Vergibt eine österreichische Privatstiftung im Rahmen eines internationalen Wettbewerbes Preisgelder für besondere Verdienste um wissenschaftliche Arbeiten an Preisträger in der Ukraine, dann sind diese Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-Ukraine in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Entscheidend ist, dass von der ukrainischen Steuerverwaltung ausgestellte…
…Ebenso hat der Bf. dritten Personen keine Rechte an seiner Arbeit eingeräumt. Die Wissenschaftspreise - der zweite Wissenschaftspreis ist nicht strittig - sind daher nicht steuerbar, die Beschwerde erweist sich damit als berechtigt. Einkünfte aus selbständiger Arbeit: | Einkünfte aus selbständiger Arbeit | 53.474,34 €…
…handeln sollte, die in Würdigung der Persönlichkeit des Empfängers oder seines Schaffens gewährt werden und die - wären sie nicht von einer Privatstiftung geleistet worden - nicht steuerbar sind. Werden daher Wissenschaftspreise von einer österreichischen Privatstiftung an Preisträger in Norwegen, Deutschland und in der Schweiz vergeben, dann…
…R und I 2010; < 6.000,00 €: Preis 2010; < 5.602,58 €: Wissenschaftspreis des G 2010 (inkl. Reisekostenvergütung). < GESAMT: 16.602,58 Die Arbeit sei mit mehreren Wissenschaftspreisen ausgezeichnet worden. Es hätte sich somit um Preise gehandelt, die der Würdigung…
…R und I 2010; < 6.000,00 €: Preis 2010; < 5.602,58 €: Wissenschaftspreis des G 2010 (inkl. Reisekostenvergütung). < GESAMT: 16.602,58 Die Arbeit sei mit mehreren Wissenschaftspreisen ausgezeichnet worden. Es hätte sich somit um Preise gehandelt, die der Würdigung…
…ein. Unter neuerlicher Erwähnung des Bescheides zur Wiederaufnahme des Verfahrens wies er darauf hin, dass letztlich jeder Wissenschaftspreis in gewisser Weise auf einem Wettbewerb basiere. Das ihm verliehene Stipendium stelle eine Würdigung seiner Persönlichkeit und seines Schaffens - vergleichbar dem Nobelpreis - dar. Auf dem Schreiben, mit…
…der Betriebsprüfung festgestellt worden, dass der Bw im Jahre 1996 den Österreichpreis der österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde in Höhe von S 150.000,-- ausbezahlt erhalten habe. Dieser Wissenschaftspreis sei für eine bestimmte wissenschaftliche Arbeit, welche in einer Fachzeitschrift publiziert worden sei, gewährt worden…
…nicht nachvollziehbar. Der Verweis auf das VwGH-Erkenntnis vom 16.12.2015, 2013/15/0150 (vgl dazu etwa Bergmann/Wödlinger, Wissenschaftspreise sind nicht einkommensteuerpflichtig! SWK 7/2016, S. 422 bzw Renner, Einkommensteuerliche Beurteilung von Wissenschaftspreisen, ÖStZ 2015/246, 185) geht somit insofern ins Leere, als…