…sein, wenn eine Inanspruchnahme des Erstschuldners nicht möglich ist, zB weil es sich bei diesem um eine im Firmenbuch gelöschte und beendigte juristische Person gehandelt hat. Abgabenrechtliche Haftungen haben somit insoweit keinen subsidiären Charakter (VwGH 27.9.1990, 89/16/0225; VwGH 21.3.1995…
…Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderungen, eine abgabenrechtliche Pflichtverletzung des Bw. bzw. ein allfälliges Verschulden an dieser Pflichtverletzung sowie deren Ursächlichkeit für die Uneinbringlichkeit. 1) Rechtmäßigkeit des Abgabenanspruchs In der Berufung bzw. im Vorlageantrag wurde dazu vorgebracht, eine Haftungsinanspruchnahme setze die vorherige Erlassung von Abgabenbescheiden voraus, und zwar…
…wurde; abgabenrechtliche Haftungen haben nämlich keinen bescheidakzessorischen Charakter. Unbesehen der Pflichtausnahmebestimmung kann daher die Heranziehung der Bf. neben oder ohne vorangegangene Vorschreibung der Kapitalertragsteuer an den Empfänger der Kapitalerträge zulässig sein. Entscheidend ist dabei, ob die Heranziehung zur Haftung zweckmäßig und billig ist (Ermessen), wobei…
…Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind. Schon daraus folgt, dass eine Haftung gemäß § 9 BAO für einen "Sicherstellungsanspruch" nicht zulässig ist. Zwar setzen abgabenrechtliche Haftungen den Bestand…
…die Haftung auslösende Sachverhalt ist im vorliegenden Fall im Zeitraum zwischen 18. August 2003 und 15. Dezember 2003 verwirklicht worden. Der nachträgliche Schulderlöschungsgrund des Zwangsausgleiches (Bestätigung am 21. Mai 2004) steht der Inanspruchnahme der Bw. als Haftender somit nicht entgegen. Für die abgabenrechtliche Haftung ist…
…nicht gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 zur Haftung herangezogen werden, weil von ihr keine Künstlerhonorare bezüglich der Gruppe "Z" geschuldet wurden. Das abgabenrechtliche Haftungskonzept für den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 basiert auf dem "Schuldnerprinzip" und nicht auf dem "Zahlstellenprinzip" (vgl. auch EAS 2311…
…Die Haftung setzt die Schuld eines anderen voraus. Es handelt sich also um das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld (VwGH 20.4.1989, 89/16/0009). Die Haftungsschuld ist demnach vom Entstehen einer persönlichen Gebührenschuld beim Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) abhängig. Die abgabenrechtliche Haftung…
…28.9.2004, 2001/14/0176; VwGH 22.9.2005, 2001/14/0013). 2.6 Verschulden des Vertreters Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten berechtigen nur dann zur Haftungsinanspruchnahme, wenn die Verletzung schuldhaft erfolgte. Eine bestimmte Schuldform ist hiefür nicht erforderlich (zB VwGH 22.2.2000, 96/14…
…abgabenrechtliche Haftung setze nicht voraus, dass der Anspruch gegenüber der Gesellschaft bereits geltend gemacht worden sei, wohl aber das Entstehen der Abgabenschuld im Sinne des § 4 BAO. Über das Vermögen der Primärschuldnerin sei das Insolvenzverfahren eröffnet und die Quote von 20 % bei den im Haftungsbescheid…
…tatsächlich auf die Erfüllung der Pflichten der Abgabepflichtigen und der in § 80 ff bezeichneten Vertreter Einfluss nehmen. Aus den zitierten Erläuterungen und auch nach einhelliger Meinung in der Literatur ist lediglich ein auf die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten gerichtetes Verhalten haftungsrelevant (vgl. Unger in BAO: Handbuch…
…1997, ZI. 96/08/0206, und die darin zit. Vorjudikatur.). In verfahrensrechtlicher Hinsicht sei es im abgabenrechtlichen Haftungsverfahren nicht nur Sache des haftungspflichtigen Geschäftsführers darzulegen, weshalb er nicht dafür Sorge tragen könne, dass die Abgabenschulden rechtzeitig - zur Gänze oder zumindest anteilig - entrichtet würden, sondern auch…
…Lohnsteuer. Die Haftung wird durch einen Haftungsbescheid iS des § 224 Abs. 1 BAO geltend gemacht, wodurch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Gesamtschuldnern (Mitschuldnern zur ungeteilten Hand gem. § 891 ABGB) werden (§ 7 Abs. 1 BAO; vgl. VwGH 7.9.1990, 89/14/0298). Abgabenrechtliche Haftungen setzen den…
…Lohnsteuer. Die Haftung wird durch einen Haftungsbescheid iS des § 224 Abs. 1 BAO geltend gemacht, wodurch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Gesamtschuldnern (Mitschuldnern zur ungeteilten Hand gem. § 891 ABGB) werden (§ 7 Abs. 1 BAO; vgl. VwGH 7.9.1990, 89/14/0298). Abgabenrechtliche Haftungen setzen den…
…umfassten Abgaben ein Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO erlassen wird. Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen eines Abgabenschuldverhältnisses, also das Bestehen einer Abgabenschuld (§ 4 BAO) voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber auch bereits geltend gemacht wurde. Abgabenrechtliche Haftungen haben daher…
…weshalb eine Gläubigerbevorzugung durch den Geschäftsführer nicht stattgefunden habe, kann nicht gefolgt werden. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist für die abgabenrechtliche Haftung ohne Bedeutung, ob der Geschäftsführer gegen die Pflicht, rechtzeitig einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Vertretenen zu stellen…
…an der Abgabestelle W, S, wurde der Haftungs- und Kapitalertragsteuerbescheid vom 23. März 2005 somit entsprechend dem Vorbringen der Bw erneut nicht (durch Hinterlegung) wirksam zugestellt. Zwar setzen abgabenrechtliche Haftungen nicht voraus, dass die Abgabe dem Primärschuldner gegenüber bereits geltend gemacht wurde, doch wird eine…
…den Beschwerdevorentscheidungen nicht eingegangen. Damit sei aufgezeigt worden, dass die abgabenrechtliche Haftung den faktischen Geschäftsführer ***X*** zu treffen habe und nicht die Bf. Mit Schreiben vom 7. Mai 2026 hat das Bundesfinanzgericht den zuständigen Notar unter Bezugnahme auf das Vorbringen der Bf ersucht, darzulegen, wann…
…14.9.2011, 6 Ob 202/11s, mwH) bzw - konkret im Lichte der Haftungsbestimmung des § 9a BAO - wer faktisch an Stelle des Vertreters iSd §§ 80 ff BAO die abgabenrechtlichen Pflichten des Vertretenen erfüllt bzw verletzt (vgl ErläutRV 1960 BlgNR XXIV. GP 55). Da es dabei…
…ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes die Verletzung der abgabenrechtlichen Verpflichtungen - wozu auch die Pflicht zur (ordnungsgemäßen) Führung von Büchern und Aufzeichnungen, und die Pflicht zur Abgabe (richtiger) Abgabenerklärungen gehört - anzulasten. Liquiditätsberechnungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen der haftungsgegenständlichen Bescheide wurden vom Beschwerdeführer im gesamten Verfahren weder…
…geltend gemacht wurde; da abgabenrechtliche Haftungen keinen bescheidakzessorischen Charakter haben. Dies folgt der VwGH u.a. aus § 224 Abs. 3 BAO, der die erstmalige Geltendmachung eines Abgabenanspruches anlässlich der Erlassung eines Haftungsbescheides bis zur Verjährung des Rechtes zur Festsetzung der Abgabe zulässt (vgl. VwGH 24…