7.4. Ausfuhrnachweis allgemein Rz 1075: Über die erfolgte Ausfuhr muss ein Nachweis, dass der Liefergegenstand ins Drittland befördert oder versendet wurde, vorliegen. Wie der Unternehmer den Ausfuhrnachweis zu führen hat, regelt das Gesetz (§ 7 Abs. 5 und Abs. 6 UStG 1994). Sind die vorgelegten…
…Die dem Ausfuhrnachweis und dem Buchnachweis dienenden Ausfuhrbelege müssten im Original aufbewahrt werden. Das geprüfte Unternehmen habe die Ausfuhrbelege teilweise optisch archiviert und die Originale vernichtet. Dabei sei bei den seitens der Betriebsprüfung eingesehenen Za 58a zum Teil nur die Vorderseite, und nicht die Rückseite…
…die Ausfuhrnachweise vorzulegen. Zum Termin 21.10.1998 wurde nur ein Teil der Ausfuhrnachweise im Original vorgelegt und ordnungsgemäß bestätigt. Bei einigen Ausfuhrnachweisen (ZA 58a; nur in Kopie) fehlte der Stempel für die Bestätigung der Ausfuhr durch das Austrittszollamt. Daraufhin wurde der steuerliche Vertreter abermals…
…in der Ausfuhr (Formular-Nr. Za 58A) könne aber nur dann als Beleg für den Ausfuhrnachweis anerkannt werden, wenn unter anderem die Angabe des ausländischen Abnehmers enthalten sei. In den der Bp vorgelegten Formularen Za 58A stehe im Feld 8 "Empfänger" die K. Holdings Ltd…
…Juli 2002, der Gebrauchtwagenrechnung vom 22. Juli 2002, der KFZ Zentralregisterabfrage, der Aufstellung der Interessenten, ZA 58A und Export-Rechnung vom 7. November 2002 sowie der Niederschrift vom 15. September 2004) dem Finanzamt mit Schreiben vom 4. Oktober 2004 bekannt gegeben. Der Inhalt dieses Schreibens…
… 7 UStG 1994: Die Bw. habe die Ausfuhrbelege teilweise "optisch archiviert" und die Originale vernichtet. Bei den von der BP eingesehenen Einheitspapieren (Za 58 A) sei zudem teilweise nur die Vorderseite und nicht die Rückseite, welche die zollamtliche Ausfuhrbestätigung enthält, "optisch archiviert" worden. Nach Ansicht…
…gemäß § 7 Abs 5 UStG 1994 erfüllt. Für den Versendungsauftrag liege die Ausfuhrbescheinigung ZA 58-A Laserdruck - 03/2001 - LDV vor. Die Berufungswerberin habe das Umsatzgeschäft mit einem ausländischen Abnehmer (Drittland) mit der ausdrücklichen Vereinbarung abgeschlossen, dass die Ware keinesfalls nach Österreich reimportiert werden dürfe…
…ZA 58 A die Angabe der Ausfuhrstelle. Die nachträglich am 26.4.2006 vorgelegte Ausfuhrbescheinigung der D-GmbH - mit Ausstellungsdatum vom 21.4.2006 für einen Umsatz aus dem Jahr 2000 (!) - ist nicht nachvollziehbar, da auf der Rechnung, der Versandanzeige und dem ZA 58 A…
…Diese setzt das Zollamt Wien mittels Vordruck Lager Nr. Za 40 in Kenntnis. Im Feld 99 der zusätzlichen Kopie des CIM Frachtbriefes sind die Beschauvermerke vorzunehmen. (5) Zugelassener Empfänger nach Art. 195 UZK-DA Der zugelassener Empfänger hat das Original mit dem entsprechenden Sichtvermerk und…