…Dies obwohl das Finanzamt selbst in der BVE betreffend Einkommensteuer 2010 noch vom Vorliegen einer unzumutbaren Fahrzeit vom Wohnort der Tochter bei der Mutter zum Studienort ausging. Der Richter ersuchte mit einem Mail vom 6.6.2018 den Amtsvertreter um eine kurze Stellungnahme zur Ansicht…
…wird. Da Ihnen Familienbeihilfe zuerkannt wurde, steht der Unterhaltsabsetzbetrag nicht zu und wurde aberkannt. Der beantragte Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung von Julian gebührt (§ 34 (8) EStG), wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Julian wohnte in Deutschland, O, und studierte in München, also…
…nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden könnten, da der Schulort im Einzugsgebiet (innerhalb von 60 Kilometer) des Wohnortes liege und eine tägliche Heimfahrt dem Kind zugemutet werden könne (Fahrzeit mit öffentlichem Verkehrsmittel unter 1 Stunde). Mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2003 legte der Abgabepflichtige Berufung…
…geltend. Die Veranlagung zur Einkommensteuer der gegenständlichen Jahre erfolgte jeweils ohne Abzug der beantragten Pauschbeträge mit der Begründung, dass im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit vorhanden sei. Weiters wurden vom Finanzamt die Familienheimfahrten im Jahr 2006 nur zum Teil (mit 1.776 €) berücksichtigt…
…Schwester gewohnt. Die Ausbildungsstätte habe sich in PLZSCH2 Stadt2 bei WOBS befunden. Die Fahrtstrecke zwischen Wohn- und Ausbildungsstätte betrage 12,7 km. Die Fahrt vom Wohnort zur Ausbildungsstätte habe lt. Pendlerrechner des BMF (Daten vom 20.7.2020) mit öffentlichen Verkehrsmitteln 60 Minuten, die Rückfahrt…
…Wohnen, Mobile Dienste, Beratung; verwiesen wird diesbezüglich auf die Homepage der Beschwerdeführerin. Damit im Zuge dieser Tätigkeit die beeinträchtigten Personen vom Wohnort zu Therapiewerkstätten, zu Arzt- und sonstigen Therapiebesuchen befördert werden können, hat die Beschwerdeführerin im Zeitraum Juni 2015 bis Dezember 2019 zehn neue, für…
…gewisse, abteilungsübergreifende Projekte sind Besprechungen am Hauptsitz (Anmerkung: Ort2) der Firma erforderlich, daher habe ich im Jahr 2019 dafür 18x das Fahrtgeld OrtW (Anmerkung: Wohnort) bis Ort2 geltend gemacht. Aus meiner Sicht steht mir das auch zu, da ich üblicherweise mit dem Zug bzw. Rad…
…höchste Leistung. Im letztgenannten Fall werden die Kosten für die Leistungen nach in der Durchführungsverordnung festgelegten Kriterien aufgeteilt; ii) bei Ansprüchen, die durch den Bezug einer Rente ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder, unter der Voraussetzung, dass nach diesen Rechtsvorschriften eine Rente geschuldet wird, und…
…aber einen Nachteil für Schüler/Studenten verglichen mit Dienstnehmern. Selbst wenn er die Beginn- und Endezeiten der Schulzeiten vollständig außer Acht ließe, gebe es vom Wohnort aus keine mögliche Zeit, in der die Wegstrecke zumutbar sei. Ein Dienstnehmer erhalte aufgrund der Unzumutbarkeit jedenfalls das große…
…er habe das Pendlerpauschale neu so beantragt, weil der amtliche Pendlerrechner des BMF sogar bei einem Wohnort in A und einem Arbeitsort in E (Strecke von nur 36 km im Vergleich zu Arbeitsort B mit 49 km), als Ergebnis eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel…
…Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz Bf) wohnt mit ihren beiden im Jahr 2004 geborenen Kindern in PLZW Wohngemeinde, Adresse (Wohnort). In der mit FinanzOnline am 17. August 2014 beim Finanzamt eingebrachten Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 machte die Bf Kosten für Wohnraumschaffung von…
…2001/449). Bei Subsumierung des beschwerdegegenständlichen Sachverhalts unter die anzuwendenden Normen ergibt sich folgendes: Unbestritten ist, dass der Ausbildungsort (Linz) des jüngeren Sohnes des Bf innerhalb einer Entfernung von 80 km zum Wohnort (Zell an der Pram) gelegen ist. Lt.Hofstätter /Reichel, Die Einkommensteuer-Kommentar…
…Demnach gilt diese VO nach Abs. 1 für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in einem Mitgliedstaat, für welche die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Gemäß Artikel 3 Ziffer 1 Buchstabe j der VO…
…Familie laut Auskunft der Sozialversicherungsanstalt seit 2013 in Griechenland lebe und RSa-Briefe nicht zustellbar seien. In einem solchen Fall genügt es aber nicht, wenn allein der inländische Träger (das Finanzamt) den Wohnort nach den in Art. 11 der DVO normierten Kriterien zu bestimmen versucht…
…Aufenthalt in Österreich hatte, und überwiegen die familiären Verhältnisse und Bindungen (lit. b sublit. ii). Damit lag auch der von diesem gewöhnlichen Aufenthalt abgeleitete Wohnort im Sinne des Art. 1 lit. j der VO in Österreich. Wohnmitgliedsstaat im Sinne des Art. 13 Abs. 2 lit…
…17 Abs. 1 EStG 1988 in Höhe von 12% der Einnahmen. In der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2006 und 2007 machte der Bw. die folgenden Betriebsausgaben geltend: Fahrtkosten in Höhe des Kilometergeldes für Fahrten zwischen seinem Wohnort und seinem Dienstort, Verpflegungsaufwendungen sowie Sozialversicherungsbeiträge (Pflichtversicherung). Der…
…wurde durch den Vorhalt vom 25.3.2013 und vom 8.5.2013 Gelegenheit gegeben, die von ihm behauptete weitere Entfernung seines Arbeitsortes vom Wohnort nachzuweisen. Da dieser Nachweis nicht erbracht wurde findet darin und damit die Ermittlungspflicht des Unabhängigen Finanzsenates ihre Grenze und es…
…seinem Nebenwohnsitz G, zu seinem Dienstgeber in BD [60 km von G nach BD, 53 km von Wien nach BD]) handelt es sich eindeutig um Fahrten vom Wohnort (auch wenn er dort arbeitet) zur Arbeitsstätte (Dienstgeber). Diese sind - wie aus den gesetzlichen Bestimmungen des § 16…
…privates Kfz) die Berücksichtigung der sich aufgrund des Fahrtenbuches ergebenden Kilometergelder. Mit Vorhalt vom 21. Februar 2012 wurde der Berufungsführer unter Darlegung der Rechtslage im Zusammenhang mit der steuerlichen Berücksichtigung von Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ersucht, die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zu begründen…
…unterschiedliche Ursachen haben kann (vgl. VwGH 21.9.2005, 2001/13/0241, mwN). Wird jedoch - wie im vorliegenden Fall - der Familienwohnsitz aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch der Beschäftigungsort ist, wegverlegt und am Beschäftigungsort ein zweiter Haushalt geführt, liegt keine berufliche Veranlassung für…