.2019, Ra 2918/13/0047 abschließend geklärt. Wien, am 17. Juni 2019

BFG RV/1100194/2020Kann eine Freizügigkeitsleistung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 begünstigt besteuert werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.01.2022

…der Schweiz wechselt. Da im vorliegenden Fall die betreffende Person nach der Arbeitsstelle in Liechtenstein sich in Österreich selbstständig machte, kam Art. 11 Abs. 1 BPVG, anschließend Art. 12 Abs. 2 BPVG und schließlich Art. 12 Abs. 4 BPVG zur Anwendung. Ja, dies ist zutreffend…

BFG RV/1100064/2022SUVA-Invalidenrente - steuerbefreit? AHV-Zusatzrente für die Ehegattin - steuerpflichtig? Ansatz von begünstigt besteuerten Sonderzahlungen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2023

…Liechtenstein zusätzlich zur laufenden Pension ausbezahlte Weihnachtszulage als sonstiger Bezug erfasst worden sei, bei der Schweizer Pension jedoch aufgrund der in zwölf gleichen Teilen erfolgten Auszahlung die gesetzlichen Voraussetzungen für eine begünstigte Besteuerung von Sonderzahlungen nicht vorlägen, und stellte die Berechnung der Einkünfte des Bf…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 2/6

…der Einsatz. Nach Ansicht der Abgabenbehörde seien alle Einsätze aller Spieler jeder einzelnen Spielrunde als Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe heranzuziehen. Daraus folge aber eine exzessive Besteuerung. Das zeige sich an folgendem Beispiel: Vier Spieler mit einem Spielkapital von je 100 Euro spielen Poker. Ein Spieler…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 6/6

…59 GSpG ist daher nicht unionsrechtswidrig, weil in- und ausländische, konzessionierte und nicht konzessionierte Glücksspielanbieter gebühren- und verkehrsteuerlich, wenn sie die vom Glücksspielgesetz erfassten Spielverträge abschließen (veranstalten), gleich besteuert werden. Deshalb konnte bei den gegenständlichen Inlandssachverhalten auch keine Verfassungswidrigkeit der §§ 57 bis 59 GSpG vorliegen…