RIS AI
104 902 Treffer456 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0772-W/05Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Gebiet der EU aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2005

…Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaats vorgesehenen Familienleistungen. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i d VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe vorrangig zuständig. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Bemerkt wird…

UFSW RV/1146-W/12Differenzzahlung - Kindesmutter und Kinder in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…EWG 1408/71). Im vorliegenden Fall ist daher gemäß Art. 10 Abs. 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen vorrangig zuständig. Zu beachten ist weiters, dass die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/17 und Nr…

UFSL RV/0130-L/11Differenzzahlung-Kindesmutter und Kind in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.06.2012

…EWG 1408/71). Im vorliegenden Fall ist daher gemäß Art. 10 Abs. 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen vorrangig zuständig. Zu beachten ist weiters, dass die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/17 und Nr…

UFSW RV/1330-W/07Differenzzahlung bei Aufenthalt des Kindes in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.09.2010

…Humer" eindeutig klarstellte. Da aber auch die Mutter im vorliegenden Fall nichtselbständig erwerbstätig ist, ist nach der VO der Wohnsitzstaat Polen primär für die Gewährung der Familienbeihilfe zuständig. Unabhängig von der tatsächlichen Antragstellung oder Auszahlung allfällig zustehender Familienleistungen ruht somit nach der Kollisionsnorm des Art…

UFSW RV/3793-W/08Anspruch auf Differenzbetrag an Familienbeihilfe, wenn die Mutter im Inland nichtselbständig beschäftigt ist, das Kind bei den anspruchsberechtigten Großeltern in Polen wohnt und die Mutter die Unterhaltskosten überwiegend trägt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.03.2009

…EWG 1408/71. Im vorliegenden Fall ist daher gem Art 10 Abs 1 Buchstabe b Z i der VO EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen wie der Kinderbeihilfe (Kindergeld) vorrangig zuständig. Im Beschäftigungsmitgliedstaat Österreich besteht gem Art 76 der VO…

BFG RV/7105434/2014Vorübergehende Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat bewirkt allein keine Verlagerung des Lebensmittelpunktes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2015Teil 1/3

…die besagt, dass Sie weiterhin den polnischen Rechtsvorschriften unterliegen, besteht in Österreich kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Das Bosmann Urteil sieht für den Fall, dass, auch wenn das Beschäftigungslandprinzip anzuwenden ist, trotzdem Familienbeihilfe nach den Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaates gewährt werden kann, wenn die Voraussetzungen für einen…

UFSW RV/2461-W/10Sind polnische Familienleistungen auf die österreichische Familienbeihilfe anzurechnen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.01.2011

…nicht gestellt. Im vorliegenden Fall sei daher gemäß Art. 10 Abs. 1 b der Verordnung EWG 574/72 der Wohnsitzstaat Polen für die Gewährung von Familienleistungen vorrangig zuständig gewesen. Im Beschäftigungsmitgliedsstaat Österreich bestehe gemäß Art. 76 der Verordnung EWG 1408/71 iVm Art. 10 der…

UFSW RV/1226-W/111. Sind Stiefkinder Familienangehörige im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71? 2. Sind Zeiten zwischen Reifeprüfung und dem Beginn eines Hochschulstudiums Berufsausbildung? 3. Anspruch auf Kinderabsetzbetrag für Kinder, die sich ständig in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2012

…wohnen, ist der Wohnsitzstaat vorrangig zur Zahlung der Familienleistungen zuständig. Die Zahlungen im Beschäftigungsstaat (Österreich) ruhen bis zur Höhe der in den Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates vorgesehenen Familienleistungen. Im Wohnsitzstaat werden jedoch keine Familienleistungen bezahlt, weil die in den polnischen Rechtsvorschriften festgelegte Einkommensgrenze überschritten wird. Für…

BFG RV/7105965/2019Familienbeihilfe - Kindergeld 500plus in Polen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.11.2020

…in Polen einer Beschäftigung nachgehe. Der Beschäftigungsstaat des Bf. sei Österreich. Der Beschäftigungsstaat der Kindesmutter sei Polen. Wohnsitzstaat sei Polen. Es kommen daher die Bestimmungen des Art 68 Abs. 1 VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes der Kinder grundsätzlich Polen zur…

BFG RV/7105967/2019Rückforderung der Ausgleichszahlung in Höhe des in Polen bestehenden Erziehungsgeldanspruches
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.05.2020

…Ihr Beschäftigungsstaat ist Österreich. Der Beschäftigungsstaat der Kindesmutter ist Polen. Wohnsitzstaat ist Polen. Es kommen daher die Bestimmungen Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes des Kindes grundsätzlich Polen zur Erbringung von Familienleistungen zuständig ist. Österreich ist hingegen…

BFG RV/7103746/2018Differenzzahlung bei Anspruch auf eine ausländische gleichartige Beihillfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.03.2022

…Ihr Beschäftigungsstaat ist Osterreich. Der Beschäftigungsstaat der Kindesmutter ist Polen. Wohnsitzstaat ist Polen. Es kommen daher die Bestimmungen Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes des Kindes grundsätzlich Polen zur Erbringung Familienleistungen zuständig ist. Österreich ist hingegen nach…

BFG RV/7102797/2022Polnische Familienleistung 500+ ist auf österreichische Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung anzurechnen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.10.2024

…Der Beschäftigungsstaat ist Österreich. Der Beschäftigungsstaat der Kindesmutter ist Polen. Wohnsitzstaat ist Polen. Es kommen daher die Bestimmungen Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes des Kindes grundsätzlich Polen zur Erbringung Familienleistungen zuständig ist. Österreich ist hingegen nach…

BFG RV/7101741/2015Unrichtiges Antragsdatum im Abweisungsbescheid betreffend Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2016Teil 1/2

…der Bf, in Österreich erwerbstätig war, ist Beschäftigungsstaat jedenfalls Österreich. Wohnsitzstaat ist Polen. Ob Polen auch Beschäftigungsstaat (hinsichtlich der Mutter) ist, steht bisher nicht fest. Für den Streitzeitraum 2012 bis 2013 ist dies aber nur insoweit von Bedeutung, dass im Fall, dass nur Österreich Beschäftigungsstaat…

BFG RV/7104302/2015Ein als "Berufung" bezeichnetes Anbringen kann als Wiederaufnahmeantrag zu deuten sein
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss09.02.2016Teil 2/2

…der Vater, der Bf, in Österreich erwerbstätig war, ist Beschäftigungsstaat jedenfalls Österreich. Wohnsitzstaat ist Polen. Polen dürfte aber auch zumindest bis 2009 - Beschäftigungsstaat gewesen sein (vgl. Bescheid des Marszalek Województwa Malopolskiego vom 16. 12. 2009). Das Finanzamt ist in den Ausgleichszahlungsbescheiden offenbar davon ausgegangen, dass…

BFG RV/7103505/2014Keine Anrechnung tatsächlich nicht bezahlter Familienleistungen auf die österreichische Familienbeihilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.02.2015Teil 2/2

…40). Vorrangige Leistungsverpflichtung trifft Polen, Differenzzahlungsverpflichtung Österreich Beschäftigungsstaat ist daher einerseits Österreich, andererseits Polen. Wohnsitzstaat ist Polen. Es kommen daher die Bestimmungen Art. 68 Abs. 1 VO 883/2004 zur Anwendung, wobei auf Grund des Wohnortes des Kindes grundsätzlich Polen zur Erbringung von Familienleistungen zuständig…

UFSW RV/1618-W/08Überwiegende Kostentragung für in Polen - nicht im gemeinsamen Haushalt - lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011

…Zuge des Ermittlungsverfahrens an den Bw. gerichtete Frage, nämlich in welcher Höhe für den in Rede stehenden Zeitraum in Polen als Wohnsitzstaat der Kinder Familienleistungen (an die Mutter) vorgesehen waren und in welcher Höhe diese Leistungen in Anspruch genommen wurden, vom Bw. unbeantwortet gelassen wurde. …

UFSW RV/2084-W/07Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in Polen lebendes Kind mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.06.2008

…mit 11. Mai 2005 angegeben. Als Staatsbürgerschaft sowie bisheriger Wohnsitzstaat wird jeweils Polen genannt. Diesem Antrag sind neben Bestätigungen aus dem Zentralen Melderegister beglaubigte Übersetzungen aus dem Polnischen der Kurzabschriften der Heiratsurkunde des Bw. und seiner Gattin sowie der Geburtsurkunde des Kindes des Bw., drei…

BFG RV/7102108/2012Titel gemäß § 9 NAG muss nicht als Urkundenbeweis vorliegen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2016

…§ 53 Tz 39 und 40). Dieser typische Anwendungsfall wird auch gegenständlich vom Bf mit Polen als Wohnsitzstaat und Österreich als Beschäftigungsstaat intendiert. Artikel 11 Abs 2 der neuen VO (EG) 883/2004 bestimmt klar und eindeutig, dass bei Personen, die aufgrund oder infolge ihrer unselbständigen…

UFSW RV/1368-W/09Kein Familienbeihilfenanspruch für in Polen lebende Kinder wegen Scheinselbständigkeit eines polnischen Bau(hilfs)arbeiters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2010

…ist polnischer Staatsbürger. Mit am 4. März 2008 eingereichten Eingaben beantragte er die Zuerkennung der Familienbeihilfe für seine drei minderjährigen Kinder Z. (geboren 1995), P. (geboren 1996) und D. (geboren 1998) ab dem Jahr 2007. Zum Datum seiner Einreise nach Österreich und seinem bisherigen Wohnsitzstaat…

BFG RV/3100306/2013Familienbeihilfe für in Polen lebendes Kind: Bei Nichtantragstellung in Polen steht in Österreich lediglich Differenzzahlung zu
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.04.2015

…Zeiträume ab 2011 überhaupt kein Antrag auf Familienleistung in Polen gestellt worden war. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. zB VwGH 19.12.2013, 2012/16/0012; VwGH 19.6.2013, 2011/16/0227) ist der Fall der "Nichtstellung eines Familienbeihilfenantrages" im Wohnsitzstaat des Kindes…