…Wohnort von 78 km und einer Fahrzeit von einer Stunde die täglichen Rückkehr an den Wohnort für zumutbar erachtet. Die Fahrtstrecke zwischen dem Familienwohnsitz des Bw. in Wagrain und seinem Beschäftigungsort in Salzburg beträgt rund 77 km, wobei von dieser Entfernung 51 km auf Schnellstraßen…
…wenn die Rückkehr nach der Nachtschicht erfolgen müsse und die Rückkehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich sei (vgl. UFS vom 19.05.2003, RV/3910-W/02). Hingegen machen gelegentliche Überstunden die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz bei einer Entfernung von 92 km nicht unzumutbar…
…Gehaltsbestandteile sind, trug der Bw. nicht die Ausgaben für das Zimmer und unterhielt deshalb in diesem Zimmer keinen Haushalt im einkommensteuerrechtlichen Sinn. Dem Bw. war die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz zumutbar: 85 km stellen keine unüblich weite Entfernung dar und können vom Bw. unter…
…Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz nicht nur die Entfernung, sondern auch die Fahrzeit entscheidend ist. Der dem vom Finanzamt zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. VwGH 25.2.2003, 99/14/0340) zugrunde liegende Fall ist mit dem vorliegenden insofern nicht vergleichbar als der…
…€)]. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung liege eine ausschließlich beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor. Dies leite sich einerseits aus der Unzumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz (Entfernung G – F rund 185 km) ab, andererseits sei die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort…
…über 110 km und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt. Es liegt somit im Sinn der aktuellen höchstgerichtlichen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs hinsichtlich der Voraussetzungen der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte an den Familienwohnsitz Unzumutbarkeit vor. (Un)Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort…
…Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen, denen erhebliches Gewicht zukommt, nicht zugemutet werden kann. Nach Rz 342 LStR 2002 ist die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt…
…weil der Kinderabsetzbetrag nicht für mehr als sechs Monate zugestanden sei. Die Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten ließ das Finanzamt mit der Begründung, dass eine tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz erst ab einer Entfernung von mehr als 80 Kilometer und einer Fahrzeit…
…120 km), dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und entweder - die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst sei oder - die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden könne. Eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr sei aufgrund der Entfernung…
…würden. Eine dieser Voraussetzungen bestehe darin, dass der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so weit entfernt liege, dass eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar sei. Dies sei ab einer Entfernung von 80 km und einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde. Diese Mindesterfordernisse seien gegenständlich nicht erreicht. Es…
…weiten Entfernung könne aber nicht gesprochen werden, wenn zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort nur 78,77 Kilometer liegen, die vom Arbeitnehmer überdies zum Großteil auf der Autobahn zurückgelegt werden können. Eine Fahrzeit von maximal einer Stunde (für eine Wegstrecke) würde die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz…
…Angabe der Entfernung reiche nicht aus, um die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr begründen zu können ...". Vielmehr - und das ist in diesem OGH-Entscheid einmal mehr dargestellt - gehe es dabei um den sogenannten „Einzugsbereich". Um die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr geht es hingegen - nach der Rechtsprechung…
…die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr orientieren. Bei wöchentlichen Familienheimfahrten mit dem PKW sind unter Zugrundelegung eines Kilometergeldes von Euro 0,42 daher fast alle Arbeitnehmer - unabhängig davon, wo sie ihren Familienwohnsitz und Berufswohnsitz haben - von der Begrenzung betroffen. Aus dem Klammerausdruck "Familienheimfahrten", den der Gesetzgeber…
…ist an die Ansicht der Lohnsteuerrichtlinien nicht gebunden. Der UFS hat in jüngerer Zeit in einer Reihe von Entscheidungen - ausgehend von den Berufungsentscheidungen UFS 23. 12. 2008, RV/0031-G/08 (siehe dazu auch Demal, Die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Familienwohnsitz…
…ist an die Ansicht der Lohnsteuerrichtlinien nicht gebunden. Der UFS hat in jüngerer Zeit in einer Reihe von Entscheidungen - ausgehend von den Berufungsentscheidungen UFS 23. 12. 2008, RV/0031-G/08 (siehe dazu auch Demal, Die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Familienwohnsitz…
…Die tägliche Zurücklegung einer Strecke von etwa 131 km bei einem Zeitaufwand von jeweils etwa 70 Minuten hielt sie allerdings nicht mehr für zumutbar (VwGH 31.7.2013, 2009/13/0132). 3.2.2. Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes Zur steuerlichen Anerkennung als Werbungskosten muss…
…Einzelfall besuchten Lehrveranstaltungen an (vgl. VwGH 8.7.2009, 2007/15/0306 betr. die Unerheblichkeit der zeitlichen Lagerung konkret besuchter Lehrveranstaltungen in den Abendstunden und der damit im Einzelfall verbundenen Unmöglichkeit einer Rückkehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Wohnort). Die Zumutbarkeit einer täglichen Hin- und…
…in den Verordnungen nur die Bezeichnung von Ortsgemeinden genannt sind. Außer Streit steht, dass C eine Katastralgemeinde von B ist. Beträgt die Entfernung zwischen Ausbildungs(Studien)- und Wohnort weniger als 80 km und gilt die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen den beiden Orten gemäß der…
…sich daher an Strecken zwischen 80 und 100 Kilometern als Grenze für die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr orientieren. Bei wöchentlichen Familienheimfahrten mit dem PKW sind unter Zugrundelegung eines Kilometergeldes von 0,42 Euro daher fast alle Arbeitnehmer - unabhängig davon, wo sie ihren Familienwohnsitz und Berufswohnsitz…
…gelegen ist, als erwiesen an. Diese Möglichkeit hat gegenüber der Möglichkeit, dass der Familienwohnsitz des Berufungswerbers in E. ist, eine überragende Wahrscheinlichkeit für sich. Die Beweiswürdigung gründet sich insbesondere auf die vorgelegten und aufgenommenen Beweise und den Inhalt der Verwaltungsakte. Der Berufungswerber und D. sowie…