…Zolllagerverfahren (Art. 89 Abs. 1 ZK). Die verfahrensgegenständlichen Waren befanden sich auch noch nach ihrer Entfernung aus dem Zolllager im Zolllagerverfahren. Die Bf. als Lagerhalterin hat ihre Pflicht, die Bewilligung der Zollstelle zum Ortswechsel einzuholen, verletzt. Damit ist die Zollschuld nach Art. 204 Abs…
…teilte das Zollamt Wien mit Bescheid vom 19. Juni 2006 der Beschwerdeführerin (Bf.) eine nach Art. 204 ZK in Folge Pflichtverletzung entstandene Zollschuld samt Nebengebühren für Beförderungsmittel in der Höhe von € 32.655,25 an Zoll, € 390.711,69 an EuSt und €…
…gewertet werden dürfe. Der Bf. brachte weiters für seinen Standpunkt das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Heilung der Zollschuld nach Art 859 ZK-DVO vor und beantragte die Erstattung des mitgeteilten Abgabenbetrages. Über die Beschwerde wurde erwogen: Am 6. März 2000 wurde beim Zollamt Linz…
…Gemäß Abs. 3 des Art. 204 ZK ist Zollschuldner die Person, welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hatte. Entsteht eine Zollschuld außer in den Fällen gemäß Abs. 2 nach den Artikeln 202 - 205 ZK so ist gemäß § 108…
…für den Inhaber der Bewilligung die Zollschuld nach Art. 204 ZK. Zolllagerverfahren zählen nach Art. 84 ZK zu den Nichterhebungsverfahren und Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Ihr Zweck besteht gemäß Art. 98 ZK vor allem darin, Nichtgemeinschaftswaren so lange von der Erhebung von Einfuhrabgaben und grundsätzlich…
…dass die Vorschreibung der Zollschuld nach Art. 204 ZK zu Unrecht erfolgt sei. Es werde nunmehr die Erstattung der Abgabe Z1 sowie der Abgabenerhöhung beantragt. Die Abgabenvorschreibung erfolgte ursprünglich beim Zollamt Krems nach Art. 201 ZK Absatz 1 und seien bei der nachträglichen buchmäßigen Erfassung…
…eine Entstehung der Zollschuld nach Art. 203 ZK ausscheide. Die im Versandverfahren beförderten Waren seien jedoch nicht innerhalb der in diesem zollamtlichen Überwachungsdokument bezeichneten Frist der Bestimmungszollstelle gestellt worden, sodass von einer Pflichtverletzung auszugehen wäre, die eine Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK nach sich ziehe…
…auf verkehrsüblichen Weg transitiert worden wäre. Dies sei nicht der Fall gewesen. Mit dem Grenzübertritt in ***5*** sei mangels Vorliegens einer für den durchgeführten Drittlandverkehr gültigen Güterbeförderungsbewilligung die Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK entstanden. Die Behauptung, eine Transitfahrt beabsichtigt zu haben…
…dem Zollgebiet der Gemeinschaft ohne vorgeschriebene Zollförmlichkeit" als heilbare Verfehlung im Sinn des Art. 204 ZK angeführt ist. Auch sei bis zur Ausfuhr oder Wiederausfuhr noch keine Zollschuld entstanden. Im Laufe des Rechtsmittelverfahrens erging am 4.6.2002 ein Vorhaltschreiben gemäß Art.14 ZK iVm …
…den (vermutlichen) Zollschuldner nachzuweisen, andernfalls würden die Zollbehörden eine Zollschuld nach Art.204 Abs.1 Zollkodex als entstanden betrachten. Im gegenständlichen Fall liege zwar kein Versuch vor, die Waren der zollamtlichen Überwachung zu entziehen, nicht aber die weitere Voraussetzung des Art.859 ZK-DVO, nämlich…
…der Zollschuldentstehung nach Art. 202-204 ZK (siehe hiezu Huchatz in Witte, Zollkodex³, Art. 238 RN 5). Da die verfahrensgegenständlichen Waren zu keinem Zollverfahren angemeldet worden sind, die Zollschuld nach Art. 202 ZK entstanden ist, kommt eine Erstattung im Sinne des Art. 238 ZK mangels…
…ZK entstanden ist, hatten nachfolgende Ereignisse, wie die anschließende Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr, keine Auswirkungen mehr auf die bereits entstandene Zollschuld (vgl VwGH vom 18. September 2007, 2004/16/0256). Bezüglich des Vorbringens der Bf, die Zollschuld sei nach Art 204…
…Zollschuld nach den Bestimmungen des Art. 203 ZK im Rahmen des Versandverfahrens ausscheidet. Im gegenständlichen Fall liegt weiters auch keine Pflichtverletzung der Bf. vor, welche sich aus dem Versandverfahren ergibt, sondern aus den Bestimmungen des zugelassenen Empfängers. Auch ist bei einer Erwägung des Art. 204…
…und dadurch die Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 Buchstabe a ZK nicht entstanden ist. Im Einzelnen sind die Voraussetzungen, unter denen die Abgabenschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK ausnahmsweise nicht entsteht, abschließend durch Art. 859 ZK-DVO geregelt (EuGH vom 11.11.1999…
…des Art. 204 ZK gestützt. Richtig ist vielmehr, dass die Zollschuld nach Art. 203 ZK entstanden ist. Daraus ergibt sich jedoch für den Beschwerdefall, dass die der Bf. vorgeschriebenen Eingangsabgaben iSd Art. 236 Abs. 1 ZK gesetzlich geschuldet gewesen sind, weswegen eine Erstattung nach dieser…
…Anschluß an die Einfuhr durchgeführte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 infolge Erklärung eines unrichtigen Warenempfängers im Zeitpunkt der Einfuhr nicht vorgelegen haben, sei die Zollschuld nach Art. 204 ZK für die Beschwerdeführerin entstanden. Mit Eingabe vom 26.12…
…zollamtlichen Überwachung entzogen habe. Die nachfolgende Anmeldung der Waren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr könne die nicht ordnungsgemäße Beendigung der Versandverfahren und die Entstehung der Zollschuld nach Art. 203 ZK nicht mehr sanieren. Anlässlich der Betriebsprüfung sei auch festgestellt worden, dass bei den…
…die nachträgliche buchmäßige Erfassung von nach Art. 201 ZK entstandenen Eingangsabgaben. Gemäß Art. 201 Abs. 2 ZK entsteht die Zollschuld mit der Annahme der Zollanmeldung. Fragen im Zusammenhang mit der Gestellung der Waren oder einer Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK waren im Abgabenverfahren ohne Relevanz…
…August 2014, Zahl ***2***, vorgeschriebenen Eingangsabgaben einschließlich der Abgabenerhöhung waren nicht gesetzlich geschuldet und deshalb gemäß Art. 236 Abs. 1 ZK zu erstatten. Zur der im Erstattungsverfahren getroffenen Feststellung, dass die Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK entstanden sei, ist anzumerken, dass in dem…
…1 Buchst.o) ZK-DVO zitiert, ohne dass irgendwelche Ausführungen zum Vorliegen eines der Gründe für die Versagung der Erstattung (betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit) nachkommen würden. Nun darf aber nicht aus der Tatsache allein, dass die Zollschuld nach Art. 202 - 204 ZK entstanden ist…