Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2008, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Entscheidungsgründe Mit Kaufvertrag vom 3. Oktober 2005…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik,1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 11. Juli 2008, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Axel Nepraunik, 1190 Wien, Döblinger Hauptstraße 7, vom 6. Februar 2008, ErfNr. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 22. Jänner 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…
…folgenden 11 Kalendermonaten anfallenden Dienstgeberbeiträge gemäß §§ 41 ff FLAG 1967, Wohnbauförderungsbeiträge, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie Kammerumlage 2 (Zuschlagdie Zuschläge zum Dienstgeberbeitrag (Kammerumlage 2); siehe Rz 41 ff Für Neugründungen nach 31.12.2011 gilt: Die für den Kalendermonat, in welchem erstmals ein Arbeitnehmer beschäftigt…
…Arbeiter und mit 10. Jänner 2007 ein Lehrling eingestellt. Die Befreiung von Dienstgeberbeiträgen, Zuschlägen zum Dienstgeberbeitrag, Wohnbauförderungsbeiträgen und Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt für die Gehälter (laufende Bezüge, Sonderzahlungen) des Arbeiters im Zeitraum vom 1. September 2006 bis 31. August 2007, weil erst ab dem…
…Abs. 1 Z 4 EStG 1988 von den laufenden Bezügen bzw. nach § 67 Abs. 12 EStG 1988 von den sonstigen Bezügen abzuziehen. Rz 1033: Die Verpflichtung zur Entrichtung von Wohnbauförderungsbeiträgen trifft aktive Arbeitnehmer und ergibt sich aus dem Wohnbauförderungsbeitragsgesetz 2018, BGBl. I Nr. 144/2017…
…Anhang I, Teil A) sind: 1. Löhne und Gehälter für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte einschließlich Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeiträge und sonstige Personalaufwendungen (beispielsweise freiwillige Sozialleistungen) sowie Vergütungen für in Forschung und experimenteller Entwicklung Beschäftigte, die außerhalb eines Dienstverhältnisses tätig werden. Bei Beschäftigten, die…
…Kirchenbeitrag 200,00 Euro Steuerberatungskosten 275,30 Euro Geldspenden 100,00 Euro Pendlerpauschale 3.672,00 Euro Kfz 2.500,00 Euro Wohnbauförderungsbeiträge 198,12 Euro Fortbildung 436,98 Euro Fachliteratur 848,00 Euro Handy/Internet 117,36 Euro Krankheitskosten 1.820,12 Euro Kinderfreibetrag…
…an jedem Arbeitstag von ihrem Wohnort dorthin begeben. h) Beiträge von Arbeitnehmern zu ausländischen Pensionskassen, die auf Grund einer ausländischen gesetzlichen Verpflichtung zu leisten sind. 5. Von Arbeitnehmern beim Steuerabzug vom Arbeitslohn entrichtete Wohnbauförderungsbeiträge im Sinne des Bundesgesetzes über die Einführung eines Wohnbauförderungsbeitrages, BGBl. Nr…
…nichtselbständigen Einkünften erwachsen, ohne besonderen Nachweis ein Pauschbetrag von 132 Euro jährlich abzusetzen. Ohne Anrechnung auf den Pauschbetrag sind u.a. abzusetzen: Werbungskosten im Sinne des Abs. 1 Z 4 (Sozialversicherungsbeiträge) und 5 (Wohnbauförderungsbeiträge). Auf Grund des § 17 Abs. 6 EStG 1988, wonach zur Ermittlung…
…12 EStG um die auf sie entfallenden Sozialversicherungsbeiträge, Pflichtbeiträge und Wohnbauförderungsbeiträge (§ 62 Z 3 bis 5) zu kürzen. Der Berufungsführer hat laut dem von ihm vorgelegten Jahreslohnzettel 19.850,40 CHF an Sozialversicherungsbeiträgen und Pflichtbeiträgen entrichtet. Die auf die Sonderzahlungen entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und Pflichtbeiträge sind…
…Notstandshilfe und Krankengeld, das steuerpflichtige Einkommen betrug € 0,00. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung oder zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder Wohnbauförderungsbeiträge wurden nicht einbezahlt oder vom Dienstgeber abgezogen. Laut seinen eigenen glaubwürdigen Aussagen im Vorlageantrag leistete der Bf. 2011 Beiträge an eine Sterbevorsorge im Ausmaß…
…Pauschbetrag für Sonderausgaben berücksichtigt. Daraus ergab sich ein steuerpflichtiges Einkommen von € 0,00. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung oder zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder Wohnbauförderungsbeiträge wurden nicht einbezahlt oder vom Dienstgeber abgezogen. Laut seinen eigenen glaubwürdigen Aussagen im Vorlageantrag leistete der Bf. 2008 Beiträge an…
…62 und damit eine Einkommensteuer von € 0,00. Pflichtbeiträge in die gesetzliche Sozialversicherung oder zu gesetzlichen Interessensvertretungen oder Wohnbauförderungsbeiträge wurden nicht einbezahlt oder vom Dienstgeber abgezogen. Laut seinen eigenen glaubwürdigen Aussagen im Vorlageantrag leistete der Bf. 2009 Beiträge an eine Sterbevorsorge im Ausmaß von…
…Neugründung sowie in den darauf folgenden elf Kalendermonaten für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (§§ 41 ff des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers oder Auftraggebers (§ 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages), Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (§ 51 Abs. 1 Z 2…
…im Kalendermonat der Neugründung sowie in den darauf folgenden elf Kalendermonaten für beschäftigte Arbeitnehmer (Dienstnehmer) anfallenden Dienstgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (§§ 41 ff des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967), Wohnbauförderungsbeiträge des Dienstgebers oder Auftraggebers (§ 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einhebung eines Wohnbauförderungsbeitrages), Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (§ 51 Abs…
…oder gemäß § 40 zu erfolgen. ... Werbungskosten nach § 16 Abs 1 Z 4 und Z 5 sind Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und ähnliche Beiträge sowie Wohnbauförderungsbeiträge. Als Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 zu berücksichtigen sind auch Beträge, die ein geringfügiger…
…nichtselbständiger Arbeit in folgender Weise zu ermitteln: Jahresbruttoarbeitslohn (ohne 13. und 14. Monatsbezug) abzüglich -der Pflichtbeiträge des Versicherten zur gesetzlichen Sozialversicherung, -der Arbeiterkammerumlage und des Wohnbauförderungsbeitrages, -der besonderen Pauschbeträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Mag. DDr. Ludwig Bittner, 2020 Hollabrunn, Amtsgasse 4, vom 9. Juni 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 18. Mai 2010, ErfNr. betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird…
…Beiträge für die freiwillige Mitgliedschaft bei Berufsverbänden und Interessenvertretungen, Pflichtversicherungsbeiträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988, Wohnbauförderungsbeiträge, Pendlerpauschale bzw. an dessen Stelle tretende Kosten des Werkverkehrs, Erstattung (Rückzahlung) von Arbeitslohn, Freibetrag gemäß § 104 EStG 1988 (Landarbeiterfreibetrag). Rz 4350: Auf Grund des…