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EStR 2000 Rz 4243–424811.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015)
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

11.3.9 Gewinnerhöhende Beträge und gewinnmindernde Beträge (§ 15 LuF-PauschVO 2015) Rz 4243: Rechtslage 2011 bis 2014 (§ 13 LuF-PauschVO 2011) § 13. (1) Die nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 6 oder 8 bis 12 sich ergebende Zwischensumme ist um vereinnahmte Pachtzinse (einschließlich Jagdpacht…

BMF-010203/0294-VI/6/2015§ 37 Abs. 1 zweiter Teilstrich EStG 1988 über die Ermittlung des Gewinnes aus Waldnutzungen in Folge höherer Gewalt
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0294-VI/6/201502.10.2015

1. Allgemeines Zu den Einkünften aus besonderen Waldnutzungen gehören auch Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung), soweit der Steuerpflichtige nicht von der Möglichkeit des § 12 Abs. 7 EStG 1988 Gebrauch gemacht hat. Anders als bei der außerordentlichen Waldnutzung (EStR 2000 Rz 7327 ff) knüpft die Waldnutzung…

UFSW RV/3711-W/10Steuerbefreiung für Katastrophenbeihilfen von Waldschäden?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.02.2013

…bescheinigte, dass auf Grund ihrer Überprüfungen 2008 Schadholz von insgesamt 1.882 fm genutzt werden musste. Davon entfielen 1.590 fm auf Windwurf oder Windbruch durch das Orkanereignis vom 1.3.2008. In einer Beilage wurde der steuerbegünstigte Gewinn aus der Kalamitätsholznutzung gemäß § 37 Abs…

BFG RV/4100262/20211. ImmoESt, Alt- oder Neuvermögen bei Bestehen eines Vorvertrages 2. Verlustvortrag 3. Waldnutzung aufgrund höherer Gewalt (Kalamitätsnutzung)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 3/3

…Zusammenhang des konkreten Schadensereignisses mit der jeweiligen Holznutzung voraus (vgl EStR 2000 Rz 7334). Als höhere Gewalt gelten Naturereignisse und andere nicht abwendbare Ereignisse, die keine typische Betriebsgefahr darstellen (vgl EStR 2000 Rz 7335). Dazu zählen insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch, Hochwasser, Brand, Insektenfraß, Baumkrankheiten, Lawinen…

BFG RV/2100155/2012Umsatzsteuer und Liebhaberei (hier: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss26.02.2014

…teilweise schlechtem Boden. Die Erschließung einer Teilfläche sei „gut“, jedoch bereits mit Schäden aus zT völlig unzureichender oder fehlender Wasserführung der Forststraße. Bisher seien folgende Sanierungsschritte erfolgt: - notdürftige Sanierung der bestehenden Forststraße zwecks Abfuhr des Holzes aus dem Windbruch (2009); - Aufforstung des Kahlschlages (2010/2011); …

EStR 2000 Rz 4201–420811.3.6 Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb bzw. Nebentätigkeiten (§ 7 LuF-PauschVO 2015 bzw. § 6 LuF-PauschVO 2011)
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…Umstände (zB außergewöhnlicher Windbruch, außergewöhnliche Schneefälle) dazu, dass die Einnahmen aus dem Nebenerwerb das Ausmaß der in den vergangenen Jahren durchschnittlich erzielten Einnahmen übersteigen, liegen ungeachtet dieses Einnahmenzuwachses weiterhin Einkünfte aus einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb vor. Beispiel 1: Ein außergewöhnlicher Windbruch führt zu überhöhten…

EStR 2000Anhang VI (zu Abschnitt 15.7)
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…einer Fläche von 50 m² je lfm Servitutsstreifen berücksichtigt werden. Da im Regelfall bei Dienstbarkeits- und Nutzungsübereinkommen geregelt ist, dass der Leitungseigentümer bzw. der Leitungsbetreiber für Windbruch- oder sonstige als Folge des Trassenfreihiebes bedingte Randschäden schadenersatzpflichtig ist, sind Schäden, welche die pauschal angesetzte Bestandeswertminderung überschreiten…

BFG RV/4100263/20211. Zählt im Zuge der Immobilienertragsbesteuerung der Abschluss eines Vorvertrages bereits zum schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäft 2. Zuerkennung eines Verlustvortrages bei nachvollziehbarer Buchhaltung, die keine schwerwiegenden Fehler enthält, die auf das gesamte Rechenwerk ausstrahlen 3. Nachweispflicht von Kalamitätsnutzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.07.2025Teil 3/3

…Zusammenhang des konkreten Schadensereignisses mit der jeweiligen Holznutzung voraus (vgl EStR 2000 Rz 7334). Als höhere Gewalt gelten Naturereignisse und andere nicht abwendbare Ereignisse, die keine typische Betriebsgefahr darstellen (vgl EStR 2000 Rz 7335). Dazu zählen insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch, Hochwasser, Brand, Insektenfraß, Baumkrankheiten, Lawinen…

BFG RV/5100029/2021Veräußerung eines Waldgrundstückes im Hälfteeigentum - Besteuerung des stehenden Holzes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2024Teil 1/2

…000,- verkauft. Die Vertragsgestaltung und grundbücherliche und steuerrechtliche Durchführung des Vertrages wurde vom Notariat Dr***13*** in ***14*** durchgeführt. Zum Zeitpunkt des Verkaufes im Jahre 2014 stellte sich der Wald im Wesentlichen als schwer beeinträchtigt durch Sturm- und Windbruch sowie Käferbefall dar, weshalb aufgrund des…

BFG RN/7100001/2023Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbegünstigung für Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss30.11.2023Teil 1/2

…vorgelegen, die zu keiner Zusammenballung von Einkünften geführt habe. Durch die Misteln sei keine Schädigung der Holzsubstanz und des Holzwertes eingetreten, wie dies typisch für Elementarereignisse sei, z.B. Schnee- und Windbruch, Lawinen und Muren, Brand. Der durch den Mistelbefall verursachte Schaden bestehe nur darin…

BFG RN/7100001/2023Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbegünstigung für Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt
geltende FassungBFG-EntscheidungenNormenprüfung (VfGH) - Einzel - Beschluss30.11.2023Teil 2/2

…mit hohen Kosten umgestellt werden muss, fällt nicht unter diesen Begriff höhere Gewalt. "[…] Schäden infolge höherer Gewalt gehören gerade bei der Forstwirtschaft zur typischen Betriebsgefahr. Schäden durch Windbruch, Schnee und Muren sind daher im Bereich der Forstwirtschaft keine außergewöhnlichen Ereignisse; sie treten jedes Jahr…

BFG RV/6100617/2015Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer für die Anschaffung eines Ersatzgrundstückes bei Brandschaden?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.10.2015

…des § 12 EStG 1988 durch einen Klammerausdruck erläutert wird; arg: "Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch, Insektenfraß, Hochwasser oder Brand)" Es kann daher die Rechtsprechung zu diesen Bestimmungen mit heran gezogen werden. Nach Lehre und Rechtsprechung liegt höhere Gewalt vor, wenn das Ereignis…

BFG RV/6100594/2008Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nur innerhalb der Verjährungsfristen zulässig.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2015Teil 1/3

…Pacht läuft über ein Hüttenkonto der Salzburger Sparkasse in Salzburg. Auf diesem Hüttenkonto werden monatlich von jedem der Hüttengemeinschaft € 18,00 eingezahlt. Mit diesem Geld wird die Versicherung (Hausratversicherung - wie Windbruch etc. - kein Brand) oder sonstige mit der Hütte zusammenhängende Aufwendungen z.B. Reparaturen…

BFG RV/6100593/2008Eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen ist nur innerhalb der Verjährungsfristen zulässig.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.05.2015Teil 1/3

…Pacht läuft über ein Hüttenkonto der Salzburger Sparkasse in Salzburg. Auf diesem Hüttenkonto werden monatlich von jedem der Hüttengemeinschaft € 18,00 eingezahlt. Mit diesem Geld wird die Versicherung (Hausratversicherung - wie Windbruch etc. - kein Brand) oder sonstige mit der Hütte zusammenhängende Aufwendungen z.B. Reparaturen…

UFSG RV/0831-G/07Begünstigte Besteuerung außerordentlicher Waldnutzungen nach § 37 EStG 1988 im Anwendungsbereich der LuF PauschVO 2001
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2013

…die darauf zurückzuführen seien, dass "durch Holzzerstörungen v.a. im wertvollsten, unteren Stammabschnitt (durch Windbruch, Käferbefall usw.) wesentlich geringere Anteile von hochwertigem Sägerundholz, umso höhere Anteile von geringwertigem Sortiment wie Industrieholz (FH) und C*mit erheblich geringeren Holzpreisen" im Sortiment enthalten sind. Selbst bei gleichbleibenden…

UFSW RV/3471-W/08Unwägbarkeit des vorzeitigen Ausscheidens eines Raupenharvesters aus dem Anlagevermögen?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.08.2013

…deshalb relativ hoch, weil aufgrund der Stürme im Winter 2004/05 ein Engpass bei diesen Raupenharvestern eingetreten war. Wenn diese umfangreichen Waldschäden (Windbruch) nicht gewesen wären, wäre ein Verkauf nur zu einem weit niedrigeren Preis möglich gewesen. In der Berufungsentscheidung wird angeführt, dass sich Herr…

UFSL RV/0094-L/10Kein § 12 EStG für Körperschaften für die Aufdeckung stiller Reserven nach dem 31.12.2004 - auch nicht bei Vernichtung durch höhere Gewalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.10.2010

…Fristen des Abs. 3 gelten jedoch nicht. (6) Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten gelten sodann die um die übertragenen stillen Reserven gekürzten Beträge. (7) Die Hälfte der Einkünfte aus Waldnutzungen infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis-, Schnee-, Windbruch, Insektenfraß, Hochwasser oder Brand) kann gemäß Abs. 1 bis…

UFSW RV/2249-W/08Anspruch auf Familienbeihilfe für in der Slowakei lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid05.02.2010

…auf engstem Raum liegen müsse. Dass die ausgestellten Rechnungen keine exakte Beschreibung enthielten, liege in der Natur der Sache und beruhe auf den bereits angeführten Gründen (Einzelbäume, Baumgruppen, Windbruch-, Abstockschlägerungen). Wie viele Äste die Bäume hätten, ob sie schräg oder gerade gewachsen seien, sei unbedeutend…

UFSG RV/0077-G/08Betriebsnotwendige Einlagen und nicht entnommener Gewinn
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.10.2008

…viele sonstige Privatpersonen in Bw.-Adresse, auf Grund guter freundschaftlicher Beziehungen die Möglichkeit, Holz, welches im Rahmen intensiver Holzwirtschaft oder auf Grund von Windbruch und Schneelast in den heimischen Wäldern liege, aufzuarbeiten. Diese Tätigkeit der Holzaufarbeitung sei vom Bw. ausschließlich außerhalb der Betriebszeiten des Unternehmens…

UFSG RV/0642-G/07Übertragungsrücklage bei Kalamitätsnutzung vor BGBl. I 180/2004 nicht zulässig
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2008

…Auch im EStG 1972 finde sich folgende Sonderregelung hinsichtlich der Waldnutzung im Abs. 6: "Bei Einkünften aus Waldnutzung infolge höherer Gewalt (insbesondere Eis, Schnee, Windbruch, Insektenfraß, Hochwasser oder Brand) sind die Bestimmungen des Abs. 1 bis 5 sinngemäß anzuwenden." Das EStG 1972 normiere also durch…