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UFSL RV/0443-L/08Unwirksamkeit von als Bescheid intendierten Erledigungen bei Feststellung von Einkünften aus V+V nach § 188 BAO einer Miteigentümergemeinschaft vor Bestellung eines Vertreters nach § 81 BAO und folglich ohne Hinweis nach § 101 Abs. 3 BAO. Keine Heilung des Zustellmangels nach § 7 Zustellgesetz. Der Wirksamkeit der nach Bestellung eines Vertreters nach § 81 Abs. 2 BAO mit Zustellfiktion nach § 101 Abs. 3 BAO erlassenen in Berufung gezogenen Bescheide steht § 6 Zustellgesetz nicht entgegen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2009

…von der (der Vereinfachung der Zustellung dienenden) Zustellfiktion nach dieser Gesetzesbestimmung Gebrauch zu machen und hindert nicht, alternativ eine Zustellung an sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft vorzunehmen. Dies ist im gegenständlichen Fall jedoch nach Ansicht der Berufungsbehörde nicht erfolgt. Die intendierten Erledigungen waren nämlich alle an…

UFSL RV/1005-L/021) Abstandnahme von der Festsetzung bei Uneinbringlichkeit der Abgabe 2) Aufhebung des Haftungsbescheides bei Uneinbringlichkeit 3) Wirksamkeit von Erledigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2006

…zuständig. Der letzte Geschäftsführer der Bw. ist verstorben. Wegen Überschuldung der Bw. erscheint die Bestellung eines Kurators im gegenständlichen Fall unzweckmäßig, da dies zu weiteren ebenfalls uneinbringlichen Kosten führen würde. Die Wirksamkeit der Erledigung (§ 97 Abs. 1 lit. a BAO) bleibt daher beschränkt (§ 276 Abs…

UFSW RV/0423-W/11Kinderbetreuungsgeld 2004
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.03.2011

…| b) | bei mündlichen Erledigungen durch deren Verkündung. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet zB ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen; ein "Nochnicht-Bescheid" kann daher jederzeit von der Behörde zurücgenommen…

UFSS RV/0254-S/05Zustellung von Bescheiden an eine Hausgemeinschaft (USt, F-Verfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…Die Miteigentumsgemeinschaft ist somit noch nicht beendet. Die Wirksamkeit von Erledigungen und damit deren rechtliche Existenz als Bescheide setzt voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wurden. Dabei sind die Umsatzsteuerbescheide von den Feststellungsbescheiden zu unterscheiden. Umsatzsteuerbescheide Eine Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach den materiell-rechtlichen Vorschriften…

BFG RV/5100280/2022Zustellung von Bescheiden nach Vollbeendigung der KG gemäß § 142 UGB nur wirksam, wenn Heilung des Zustellmangels eintritt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss22.11.2023

…gestatten. Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet ein…

BFG RV/3100678/2017Rückerwerb von Grundstücken: Die durch Umwidmung (in Bauland) eingetretene Wertsteigerung unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.10.2017

…dieser Bestimmung durch Zustellung. Die Wirksamkeit von Erledigungen – und somit deren rechtliche Existenz – setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet zB ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein solcher "Nicht-Bescheid" (oder "Nochnicht-Bescheid") kann daher jederzeit von der Behörde zurückgenommen…

BFG RV/7100969/2014Unrichtige Bekanntgabe von Bodenschätzungsergebnissen - "Nichtbescheid"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss03.09.2020

…185 der Bundesabgabenordnung (BGBl. Nr. 194/1961). Die Bekanntgabe dieser Feststellung gilt mit Ablauf des letzten Tages der Frist als erfolgt. Unabdingbar für die Wirksamkeit von Erledigungen (somit für deren rechtliche Existenz) ist, dass diese dem Adressaten bekannt gegeben werden (vgl. Ritz 6 , BAO Kommentar…

BFG RV/3100764/2017Zurückweisung einer Beschwerde; keine Wirksamkeit der angefochtenen Erledigung mangels rechtswirksamer Zustellung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss31.08.2018

…eine allfällige Stellungnahme zu diesem Schreiben bzw. zum Zustellvorgang binnen zwei Wochen zu erstatten. Das Finanzamt hat keine Stellungnahme erstattet. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen…

BFG RV/7400367/2018Gebrauchsabgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund ohne Gebrauchserlaubnis durch Ladenvorbau
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.09.2021

…Die Wirksamkeit von Erledigungen (und somit deren rechtliche Existenz) setzt aber grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet zB ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen; ein "Noch nicht-Bescheid" kann daher jederzeit von der Behörde zurückgenommen, abgeändert oder durch eine andere Erledigung…

BFG RV/7101391/2015Lohnpfändungen und Vorschreibung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens mit dem Einwand bekämpft, der zugrunde liegende Abgabenbescheid sei dem Bf. niemals zugestellt worden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2015

…4. Juni 2014 und 3. Juli 2014 gemäß § 26 AbgEO festgesetzten Pfändungsgebühren und Auslagenersätze zu Unrecht vorgeschrieben worden seien. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben wird. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keine Rechtswirkungen (Ritz…

UFSZ1W ZRV/0062-Z1W/08Abweisung einer Beschwerde gegen die Vorschreibung von Säumniszinsen,da bezüglich dieser Vorschreibung keine Verjährung vorliegt,der Berufung gegen den Abgabenbescheid keine aufschiebende Wirkung zukommt und keine Voraussetzung vorliegt, wonach die Zollbehörde auf die Vorschreibung von Säumniszinsen verzichten kann.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)15.02.2011

…13.5.2005 der Bf. auch tatsächlich im Sinne des § 97 Abs.1 BAO zugekommen ist. Da die Wirksamkeit von Erledigungen grundsätzlich voraussetzt, dass diese dem Adressaten durch Zustellung bekannt gegeben werden, kann im gegenständlichen Fall nicht davon ausgegangen werden, dass die genannte Berufungsvorentscheidung gegenüber…

BFG RV/7103469/2021Keine Zustellung durch Hinterlegung (§ 17 Abs. 3 ZustG) aufgrund vom BF nachgewiesener Ortsabwesenheit von der Abgabestelle.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss15.01.2024

…§ 97 Abs 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für des sie ihrem Inhalt nach außen bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen ua durch Zustellung. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem…

UFSI RV/0852-I/10Zurückweisung eines nicht zulässigen Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.03.2011

…Demnach ist der Bescheid (von (Zustell-)Bevollmächtigungen abgesehen) dieser Person bekannt zu geben, also zuzustellen. Die Behörde hat somit die Zustellverfügung zu treffen, also zu bestimmen, wem zuzustellen ist, und demgemäß die Zustellung an diese Person zu veranlassen. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche…

UFSF RV/0378-F/07Zurückweisung Vorlageantrag mangels wirksam ergangener Berufungsvorentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid28.07.2008

…adressiert. Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Ein Bescheid gehört erst…

UFSK RV/0232-K/04Grunderwerbsteuer, Gesamtrechtsnachfolge, Verjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2004

…Die Bekanntgabe erfolgt a) bei schriftlichen Erledigungen, wenn nicht in besonderen Vorschriften die öffentliche Bekanntmachung oder die Auflegung von Listen vorgesehen ist, durch Zustellung; b) bei mündlichen Erledigungen durch deren Verkündung. Für die Wirksamkeit von Erledigungen in Verlassenschaftsfällen und Erbrechtsnachfolge gilt folgendes: Sollte ein den…

UFSI RV/0854-I/10Zurückweisung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2011

…Demnach ist der Bescheid (von (Zustell-)Bevollmächtigungen abgesehen) dieser Person bekannt zu geben, also zuzustellen. Die Behörde hat somit die Zustellverfügung zu treffen, also zu bestimmen, wem zuzustellen ist, und demgemäß die Zustellung an diese Person zu veranlassen. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche…

UFSL RV/0480-L/05Rechtswirksame Verzichtserklärung gemäß § 22 Abs 6 UStG 1994 hinsichtlich land- und forstwirtschaftlicher Umsatzsteuerpauschalierung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2006Teil 1/2

…SWK 2006, S 311, 353f), worin Überlegungen hinsichtlich rechtlicher Wirksamkeit von Telefonaten dargestellt wurden. Mit Schriftsatz vom 2. Oktober 2006 ergänzte die berufungswerbende Gesellschaft ihre Berufungsausführungen wie folgt: Die Notwendigkeit zweier Optionserklärungen bedeute nicht, dass der Behörde auch zwei getrennte Schriftstücke vorliegen müssen. Wenn der…

UFSW RV/0025-W/12Rückzahlung; Bescheid an andere Person als den Antragsteller adressiert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2012

…1 lit. a BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung mit Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung nicht zulässig ist. Zunächst ist festzuhalten, dass die Wirksamkeit von Erledigungen voraussetzt, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen. Ein Bescheid gehört erst…

BFG VH/6100025/2021Unzulässigkeit des Antrags auf Verfahrenshilfe
geltende FassungBFG-EntscheidungenVerfahrenshilfe - Einzel - Beschluss18.11.2021

…bestimmte - Erledigung der ***Bf1*** also nicht zugestellt. Die Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt gemäß § 97 Abs 1 BAO grundsätzlich voraus, dass sie dem Bescheidadressaten bekannt gegeben wird. Die Bekanntgabe erfolgt gemäß § 97 Abs 1 lit a BAO bei schriftlichen Erledigungen - abgesehen von…

BFG RV/7106199/2019Stundungszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis11.02.2020

…erfolge aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben. Mit Schreiben vom 29.10.2019 begehrte die Bf. die Vorlage der Bescheidbeschwerde zur Entscheidung an das Verwaltungsgericht. Die Wirksamkeit von Erledigungen setze voraus, dass diese dem Adressaten bekannt gegeben werde. Der Bewilligungsbescheid im Jänner 2019 sei nicht zugestellt worden…