…berechnen. Nach § 5 Abs. 1 Z 4 GrEStG ist Gegenleistung beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Meistbot einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleiben, und der Beiträge, um die der Ersteher bei einem Überbot sein Meistbot erhöht. Der Begriff der "Gegenleistung" im Sinne der §…
…hier strittige Frage der Höhe der Gegenleistung als Bemessungsgrundlage auf § 5 Abs.1 Z 4 GrEStG zu verweisen, wonach beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren Gegenleistung das Meistbot einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleiben, ist. Nach herrschender Ansicht (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band II…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X, vertreten durch Y, gegen den Bescheid des Finanzamts Z vom 8. Jänner 2015 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleiben. Beim Eigentumserwerb mittels Zuschlag im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahren handle es sich um eine Form des originären Eigentumserwerbs. Im Vorlageantrag vom 05.08.2024 wurde die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht beantragt. Am 6.12.2024…
…berechnen. Nach § 5 Abs. 1 Z 4 GrEStG ist Gegenleistung beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Meistbot einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleiben, und der Beiträge, um die der Ersteher bei einem Überbot sein Meistbot erhöht. Der Begriff der "Gegenleistung" im Sinne der §…
…das Meistbot einschließlich der nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte ist. Dabei ist für die Höhe der Bemessungsgrundlage nicht maßgebend, ob es sich beim Ersteher um einen Grundpfandgläubiger - dessen Forderungen erlöschen -, um einen Berechtigten hinsichtlich der nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte oder um einen…
…berechnen. Nach § 5 Abs. 1 Z 4 GrEStG ist Gegenleistung beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Meistbot einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleiben, und der Beiträge, um die der Ersteher bei einem Überbot sein Meistbot erhöht. Der Begriff der "Gegenleistung" im Sinne der §…
… 5 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 ist Gegenleistung beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Meistbot einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleiben, und der Beiträge, um die der Ersteher bei einem Überbot sein Meistbot erhöht. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind bei Grundstückslieferungen…
…Bemessungsgrundlage heranzuziehen? Lösung: Wird ein Grundstück zwangsversteigert, stellt gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 GrEStG 1987 das Meistbot einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen blieben, und der Beträge, um die der Erstehern bei einem Überbot sein Meistbot erhöht, bzw. das Überbot, wenn der…
…Statt der Wert, zu dem die Leistung an Erfüllungs Statt angenommen wird, 4. beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Meistbot einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleiben, und der Beträge, um die der Ersteher bei einem Überbot sein Meistbot erhöht. An die Stelle des…
…welchen durchgehend höhere Schätzwerte vorliegen, davon auszugehen, dass das Meistbot (einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen blieben) bzw. Überbot und nicht der Schätzwert It. Gutachten dem gemeinen Wert entspricht. Im vorliegenden Fall liegt zweifelsohne ein Liegenschaftsverkauf zwischen Fremden vor, sodass nach dem zitierten…
…welchen durchgehend höhere Schätzwerte vorliegen, davon auszugehen, dass das Meistbot (einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen blieben) bzw. Überbot und nicht der Schätzwert It. Gutachten dem gemeinen Wert entspricht. Im vorliegenden Fall liegt zweifelsohne ein Liegenschaftsverkauf zwischen Fremden vor, sodass nach dem zitierten…
…welchen durchgehend höhere Schätzwerte vorliegen, davon auszugehen, dass das Meistbot (einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen blieben) bzw. Überbot und nicht der Schätzwert It. Gutachten dem gemeinen Wert entspricht. Im vorliegenden Fall liegt zweifelsohne ein Liegenschaftsverkauf zwischen Fremden vor, sodass nach dem zitierten…
…welchen durchgehend höhere Schätzwerte vorliegen, davon auszugehen, dass das Meistbot (einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen blieben) bzw. Überbot und nicht der Schätzwert It. Gutachten dem gemeinen Wert entspricht. Im vorliegenden Fall liegt zweifelsohne ein Liegenschaftsverkauf zwischen Fremden vor, sodass nach dem zitierten…
…Statt der Wert, zu dem die Leistung an Erfüllungs Statt angenommen wird, 4. beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Meistbot einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleiben, und der Beträge, um die der Ersteher bei einem Überbot sein Meistbot erhöht. An die Stelle des…
…sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen, ... 4. beim Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Meistbot einschließlich der Rechte, die nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleiben, und der Beträge, um die der Ersteher bei einem Überbot sein Meistbot erhöht. An die Stelle des Meistbotes tritt das Überbot…
…das Meistbot einschließlich der nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte ist. Dabei ist für die Höhe der Bemessungsgrundlage nicht maßgebend, ob es sich beim Ersteher um einen Grundpfandgläubiger - dessen Forderungen erlöschen -, um einen Berechtigten hinsichtlich der nach den Zwangsversteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte oder um einen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 08.09.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Landeck Reutte vom 03.08.2016, EWAZ1 und EWAZ2 betreffend Fortschreibungen (§ 21 BewG) zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN ***1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, BA ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 23. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Dezember 2016 betreffend Grunderwerbsteuer 2014 (EN…