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BMF-280000/0213-IV/3/2016Erlass zur Durchführung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Kapitalabfluss-Meldegesetzes (Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung – KapAbfl-DV)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-280000/0213-IV/3/201620.12.2016

…der Datenstromübermittlung bzw. im Weg eines Webservices erfolgen. 2.2 Zu § 2 KapAbfl-DV : Teilnehmer des Kapitalabfluss-Meldegesetzes sind Kreditinstitute, Zahlungsinstitute sowie die ÖBFA. Die Teilnehmer können sich eines Dienstleisters bedienen, wenn diese ausreichende Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverwendung bieten. Da sich die…

UStR 2000 Rz 259918a. Aufzeichnungs-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten für Zahlungsdienstleister (§ 18a UStG 1994)
geltende FassungRichtlinien09.12.2024

… 18a UStG 1994 iVm § 1 Abs. 3 Z 1 bis 4 ZaDiG 2018 sind Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und die Österreichische Post AG sowie natürliche oder juristische Personen, für die eine Ausnahme gemäß Art. 32 der Richtlinie (EU) 2015/2366 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt…

BFG RV/7100628/2019§ 6 Abs 1 Z 8 lit e UStG: Ausgelagerter Verarbeitungsprozess von Zahlungen und Überweisungen iZm dem Kreditkartengeschäft von der unechten Steuerbefreiung umfasst
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.03.2022Teil 1/2

…und wesentliche Funktion gehabt. Schließlich habe der monatlich von **A** übermittelte Lastschrift-Datenträger lediglich eine Art Zahlungsaufforderung in elektronischer Form dargestellt. Diese habe bloß dazu gedient, die beteiligten Zahlungsinstitute darüber zu informieren, die entsprechende Geldübertragung in die Wege zu leiten. Daraus sei ersichtlich, dass **A…

BFG RV/7102846/2021Bescheidmäßige Feststellung, ob ein Kapitalabfluss vorliegt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2022Teil 6/7

…Teil Kapitalabfluss-Meldepflicht Meldepflicht § 2. Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) sind verpflichtet, hohe Kapitalabflüsse nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes an den Bundesminister für Finanzen zur Überprüfung der Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu melden. Umfang der Meldepflicht § 3. (1) Meldepflichtig sind Kapitalabflüsse von Beträgen von…

BFG RV/7102846/2021Bescheidmäßige Feststellung, ob ein Kapitalabfluss vorliegt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.06.2022Teil 7/7

…Meldegesetz. Normadressat der Meldepflichten nach § 3 Kapitalabfluss-Meldegesetz sind § 2 Kapitalabfluss-Meldegesetz zufolge Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur. Normadressat der Dokumentations- und Prüfungspflicht von Meldungen nach § 3 Kapitalabfluss-Meldegesetz sind gemäß § 12 Kapitalabfluss-Meldegesetz die Abgabenbehörden. Dies räumt auch der Bf in seiner Beschwerde…

BFG KE/5100001/2021Bewilligung einer Bankauskunft aus Anlass begründeter Zweifel an Steuererklärungen eines Abgabepflichtigen, nachdem dieser im Zuge der Verifizierung von umfangreichen Kapitalabflussmeldungen sich geweigert hat, entsprechende Bankunterlagen vorzulegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenKonteneinschau - Einzel - Beschluss04.06.2021Teil 3/4

…Kapitalabfluss-Meldegesetzes - KapMeldeG, BGBl I 2015/116 idFd BGBl I 2018/62 sind Kreditinstitute, Zahlungsinstitute und die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) verpflichtet, hohe Kapitalabflüsse nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes an den Bundesminister für Finanzen zur Überprüfung der Einhaltung der abgabenrechtlichen Vorschriften zu melden. Als Kapitalabflüsse werden gemäß…

BFG RV/7102169/20191. § 10 Abs. 2 Kapitalabfluss-Meldegesetz 2. Zufluss an eine natürliche Person 3. hinterzogene Abgabe 4. Vorfragenfeststellung nach § 116 BAO bei Tod der Bf.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2020

…RV/2101458/2016, noch in jenem vom 09.02.2017, RV/7100131/2017 erfolgte vor der Festsetzung einer Abgabenerhöhung iSd inkriminierten Bestimmung eine Meldung eines Kredit- oder Zahlungsinstitutes bzw. der ÖBFA. Dennoch wies das BFG in beiden Fällen die gegen die jeweiligen Abgabenerhöhungsbescheide erhobenen Beschwerden…

UStR 2000 Rz 760–7656.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

6.1.8.4. Umsätze im Geschäft mit Geldforderungen Rz 760: Auch die Vermittlung der Umsätze von Geldforderungen (§ 6 Abs. 1 Z 8 lit. c UStG 1994) ist in die Steuerbefreiung einbezogen. Befreit sind ua. auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das…