…dass er die Arbeitnehmerveranlagung freiwillig gemacht habe, weshalb der Antrag "laut Gesetz" wieder zurückgenommen werden könne. Von diesem Recht mache er Gebrauch. Das Finanzamt legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat im Oktober 2006 zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Sind im Einkommen lohnsteuerpflichtige…
…und daher blieb der Beschwerdeantrag ohne steuerliche Auswirkung. Bei der laufenden Lohnverrechnung wurde der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag zu Unrecht berücksichtigt und die Arbeitnehmerveranlagung hat aufgrund der Richtigstellung eine Nachforderung iHv € 358,- ergeben. Im Vorlageantrag wird der Antrag auf Veranlagung zurückgenommen. Beweismittel: Pensionslohnzettel der Versicherungsanstalt Eisenbahnen…
…den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung selbst einbrachte, war das Finanzamt verpflichtet, eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchzuführen. Eine Zurücknahme des Antrages ist im Hinblick auf den erfüllten Pflichtveranlagungstatbestand nicht möglich. Bereits aus dieser Sicht erwies sich der angefochtene Bescheid als rechtsrichtig. Auf die vom Finanzamt noch ins…
…1 Jahr, sodass die Verjährung betreffend der Einkommensteuer 2000 erst mit Ablauf des Jahres 2008 eingetreten wäre. C. Zurücknahme Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung Mit Schreiben vom 15. Juni 2012 zog der Bf den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 zurück. Gemäß § 41 Abs. 1 EStG…
…beseitigt werden kann, wodurch die Gewährung des Alleinerzieherabsetzbetrages ebenfalls nicht möglich ist. Zum Antrag auf Zurücknahme der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 wird auf die Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung vom 23.5.2011 verwiesen. Unzulässigkeit der Revision: Gemäß § 25a…
…den o.a. Bescheid einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde zweiter Instanz und ergänzt sein Berufungsbegehren im Wesentlichen folgendermaßen: Der Bw. ziehe innerhalb offener Frist seinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2005 zurück. Im betreffenden Kalenderjahr seien die Voraussetzungen für die Pflichtveranlagung gem. § 41 EStG…
…Finanzamt zutreffend festgestellt hat, wurde damit der Tatbestand des § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 erfüllt. Ein Antrag auf Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung kann zwar im Berufungswege zurückgezogen werden, und zwar auch dann, wenn die Antragsveranlagung zu einer Nachzahlung geführt hat (Doralt, a.a.O…
…Finanzamt (elektronisch) eingereichte Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 rechtswirksam zurückgenommen werden kann. Ein Antrag auf Veranlagung kann, sofern es - gegebenenfalls wider Erwarten, zB. aufgrund einer Lohnsteuerfehlberechnung - zu einer Nachzahlung kommen sollte, auch noch im Berufungsverfahren zurückgenommen werden. Eine Zurücknahme ist aber nicht möglich…
…340 Euro. Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde erhoben. Der Bf gab darin bekannt, dass er den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen wolle. Die belangte Behörde wies die Beschwerde als unbegründet ab. Begründend wurde ausgeführt, dass der Bf im Veranlagungszeitraum zumindest zeitweise gleichzeitig Bezüge von…
…am 16. März 2009 fristgerecht Berufung und erklärte, sie ziehe ihren Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2008 zurück; da das Dienstverhältnis bei der F Personaldienst GmbH erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses bei der G Services Austria GmbH aufgenommen worden sei, liege kein Grund für eine Pflichtveranlagung gemäß…
…war. Die Bf. zog den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 vom 26.03.2014 mit dem Vorlageantrag vom 01.12.2014 zurück. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ist unstrittig und ergibt sich widerspruchsfrei aus dem Parteienvorbringen sowie der restlichen Aktenlage, insbesondere dem Versicherungsdatenauszug der…
…ob ein Pflichtveranlagungstatbestand im Sinne des § 41 Abs. 1 EStG 1988 vorliegt und ob die Zurücknahme eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung auch noch im Beschwerdeverfahren möglich ist, im Sinne der zitierten Judikatur der Höchstgerichte entschieden wurde, war die Unzulässigkeit der ordentlichen Revision auszusprechen. Es…
…was im Ergebnis aber ebenfalls zu einer Nachforderung von 275 Euro führte. Mit dem dagegen fristgerecht eingebrachten Vorlageantrag zog die Beschwerdeführerin ihren Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück und beantragte die Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Das Finanzamt legte die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Über…
…dem Bf mit Schreiben vom 04.08.2017 mitgeteilt. Der Schriftsatz vom 08.08.2017, mit dem der Bf seinen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 zurückzog, langte am 24.08.2017 beim Bundesfinanzgericht ein. Mit Mail vom 04.09.2017 wurde seitens der…
…die für sie günstigere Variante bei der Veranlagung herangezogen (siehe Begründung zum Erstbescheid - Kontrollrechnung statt Progressionsvorbehalt)". Mit Vorlageantrag vom 1. September 2015 zog der Bf. seinen Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014 zurück, da im Kalenderjahr 2014 keine Verpflichtung zur Veranlagung gem. …
…da die Bezüge hintereinander bezogen wurden. Da somit die Voraussetzungen des § 41 EStG 1988 für die Erlassung eines Einkommensteuerbescheides 2013 im gegenständlichen Fall nicht vorliegen und der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung vor Rechtskraft des bekämpften Bescheides zurückgenommen wurde, fehlt dem vom Finanzamt erlassenen Bescheid die Rechtsgrundlage…
…2012 eine Lohnsteuernachforderung von 54,00 € vorgeschrieben worden. Da bei ihm kein Grund zur Pflichtveranlagung bestehe, ziehe er den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurück. Mit Schreiben vom 4. Juli 2013 hielt das Finanzamt dem Bf vor, dass dessen Arbeitgeberin im Jahr 2012 bei der laufenden…
…Berufung des Bw, vom 14. Jänner 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 7. Jänner 2011 betreffend die Abweisung des Antrages auf Zurücknahme des Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, die Abweisung des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 BAO…
…dass dieser Freibetrag überhöht gewesen sei. Die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 sei somit eine Pflichtveranlagung iSd § 41 EStG. Der Antrag die Arbeitnehmerveranlagung zurückzuziehen sei daher abzuweisen. Der Vorlageantrag wurde durch die Bw. mit Datum 9.4.2009 eingebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Bei…
…94/13/0273). Da nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates kein Grund für eine Pflichtveranlagung vorliegt und der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung vor Rechtskraft des Bescheides vom Berufungswerber zurückgezogen wurde (die vorzitierten Formulierung des Berufungswerbers im Vorlageantrag zielt zweifelsfrei auf eine Zurückziehung seines Antrages auf Arbeitnehmerveranlagung ab)…