…März 2013, Zahl: 230000/xxxxx/2013, betreffend die Neufestsetzung einer Zwischenerzeugnissteuer für den Monat Februar 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt und…
…weniger als 15% vol, nicht ausschließlich durch Gärung entstanden, in Behältnissen mit einem Inhalt von mehr als zwei Liter. Die Ware unterliege der Zwischenerzeugnissteuer (V675). Der Untersuchungsbefund wurde dem Bf am 21. Oktober 2008 nachweislich zur Kenntnis gebracht. Am 30. Oktober 2008 wurde mit dem…
…Zurückweisung eines Antrages auf Erstattung der Zwischenerzeugnissteuer entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. Juli 2003 wies das Hauptzollamt Feldkirch den Antrag vom 30. Juni 2003 auf Erstattung der Zwischenerzeugnissteuer für das Kalendermonat Jänner 2002 zurück…
…ausschließlich durch Gärung entstanden, in Behältnissen mit einem Inhalt von weniger als 2 Liter. Die Ware unterliege der Zwischenerzeugnissteuer (V675). Die Untersuchung des Musters mit der Handelsbezeichnung "Rum-Punsch 7% vol" durch die TUA (Untersuchungsbefund zum Geschäftsfall: cc/2007) hat ergeben, dass es sich bei…
…das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien daher verhalten, die auf 8.516,00 l der nicht bewilligt gewerblich hergestellten Zwischenerzeugnisse lastende und im Zeitpunkt der Erzeugung entstandene Zwischenerzeugnissteuer festzusetzen und dem Bf zur Entrichtung aufzutragen. Die Einwendungen des Bf, die im Zusammenhang mit dem in Österreich…
4.6.1.6 Interimskonto Rz 741: Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen, für die die Umsatzsteuerschuld am Bilanzstichtag noch nicht entstanden ist, sind einschließlich der auf sie entfallenden Umsatzsteuer zu bilanzieren und die betreffenden Umsatzsteuerbeträge überdies auf einem passiven Interimskonto (für noch nicht geschuldete…
…im Spruch näher bezeichneten 13 Bescheiden setzte das Zollamt Wien der nunmehrigen Beschwerdeführerin (Bf.), der Bf. in ADRESSE1 die genannten Verbrauchsteuern fest. Gleichzeitig kam es mit diesen Sammelbescheiden (außer bei den Bescheiden betreffend die Vorschreibung der Zwischenerzeugnissteuer) jeweils zur Festsetzung eines Säumniszuschlages gem. § 217 Abs…
…in der nachstehenden Tabelle angeführten Bescheiden setzte das Zollamt Wien der nunmehrigen Beschwerdeführerin (Bf.), der Bf. in Ort1 die genannten Verbrauchsteuern fest. Gleichzeitig kam es mit diesen Sammelbescheiden (außer bei den Bescheiden betreffend die Vorschreibung der Zwischenerzeugnissteuer) jeweils zur Festsetzung eines Säumniszuschlages gem. § 217 Abs…
…70 (darin enthalten an Zoll € 1.039,38, an Zwischenerzeugnissteuer € 7.267,28 und an Einfuhrumsatzsteuer € 4.953,04) entstanden. Buchmäßig seien jedoch nur Eingangsabgaben im Betrage von € 4.538,96 erfasst geworden, namentlich Zoll im Betrage von € 1.039…
…von den deutschen Firma B. Alkoholika bezog, ohne dass in Österreich dafür Alkoholsteuer entrichtet worden war. Die der Alkoholsteuer im Gesamtausmaß von 1.712,66 € und Zwischenerzeugnissteuer im Gesamtausmaß von 93,44 € unterliegenden Waren (jene Teilmenge, die den Bw. mitbetrifft) wurden aus dem…
…der Biersteuer im Gesamtausmaß von 73,19 € bzw. der Zwischenerzeugnissteuer im Gesamtausmaß von 61,39 € unterliegenden Waren wurden aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr Deutschlands nach Österreich geliefert. Mitgeliefert wurden dem Restaurantunternehmen jeweils 2 Dokumente: die Rechnung über die Waren der Lieferung und das…
…in geringerem Ausmaß der Biersteuer bzw. Zwischenerzeugnissteuer unterliegenden Waren wurden aus dem verbrauchsteuerrechtlich freien Verkehr Deutschlands nach Österreich geliefert. Mitgeliefert wurden dem Restaurantunternehmen jeweils 2 Dokumente: die Rechnung über die Waren der Lieferung und das in der Gemeinschaft überall gleich gestaltete Vereinfachte Begleitdokument zur innergemeinschaftlichen…
…nicht hätten vermieden werden können, hat der Gerichtshof Ausnahmen zugelassen. Derartige Umstände waren - wie dargelegt - im betreffenden Beschwerdefall nicht gegeben. Die Festsetzung der Abgabe Zoll Z5 (Pos-Nr. 7) und der Zwischenerzeugnissteuer (ZW) bleibt unverändert. In den Fällen, in denen gemäß § 72a ZollR-DG keine…
…eines Zeugen bezeichnet. Im Hinblick auf die Bestimmungen des § 72a ZollR-DG ist die Neufestsetzung der Einfuhrumsatzsteuer unterblieben. Die Festsetzung der Alkoholsteuer (AK) und der Zwischenerzeugnissteuer (ZW) bleibt unverändert. In den Fällen, in denen gemäß § 72a ZollR-DG keine nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt…
…Bestimmungen des § 72a ZollR-DG ist die Neufestsetzung der Einfuhrumsatzsteuer unterblieben. Die Festsetzung der Abgabe Zoll Z5 (Pos-Nr. 7) und der Zwischenerzeugnissteuer (ZW) bleibt unverändert. In den Fällen, in denen gemäß § 72a ZollR-DG keine nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgt, hat die Festsetzung…
6.1.3. Steuerschuld - Steuerrechtlich freier Verkehr Für gewerbliche Verbringungen, einschließlich Versandhandel, gilt das Bestimmungslandprinzip. Werden vstW aus dem freien Verkehr eines anderen MS zu gewerblichen Zwecken in das Steuergebiet verbracht, kommt es dadurch zu einer (weiteren) Steuerschuldentstehung im Steuergebiet. Werden die dafür erforderlichen Verfahren…
4.3. Herstellung im steuerrechtlich freien Verkehr 4.3.1. Gewerbliche Herstellung im steuerrechtlich freien Verkehr Bei der Herstellung im steuerrechtlich freien Verkehr werden vstW außerhalb eines Steuerlagers hergestellt. Die Steuerschuld entsteht dabei unmittelbar mit der Herstellung. Unter Herstellen ist einerseits eine Herstellungshandlung zur Schaffung…
Zur Erzielung einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise erfolgte im Jahr 2002 wieder eine Umsatzsteuertagung des Bundesministeriums für Finanzen gemeinsam mit den Finanzlandesdirektionen und den Finanzämtern, bei der in der Praxis auftretende Zweifelsfragen im Bereich der Umsatzsteuer behandelt wurden. Als Ergebnis dieser Tagung wurde das nachstehende Umsatzsteuerprotokoll erstellt…
5. Einfuhrumsatzsteuer 5.1. Allgemeine Bestimmungen Gemäß § 26 Abs. 1 erster Satz Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 finden die zollrechtlichen Vorschriften über die pV keine Anwendung auf die Einfuhrumsatzsteuer. Unabhängig davon, ob ein zollrechtlicher passiver Veredelungsverkehr bewilligt wurde oder nicht, ist daher bei Vorliegen der materiellen Voraussetzungen…
4.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer 4.6.1 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 4.6.1.1 Umsatzsteuer Rz 731: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens. Sie ist daher grundsätzlich erfolgsneutral…