…vereinsintern endgültig. § 16: Freiwillige Auflösung des Vereins (1)Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. (2)Die Generalversammlung hat - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie eine…
…Herr A eine Gesellschaft zur Errichtung der "Erlebniswelt Z" hätten gründen wollen. In dem darüber errichteten schriftlichen Vertrag sei unter anderem festgelegt worden, dass alle Beschlüsse der zu errichtenden Gesellschaft nur mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden dürften. Im Außenverhältnis sei jedoch der Bw. als Einzelgesellschafter aufgetreten…
…Zuwendungen ... § 16 Auflösung des Vereines (1) Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. (2) Diese Generalversammlung hat auch - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Liquidation zu beschließen. Insbesondere…
… 16) würden Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins enthalten. Danach bedürfe es eines Beschlusses der Generalversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Im Falle einer Auflösung sei ein Abwickler zu bestellen und das nach Abdeckung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen - soweit möglich - einer Organisation mit gleichen oder ähnlichen gemeinnützigen…
…Freiwillige Auflösung des Vereins 10.1. Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck Einberufen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. 10.2. Diese Generalversammlung hat auch - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Liquidation zu…
…Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit, die Verbesserung der Marktpräsenz der regionalen Produkte. Gemäß § 20 Abs. 1 der Statuten kann die freiwillige Auflösung des Vereins nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Gemäß § 20 Abs. 2 hat die Generalversammlung, sofern Vereinsvermögen…
…er bildet ein zweckgebundenes Sondervermögen der Ärztekammer. (2) Der Beschluß der Vollversammlung über die Erlassung der Satzung und deren Änderung bedarf der Zweidrittelmehrheit bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Kammerräte. (3) Aus den Mitteln des Wohlfahrtsfonds sind den Kammerangehörigen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen…
…folgt: § 16: Freiwillige Auflösung des Vereins (1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. (2) Diese Generalversammlung hat auch - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere hat sie einen…
… 16 Freiwillige Auflösung des Vereins: 1. Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. 2. Diese Generalversammlung hat auch - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Liquidation zu beschließen…
…28. Oktober 2010) wird normiert, dass "die freiwillige Auflösung des Vereins nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden kann. Diese Generalversammlung hat auch - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Liquidation zu beschließen. Insbesondere…
…endgültig. § 16 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. (2) Diese Generalversammlung hat auch -sofern Vereinsvermögen vorhanden ist -über die Abwicklung zu beschließen. Insbesondere…
…4) ... ... § 20 Auflösung des Vereines (1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. (2) Diese Generalversammlung hat auch - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Liquidation zu beschließen…
…Frist von zwei Wochen eine zweite Generalversammlung einberufen, welche ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist und mit Zweidrittelmehrheit entscheidet. 3) Bei Auflösung des Vereines fällt das nach durchgeführter Abwicklung verbliebene Vermögen des Vereins einem gemeinnützigen Verein zu, der von der Generalversammlung…
…Einnahmen aus Vermietung und Beteiligungen § 22 Auflösung des Vereines Die Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Im Falle der Auflösung hat die Hauptversammlung auch über die Verwertung des vorhandenen Vereinsvermögens zu…
…17 Auflösung des Vereins 1) Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. 2) Diese Generalversammlung hat auch - sofern Vereinsvermögen vorhanden ist - über die Liquidation zu beschließen und…
…Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zwecke einberufenen, außerordentlichen Generalversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Personen beschlossen werden. 2) Bei Auflösung des Vereines oder Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes ist das verbleibende Vereinsvermögen für gemeinnützige Zwecke im Sinne des §…
…100% bei den staatlichen Schulen; bei den recurrent costs erhielten beide Schultypen 100%) und die Eigentümerschaft an einer privaten Schule auch Vorteile, etwa die Ausübung der Zweidrittelmehrheit im governing body, mit sich bringe. Darüber hinaus hat die Kommission aber auch ausgesprochen, dass es keine Ungleichbehandlung…
…Vermächtnisse und sonstige Zuwendungen § 17 Auflösung des Vereines (1) Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. (2) Der letzte Vereinsvorstand hat die freiwillige Auflösung der Vereinsbehörde schriftlich anzuzeigen…
…tragen. .... § 16. Auflösung des Vereines 17.1 Die freiwillige Auflösung des Vereines kann nur mit einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Generalversammlung und nur mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. 17.2. Über die Verwertung des Vereinsvermögens beschließt die gleiche Versammlung, wobei allfälliges Vereinsvermögen…