…steuerlich nicht abzugsfähig sind. Im gegenständlichen Fall erachtete das Gericht die geltend gemachten Wohnungskosten als nicht angemessen und schätzte die zweckentsprechenden Mietaufwendungen für eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort des Bf., sodass der Beschwerde teilweise stattzugeben war. Ermittlung der Werbungskosten | | € | 2007 | Reisekosten…
…23. Mai 2000 stand nicht konkret die Größe der am Beschäftigungsort zur Verfügung stehenden Wohnung in Streit. Die (damals) belangte Behörde ging vielmehr (für das Streitjahr 1992) davon aus, dass abzugsfähige Kosten für eine Zweitwohnung am Arbeitsort in Höhe von ATS 3.000 monatlich genügten…
…Erst bei ihrem unerwarteten Wiedereintritt in die S. GmbH am 15. Oktober 2001 seien Kosten für doppelte Haushaltsführung entstanden. Das Finanzamt legte die gegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zu Entscheidung vor. Zusammengefasst ergibt sich auf Grund der vorgelegten Unterlagen und der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens folgender…
…nicht jedes Mal nach einem solch langen Dienst die Strecke von X nach Y, die im Winter besonderen Witterungsverhältnissen ausgesetzt sei, zurücklegen zu müssen. Durch die Wohnung am Beschäftigungsort sei es auch nicht möglich, ein Pendlerpauschale zu beantragen, wodurch für ihn eine weitere Begünstigung entfalle…
…dass wenn ein Arbeitnehmer den Familienwohnsitz aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt, sind Aufwendungen für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort und für Familienheimfahrten steuerlich nicht anzuerkennen. Geht es um die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen bei Aufrechterhaltung der Beschäftigung kommt es für den Werbungskostenabzug…
…nicht abziehbar. Erwachsen einem Steuerpflichtigen allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd § 16…
…wie in den Vorjahren und mit dem damaligen Wissensstand mit der Frage auseinandersetzen können, ob die geltend gemachten Kosten der doppelten Haushaltsführung als Aufwendungen für eine zweckentsprechende Wohnung am Beschäftigungsort abzugsfähig seien. Auch wenn ein behördliches Verschulden an der Nichtfeststellung maßgeblicher Tatsachen der amtswegigen Wiederaufnahme…
…des Ehepartners am Ort des Familienwohnsitzes - aus der Sicht des Steuerpflichtigen - keinen Grund für eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Ort der Beschäftigung dar (VwGH 20.4.2004, 2003/13/0154). Die Frage, ob die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat…
…Werbungskosten abzugsfähig. Erwachsen einem Arbeitnehmer allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den (Familien-)Wohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd §…
…Familienheimfahrten darauf, dass die Zweitwohnung nicht unmittelbar am Beschäftigungsort in K., sondern im von K. weiter entfernten, aber zu P. näheren L. begründet wurde. Dem Finanzamt ist beizupflichten, dass Verwaltungspraxis, Lehre und Rechtsprechung bei der doppelten Haushaltsführung von einer Zweitwohnung "am Beschäftigungsort" ausgehen. Dies deshalb…
…die Aufwendungen der Zweitwohnung und die Familienheimfahrten dennoch beruflich veranlasst sein könnten. Das Finanzamt hätte sich mit der Frage, ob ihm eine Wohnsitzverlegung zumutbar wäre oder nicht, leider mit keinem einzigen Satz auseinander gesetzt. Er würde daher die zweite Instanz bitten, dies nachzuholen. Am 27…
…wo er beschäftigt sei, eine Zweitwohnung innezuhaben. Als Zweitwohnung am Beschäftigungsort komme jede dem Arbeitnehmer entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung stehende Unterkunft in Betracht. Als Familienheimfahrt gelte die Fahrt von der Zweitwohnung am Arbeitsort zur Familienwohnung. Dafür angefallene Aufwendungen könnten bei einer doppelten Haushaltsführung aus…
…zumutbar. Der Bw. sei alleinstehend und verfüge im Wohnhaus der Eltern über keine eigene Wohnung. Die Anmietung der Wohnung am Beschäftigungsort sei als erstmalige Hausstandsgründung anzusehen. Kosten der doppelten Haushaltsführung könnten daher nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs…
…am Beschäftigungsort bei gleichzeitiger Beibehaltung des Familienwohnsitzes (doppelte Haushaltsführung) ist beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen soweit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann (mehr als 120 Kilometer Entfernung). Laut Ihren Angaben beträgt die Entfernung zwischen Ihrer Zweitwohnung…
…birgt. Mit dem Vorbringen, aus Gründen der Verkehrssicherheit (Vermeidung einer Gefährdung von sich und anderen Verkehrsteilnehmern) oder aus volkswirtschaftlichen Überlegungen (Ersparnis möglicher Unfallkosten) sei einer Zweitwohnung am Arbeitsort der Vorzug zu geben, wird daher eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort nicht aufgezeigt (vgl…
…einer doppelten Haushaltsführung vorliegen. Erwachsen einem Steuerpflichtigen dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die dadurch bedingten Mehraufwendungen (Kosten der Zweitwohnung am Arbeitsort, Familienheimfahrten) Werbungskosten iSd …
…25-Stunden-Diensten zunächst in der Zweitwohnung Schlaf nachholen könne, um in weiterer Folge zu einer verkehrsärmeren, weniger belastenden und damit unfallärmeren Zeit die Rückkehr zum Familienwohnsitz anzutreten, ist darauf hinzuweisen, dass die Begründung und Unterhaltung eines Zweitwohnsitzes am Beschäftigungsort zur zweckmäßigeren zeitlichen Gestaltung der…
…März - November € 2529,00 2010 von März - November € 2529,00 2011 von März - November € 2754,00 Auf Grund der steuerlichen Anerkennung der Familienheimfahrten können auch angemessene und entsprechend nachgewiesene Kosten für eine Zweitwohnung am Ort der Arbeitsstelle anerkannt werden. Die vom Bf…
…birgt. Mit dem Vorbringen, aus Gründen der Verkehrssicherheit (Vermeidung einer Gefährdung von sich und anderen Verkehrsteilnehmern) oder aus volkswirtschaftlichen Überlegungen (Ersparnis möglicher Unfallkosten) sei einer Zweitwohnung am Arbeitsort der Vorzug zu geben, wird daher eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort nicht aufgezeigt (vgl…
…ausgegangen wird, dass es sich bei der Zweitwohnung am Beschäftigungsort, von welcher der Arbeitsplatz erreicht wird, um die bisherige Familienwohnung handle. In diesen Sachverhalten wird also davon ausgegangen, dass die in Rede stehende Wohnung am Beschäftigungsort zuvor Familienwohnsitz war und als solcher aufgegeben wurde, da…