…Als Nachweis, dass seine Ehegattin nicht erwerbstätig ist, legte der Bf. das Formular E9 vor. Hinsichtlich der Unzumutbarkeit einer Verlegung des Hauptwohnsitzes von Ungarn nach Österreich wurden vom Bf. keine Gründe beziehungsweise Nachweise vorgebracht. Vor diesem Hintergrund durfte das Bundesfinanzgericht die obigen Sachverhaltsfeststellungen gemäß § 167…
…anlässlich ihrer Verehelichung ihren Hauptwohnsitz von H nach U verlegt, läge eine Wegverlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort vor und wären die Aufwendungen für Familienheimfahrten gleichfalls nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Erst recht könne daher die aufgrund der Eheschließung erfolgte Verlegung ihres Hauptwohnsitzes von L in das…
…eine Wohnmöglichkeit am Ort der Erwerbstätigkeit als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten anerkannt werden (vgl. zB VwGH 18.12.1997, 96/15/0259). Entscheidend ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes immer die im Einzelfall zu berücksichtigende Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes in den Bereich der Erwerbstätigkeit (vgl…
…der Bf. genutzt werden darf und, dass die Bf. die Tätigkeit in ***12*** nicht auf Dauer ausüben möchte und daher jährlich um eine Versetzung in die Nähe des Familienwohnsitzes angesucht wird (bis dato ohne Zusage). Lt. Vorlageantrag ist auch von einer unzumutbaren Verlegung des Hauptwohnsitzes…
…das Jahr 2000 strittig. In der Bescheidbegründung (FA-Akt, Blatt 18/2000) führt das Finanzamt aus, dass nach ständiger Rechtsprechung bei einem alleinstehenden Steuerpflichtigen nach einem Ablauf von ca. sechs Monaten davon auszugehen ist, dass eine Verlegung des (Haupt-)Wohnsitzes an den (neuen) Beschäftigungsort zumutbar…
…ihren Hauptwohnsitz in St. bis zur Verehelichung beibehalten hat, obwohl ihr die Verlegung des Hauptwohnsitzes an den Beschäftigungsort nach H schon lange vorher zumutbar gewesen wäre. Da nach der oben angeführten Rechtsprechung bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort Familienheimfahrten auch dann als privat…
…auch bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit anzunehmen sein. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ist zB unzumutbar: - Bei ständig wechselnder Arbeitsstätte (zB bei einem Bauarbeiter oder bei Vorliegen einer Arbeitskräfteüberlassung). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten…
…Grund der dargestellten Sach- und Rechtslage im Streitjahr jedenfalls zumutbar war: Bereits im Erkenntnis vom 3.3.1992, 88/14/0081, traf der Verwaltungsgerichtshof Aussagen zur Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort bei einer nur vorübergehenden Berufsausübung (zum Fall eines unverheirateten Steuerpflichtigen, der…
…und somit seinen Hauptwohnsitz in B gehabt und es sei ihm die Verlegung des Hauptwohnsitzes nach Wien eigentlich gar nicht zumutbar gewesen. Der Wohnsitzwechsel nach Wien sei nur "pro Forma" erfolgt, weil das Finanzamt etwa 1990 eine doppelte Haushaltsführung wegen der Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung an…
…2012 erwarb er mit Kaufvertrag vom 30. Juli 2014 gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin eine Eigentumswohnung in der V-Straße, die sie infolge der Verlegung des Dienstortes nach D im Jahr 2018 wieder veräußerten. Mit Hauptwohnsitz gemeldet war der Beschwerdeführer bis 13. Jänner 2012 in L…
…in der Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates vom 25.5.2010, RV/0684-I/09 - vorgelegen war. Die zum gegenständlichen Streitjahr abgeführten Ermittlungsergebnisse des Finanzamtes lassen nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates keine entscheidungsrelevanten Gründe erkennen die gegen eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushaltes) des Bw…
…wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, die Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind. Es geht somit in meinem Fall in erster Linie um die Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes. …
…dass der Berufungswerberin die tägliche Heimreise vom Beschäftigungsort I zu dem rd. 180 km entfernten Wohnort A unzumutbar ist. Strittig ist lediglich, ab wann ihr die Verlegung des Hauptwohnsitzes an den Beschäftigungsort zumutbar ist und wie lange somit die Kosten der Familienheimfahrten als Werbungskosten anzuerkennen…
…ist es Sache des Abgabepflichtigen, jene Umstände, die es ihm – trotz „objektiver Zumutbarkeit“ – im konkreten Einzelfall dennoch unzumutbar mach(t)en, seinen bisherigen „Familienwohnsitz“ zu verlegen, entsprechend vorzubringen bzw. gegenüber der Behörde glaubhaft darzustellen (vgl. VwGH 27.2.08, 2005/13/0037). Des Weiteren kann…
…dem Hauptwohnsitz in S und der Wohnung am Arbeitsort in G nicht entgegen. Es kommt vielmehr auf die - im Einzelfall zu beurteilende - Frage der Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes in den Bereich des Berufsortes an. Dabei kann sich die Unzumutbarkeit insbesondere auch aus Umständen der…
…vor Erlassung des angefochtenen Bescheides) aus: "Ergänzungspunkte: Der Anspruch auf Familienheimfahrten ist unmittelbar an den Anspruch auf doppelte Haushaltsführung geknüpft. Um Vorlage folgender Unterlagen (in Kopie und beglaubigter Übersetzung!) wird daher ersucht: .) Heiratsurkunde, Familienstandbescheinigung, Ansässigkeitsbescheinigung .) Meldenachweis aller am Familienwohnsitz lebenden Personen .) Mietvertrag des Hauptwohnsitzes oder…
…Frage der Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes in den Bereich des Berufsortes an. Dabei kann sich die Unzumutbarkeit insbesondere auch aus Umständen der privaten Lebensführung ergeben (VwGH 20.09.2007, 2006/14/0038 ). Dass die Erziehung und Betreuung minderjähriger Kinder und die Bewahrung des familiären…
…eine Zumutbarkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes (Ledigenhaushalt) der Bf nach Adr2***** nach 6 Monaten nach Aufnahme ihres Arbeitsverhältnisses dort spricht. Es leben und arbeiten sowohl ihre Eltern und ihre Geschwister am Familienwohnsitz in Adr1*****, um sich um den Großvater zu kümmern. Beide Wohnungen der Bf…
…an, ob in einem früheren Zeitraum die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung gegeben war (vgl. VwGH 19.12.2013, 2010/15/0124). Die Frage, ob einem Arbeitnehmer zuzumuten ist, seinen Wohnsitz in den Nahebereich seiner Arbeitsstätte zu verlegen, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen (vgl…
…Un-)Zumutbarkeit der Verlegung des (bestehenden) Familienwohnsitzes an den (neuen) Beschäftigungsort das zentrale Kriterium bildete (vgl zur mangelnden Vergleichbarkeit dieser Fälle auch VwGH 14.9.1993, 92/15/0054; 26.4.2006, 2006/14/0013; 22.12.2011, 2008/15/0157). Die Anerkennung der Aufwendungen…