…auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 1. August 2008, beantragte der Bw. die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO…
…auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 10. August 2008, beantragte der Bw. die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO…
…Beschwerde vom 27. Juni 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 31. Mai 2017 betreffend Zurückweisung der Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 2008 gem. § 303 Abs. 1 BAO sowie auf Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Kapitalertragsteuer 2008 und 2015, Steuernummer …
…von Einkünften aus Kapitalvermögen bei Einkünften aus Anteilen einer AG auch nicht auf den Wiederaufnahmsgrund des § 303 Abs 1 lit b BAO stützen. Genauso wenig kann im konkreten Fall eine Wiederaufnahme des Verfahrens unter den Vorfragentatbestand gem § 303 Abs 1 lit c BAO subsumiert werden…
…vom 19. April 2001 kein vom am 16. Juni 2000 ergangenen Grundlagenbescheid abgeleiteter Bescheid ist. Der Antrag des Bw. auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 1997 im Sinne des § 303 Abs. 1 lit b BAO, mit der Begründung, der Grundlagenbescheid sei mangels gültigen Bescheidadressaten rechtsunwirksam, war somit…
…E. A.-W. persönlich ein grobes Verschulden an der verspäteten Bekanntgabe des Mietverhältnisses mit Markus L. i.S.d. § 303 Abs. 1 lit. b BAO trifft. Die Wiederaufnahme eines Verfahrens nach § 303 Abs. 1 lit. b BAO setzt weiters voraus, dass der vorgebrachte Wiederaufnahmegrund, die…
…ist Unternehmensberater. Er übte diese Tätigkeit im Berufungszeitraum als Einzelunternehmer aus. Berufungspunkt -Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 1 lit b BAO: Für das Jahr 2005 wurden zunächst vom Bw. keine Steuerklärungen abgegeben. Vom zuständigen Finanzamt wurde für das Jahr 2005 eine Schätzung…
…im gegenst. Fall entschieden hat. Darüber hinaus ist die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO nur dann zu bewilligen, wenn auf Grund der in § 303 Abs. 1 lit a-c BAO genannten Wiederaufnahmsgründe ein im Spruch anders lautender Bescheid zu erlassen gewesen wäre. Mit dem…
…des obigen Sachverhaltes hat das Bundesfinanzgericht über die vorliegende Beschwerde rechtlich erwogen: Gemäß der Bestimmung des § 303 Abs 1, lit b BAO idF BGBl. I Nr. 14/2013 ist die Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens dann zulässig, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren…
…des Bf. auf Wiederaufnahme der Verfahrens gem § 303 Abs. 1 lit b. BAO betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2016 bis 2018 abgewiesen wurde, zu Recht ergangen ist. Das Bundesfinanzgericht geht im vorliegenden Fall von folgendem entscheidungswesentlichen Sachverhalt aus: Die am 25.1.2017, 31.1…
…bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Gemäß § 303a BAO hat der Wiederaufnahmsantrag zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) Die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt…
…Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO Hiermit beantrage ich in offener Frist gem. § 303 BAO, das Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuer 2000 (Einkommensteuerbescheid vom 13.12.2006) wieder aufzunehmen. Der Antrag stützt sich auf eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO…
…und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." A. § 303 Abs 1 lit b BAO (Neuerungstatbestand): Die belangte Behörde wies den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens im Bescheid vom 03…
…2015, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO betr. Festsetzung der Schenkungssteuer begehrt und im Wesentlichen ausgeführt: Die Voraussetzungen nach § 303 Abs. 1 lit b BAO lägen vor, da nach Ergehen des VwGH-Beschlusses aufgrund umfangreicher Recherchen (Gespräche und Korrespondenz mit den betr. Banken…
…WA des Verfahrens gem. § 303 BAO betreffend die Einkommensteuer (ESt.) für die Jahre 2003 bis 2007. Das Finanzamt wertete den von der Bw. gestellten Antrag vom 18.01.2010 als einen solchen auf Durchführung der WA des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 1 lit b BAO…
…ist anhand der Kriterien des § 303 Abs. 1 BAO die rechtmäßig zu prüfen. Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO - worauf sich der strittige Antrag in seiner Begründung ausdrücklich und ausschließlich stützt - ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben…
…Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO Hiermit beantrage ich in offener Frist gem. § 303 BAO, das Verfahren zur Festsetzung der Einkommensteuer […] (Einkommensteuerbescheid vom […]) wieder aufzunehmen. Der Antrag stützt sich auf eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 Abs. 1 lit b BAO:…
…anzusehen, ist anhand der Kriterien des § 303 Abs. 1 BAO die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO - worauf sich der strittige Antrag in seiner Begründung ausdrücklich stützt - ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn…
…anzusehen, ist anhand der Kriterien des § 303 Abs. 1 BAO die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO - worauf sich der strittige Antrag in seiner Begründung ausdrücklich stützt - ist dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens stattzugeben, wenn…
…Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs 1 lit b iVm Abs 2 lit b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem derartigen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht der antragstellenden Person zu beurteilen ist (VwGH 23.3…