…erlassen wurde, einem Anbringen einer Partei, welches sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH 16. Juli 1996, 95/14/0148). Nach Aktenlage ist der Partei die Ankündigung der Zustellung des Haftungsbescheides am 12. September 1996…
…zu bestimmen, die für den Standpunkt der Partei nach der Beurteilung der Behörde am günstigsten wäre (VwGH 8.2.1992, 91/13/0123). Ein Anbringen ist grundsätzlich dem Einschreiter zuzurechnen. Bestehen Zweifel darüber, wem ein Anbringen zuzurechnen ist, wer also Träger eines Begehrens ist, wer…
…dass die Bw. nicht den Ersatz einer Entschädigung für Zeitversäumnis begehrt. Im Gegenteil kommt klar zum Ausdruck, dass das Anbringen auf die Geltendmachung von Barauslagen gerichtet ist. Aber selbst dann, wenn die Abgabenbehörde Gründe für Zweifel am Inhalt des Anbringens gehabt hätte, wäre sie - vor…
…2 BAO hat die Abgabenbehörde, wenn eine Berufung nicht den in § 250 Abs. 1 oder Abs. 2 erster Satz BAO umschriebenen Erfordernissen entspricht, dh. wenn Zweifel darüber bestehen, welche Bescheide angefochten werden, am Inhalt des Antrages oder an der Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid…
…belangte Behörde Zweifel am Inhalt des Antrages oder an der Erklärung, in welchen Punkten der ("Sammel-")Bescheid vom 6. Februar 2004 oder welcher der mit "Umsatzsteuerbescheid 2000" und "Umsatzsteuerbescheid 2001" bezeichneten Bescheide vom 6. Februar 2004 angefochten wird, gehegt, dann hätte sie allerdings einen Mängelbehebungsauftrag…
…Im Zweifel sei dem Anbringen einer Partei nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nehme. Das gleiche gelte auch für die Fristerstreckung (VwGH 21.9.2006, 2006/15/0042). Die Berufung vom 11. April 2007 wurde ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung unmittelbar der Abgabenbehörde…
…Berufungswerbers mit der Behörde undenkbar, dass die Behörde davon ausging, dass die Eingabe vom 15.06.2003 eine platte Beantragung einer rechtskräftig abgewiesenen Sache darstellte. Hätte die Behörde Zweifel am Zweck der Eingabe gehabt, so wäre es Ihre Pflicht gewesen, vom nunmehrigen Berufungswerber die Verbesserung…
…um einen Fristsetzungsantrag. 2. Beweiswürdigung Die Feststellungen zu den Übertragungsanträgen gründet sich auf den als Beilage (in Kopie) vorgelegten Anbringen. Es besteht kein Grund, am Inhalt dieser Anbringen zu zweifeln. Die Feststellung, dass es sich bei der Eingabe vom 2.4.2026 um einen Fristsetzungsantrag…
…erwähnt wird (nämlich: "Bescheid über einen Prüfungsauftrag"). Gem. Ritz: BAO, 5. Aufl. S. 269 sind Bescheide ausnahmslos mit dem Wort "Bescheid" zu kennzeichnen . Die fehlende Bezeichnung als Bescheid ist dann unschädlich, wenn sich aus dem Inhalt kein Zweifel am normativen Gehalt ergibt (VwGH 30.1…
…des Bundesfinanzgerichts besteht kein Zweifel am objektiven Erklärungswert des Anbringens. Auch wenn das strittige Anbringen in der Jahresfrist gestellt wurde und damit ein Antrag auf Bescheidaufhebung nach § 299 BAO möglich gewesen wäre, kann dem Anbringen kein anderer Inhalt als dem eines Antrages auf Wiederaufnahme der…
…eigenen Namen oder im Namen der Beschwerdeführerin erhoben wurde. Unter Anwendung der angeführten Zweifelsregel, wonach im Zweifel einem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen ist, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt, ist die Berufung der Beschwerdeführerin zuzurechnen. …
…85 Abs. 2 BAO hat die Abgabenbehörde, wenn eine Beschwerde nicht den in § 250 Abs 1 BAO umschriebenen Erfordernissen entspricht, dh wenn Zweifel darüber bestehen, welche Bescheide angefochten werden, am Inhalt des Antrages oder an der Erklärung, in welchen Punkten der Bescheid angefochten wird, oder…
…auszulegen, dh. es kommt darauf an, wie die Erklärung unter Berücksichtigung der konkreten gesetzlichen Regelung und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist - im Hinblick auf § 115 - die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar…
…Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens, sohin auch, wenn Zweifel bestehen, gegen welchen Bescheid sich ein Rechtsmittel richtet, ist die Behörde gehalten, die Absicht der Partei zu erforschen (vgl. VwGH 24.6.2009, 2007/15/0041). Im vorliegenden Fall wurde Unklarheit geschaffen, indem zum Einen die…
…Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist – im Hinblick auf § 115 BAO – die Absicht der Partei zu erforschen. Die Behörde hat nicht den Sinn einer mehrdeutigen Parteienbekundung in der Richtung zu bestimmen, die für den Standpunkt der Partei nach der Beurteilung der Behörde am günstigsten wäre…
…damit keinesfalls bestätigt hatte, dass er einen Vorlageantrag stellen wollte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist dem Anbringen einer Partei, welches sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, im Zweifel nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (zB VwGH 24.9.2014…
…der Ermittlung von Rechtsqualität und Inhalt eines Anbringens wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Insbesondere darf im Zweifel nicht davon ausgegangen werden, dass eine Partei einen von vornherein sinnlosen oder unzulässigen Antrag gestellt hat. § 49 VStG enthält keine näheren Angaben zum notwendigen Inhalt eines Einspruchs…
…der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss. Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen. Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (VwGH…
…28.2.2008, 2006/16/0129); 19.3.2013, 2010/15/0188). Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (z.B. VwGH 28.1.2003, 2001/14/0229…
…0024, mwN). Im Zweifel ist dem Anbringen einer Partei, das sie zur Wahrung ihrer Rechte stellt, nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt. Dies unterstreicht den Schutz der Rechte der Partei und verhindert, dass durch eine enge oder fehlgeleitete Interpretation ihre Möglichkeiten…