…mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft der Entscheidung, also hier am 17. September 2018, fällig geworden sind. Am diesbezüglichen Strafkonto 990xxxxx des Finanzamtes Salzburg-Stadt ist unzutreffend, aber zu Gunsten des Bestraften, die Fälligkeit erst mit 3. Dezember 2018 ausgewiesen (Abfrage Strafkonto). Die schriftliche Ausfertigung…
…durch einen neuen ersetzt wird, kann die Behörde auch Änderungen vornehmen, die über die bloße Anpassung an den Grundlagenbescheid hinausgehen (VwGH 31.3.2004, 2000/13/0017 mwN). Allerdings würde die bloße erstmalige Existenz des Grundlagenbescheides - ohne dass dieser zu Änderungen im abgeleiteten Bescheid führte…
…der Bekanntgabe dieser Bescheide zu verzinsen sind", und stellt damit nicht auf das Erlassungsdatum des zur Abgabennachforderung/-gutschrift führenden Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbescheides, sondern vielmehr auf das Wirksamwerden eines solchen Grundlagenbescheides gegenüber dem Abgabepflichtigen (rechtmäßige Zustellung bei schriftlich ergehenden Bescheiden, Verkündung bei mündlich ergehenden Bescheiden usw.…
…Schriftsatz vom 25.1.2017 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde, beantragte die ersatzlose Aufhebung des Bescheides sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem Senat. Die Beschwerde richte sich gegen die Rechtswidrigkeit in Folge der Verletzung von Verfahrensvorschriften, weil der bekämpfte Gebührenbescheid mangelhaft begründet sei…
…vom 31.05.2024 bekannt geworden ist, was auch der Grund dafür ist, dass der belangten Behörde zuvor noch betreffend das Säumnisvorbringen inhaltlich mit Beschluss vom 21.05.2024 Parteiengehör eingeräumt worden war. Eine Bescheidbeschwerde ist gemäß § 260 Abs. 1 lit a BAO unter anderem…
…verspätete Erlassung des Bescheides. Gemäß § 97 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen durch Zustellung. Das Finanzamt war mangels eines Zustellnachweises davon ausgegangen, dass der Bescheid vom 31…
…Abs. 1 (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung), ….. Abs. 5 Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht. Nach § 260 Abs. 1 ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie lit. a nicht zulässig ist oder lit…
…die Bekanntgabe bei schriftlichen Erledigungen durch Zustellung erfolgt. Die letztgenannte Bestimmung normiert, dass durch die Einbringung einer Berufung die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt wird. Daraus erhellt, dass die Wirksamkeit eines Bescheides mit dessen Zustellung eintritt. Davon zu unterscheiden ist die Rechtskraft eines Bescheides…
…war. Die Beschwerdefrist gegen Bescheide beträgt gem. § 245 Abs 1 BAO einen Monat. Für den Beginn der Beschwerdefrist ist der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei schriftlichen Bescheiden beginnt die Frist daher idR am Tag von dessen Zustellung (vgl. Ritz…
…Eine gesetzliche Rückwirkungsfiktion ist im Gegensatz zum NoVAG nicht vorhanden. Gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 beginnt die Steuerpflicht bei widerrechtlicher Verwendung mit dem Beginn des Kalendermonats, indem die Verwendung einsetzt. Das Finanzamt hat am 13.10.2016 einen Bescheid über die Festsetzung…
…gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. Oktober 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, beschlossen: Der Vorlageantrag wird gemäß § 260 Abs 1. lit. b iVm § 264 Abs. 4 lit. e BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an…
…war. Die Beschwerdefrist gegen Bescheide beträgt gem. § 245 Abs 1 BAO einen Monat. Für den Beginn der Beschwerdefrist ist der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei schriftlichen Bescheiden beginnt die Frist daher idR am Tag von dessen Zustellung (vgl. Ritz…
…Lesen, Ausdrucken eines Bescheides) kommt es nicht an. Irrelevant ist auch das Datum einer etwaigen Information über die in die Databox/Nachrichten erfolgte Zustellung. Eine Information per E-Mail stellt keine Voraussetzung für das Wirksamwerden einer elektronischen Zustellung dar. Diese Information per E-Mail hat…
…im Besitz) nach Zustellung des Bescheides an den Rechtsvorgänger (Vorgänger) eingetreten, gilt mit der Zustellung an den Rechtsvorgänger (Vorgänger) auch die Bekanntgabe des Bescheides an den Rechtsnachfolger (Nachfolger) als vollzogen. (3) An Stelle der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung einer behördlichen Erledigung kann deren Inhalt auch…
…schriftlich oder mündlich erlassen werden. Die Abgabenbehörde kann gemäß § 299 Abs 1 S 1 BAO auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Mit dem aufhebenden Bescheid ist…
…im Besitz) nach Zustellung des Bescheides an den Rechtsvorgänger (Vorgänger) eingetreten, gilt mit der Zustellung an den Rechtsvorgänger (Vorgänger) auch die Bekanntgabe des Bescheides an den Rechtsnachfolger (Nachfolger) als vollzogen. (3) An Stelle der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung einer behördlichen Erledigung kann deren Inhalt auch…
…auch keine E-Mailadresse angegeben, an welcher er über eine elektronische Zustellung zu informieren war. Der Bf. hat sich vom 09.09.-10.09.2024 und 15.09.-30.09.2024 im Ausland aufgehalten. Der angefochtene Bescheid wurde vom Bf. am 01.10.2024 um…
…Bevollmächtigung deren urkundlichen Nachweis. Für diese Parteienvertreter reicht es somit, wenn sie sich gegenüber der Behörde schriftlich oder mündlich auf eine ihnen erteilte Bevollmächtigung berufen. Dies ist im konkreten Fall im Zuge der Beschwerde durch die anwaltliche Vertretung der Bf. geschehen, indem sich diese durch…
…befinde. Weiters sei der Einschreiterin auch eine schriftliche Auskunft der belangten Behörde vom 10.08.2009, Aktenzahl AZ 37/2009, bekannt, welche ihrer anwaltlichen Vertretung im Zuge eines steuerlichen Prüfungsverfahrens zugegangen sei und welche ebenfalls eine gegenteilige Rechtsmeinung zu dem angefochtenen Bescheid darlege. Zuvor sei…
…aufliegenden ZMR-Auskunft ist der Bf gemeinsam mit Gattin und Sohn an der Anschrift in Ort mit einem Hauptwohnsitz gemeldet. Ebenso liegt im Akt ein Darlehensantrag vom 22.10.2013 auf. Gegen diese Bescheide brachte der Bf mit Schreiben vom 27.10.2014 Beschwerde ein…