…303 BAO betreffend Einkommensteuer 1989" zurück und begründete diese Entscheidung wie folgt: " Die Zurückweisung erfolgte, weil die Eingabe nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Frist des § 304 lit b BAO ist schon lange abgelaufen. Gem. § 304 BAO ist nach Eintritt der Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…vertreten durch v, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer für den Zeitraum 2004 bis 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Im Zuge einer bei der Bw. durchgeführten Außenprüfung wurde die Nebentätigkeit als…
…auf Wiederaufnahme des Verfahrens zu den Einkommensteuer-Bescheiden für 2006 und 2007 abgelehnt wurde, obwohl mit den vom Lindauer Finanzamt bestätigten Bescheinigungen (Formular E9) die Einkommenshöhe für beide Jahre bestätigt wurde. Dies kann verfassungsrechtlich nicht in Ordnung sein und ich beantrage nochmals die Wiederaufnahme der…
…März 1999 (ESt-akt Bl 47ff/1996) wurde gegen die Wiederaufnahme- und die Einkommensteuerbescheide für 1995 und 1996 vom 3. März 1999 Berufung erhoben mit dem Begehren nach Stornierung der im BP-Bericht unter Tz 14 angeführten ´verdeckten Einlage´ iHv 73.000 öS bzw 25…
…die Wiederaufnahme von Amts wegen nicht ausschließe. Eine solche könne jedoch nur auf Tatsachen gestützt werden, die neu hervorgekommen seien, von denen die Abgabenbehörde also bisher keine Kenntnis gehabt habe (vgl. VwGH 22.10.1992, 92/16/0059). Die Abweisung der Berufung betreffend die Einkommensteuerbescheide…
…Scheibbs, vom 1. September 2008 betreffend die Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 1989 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 9. Juli 2008, im…
…die Berufung der Bw., vertreten durch Michael Pochanka, 1210 Wien, Königsteingasse 5,vom 21. Oktober 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, vertreten durch Markus Naber, vom 2. Oktober 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989 entschieden…
…September 2001 und 20. Jänner 2003 hat der Bw. keinen Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung gestellt: Im ggstl. Berufungsverfahren hat daher keine mündliche Berufungsverhandlung stattzufinden. I. Entscheidung über die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren (1999, 2000): Über die auf die Wiederaufnahmebescheide sich beziehende Anfechtungserklärung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 9. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 25. Juni 2008 betreffend Abweisung eines Ansuchens auf Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2002 bis 2004 gemäß…
…Abs. 1 BAO zugrunde liegt. 1. Eintritt der Verjährung Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989 bereits eingetreten ist. Nach § 209 Abs…
…Jänner 2005 von fünfzehn auf zehn Jahre verkürzt wurde, trat doch die absolute Verjährung der Einkommensteuer 1989 selbst nach Maßgabe einer fünfzehnjährigen absoluten Verjährungsfrist jedenfalls mit Ablauf des Jahres 2004 - und damit jedenfalls vor Antragstellung auf Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO - ein. Dem Vorbringen des Bw…
…Jänner 2005 von fünfzehn auf zehn Jahre verkürzt wurde, trat doch die absolute Verjährung der Einkommensteuer 1989 selbst nach Maßgabe einer fünfzehnjährigen absoluten Verjährungsfrist jedenfalls mit Ablauf des Jahres 2004 - und damit jedenfalls vor Antragstellung auf Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO - ein. Dem Vorbringen des Bw…
…Jänner 2005 von fünfzehn auf zehn Jahre verkürzt wurde, trat doch die absolute Verjährung der Einkommensteuer 1989 selbst nach Maßgabe einer fünfzehnjährigen absoluten Verjährungsfrist jedenfalls mit Ablauf des Jahres 2004 - und damit jedenfalls vor Antragstellung auf Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO - ein. Dem Vorbringen des Bw…
…unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 3. Juli 2008, im Finanzamt eingelangt am 4. Juli 2008, beantragte Frau Dr. L (Berufungswerberin, Bw.) die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend den gemäß § 295 BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheid vom 16. Mai 1997…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vom 2. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 7. August 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer für das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Adresse, vom 4. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 13. August 2008 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Bundesabgabenordnung (BAO) hinsichtlich Einkommensteuer für das…
…Jänner 2005 von fünfzehn auf zehn Jahre verkürzt wurde, trat doch die absolute Verjährung der Einkommensteuer 1989 selbst nach Maßgabe einer fünfzehnjährigen absoluten Verjährungsfrist jedenfalls mit Ablauf des Jahres 2004 - und damit jedenfalls vor Antragstellung auf Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO - ein. Dem Vorbringen des Bw…
…2005 von fünfzehn auf zehn Jahre verkürzt wurde, trat doch die absolute Verjährung der Einkommensteuer 1989 selbst nach Maßgabe einer fünfzehnjährigen absoluten Verjährungsfrist jedenfalls mit Ablauf des Jahres 2004 - und damit jedenfalls vor Antragstellung auf Wiederaufnahme - ein. Dem Vorbringen des Berufungswerbers, dass nach Maßgabe des …
…erwuchs. Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 1. Eintritt der Verjährung Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989 bereits eingetreten ist. Nach § 209 Abs…
…Abs. 1 BAO zugrunde liegt. 1. Eintritt der Verjährung Um die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens und damit des auf diese Maßnahme gerichteten Antrages beurteilen zu können, ist zuerst zu prüfen, ob die Verjährung hinsichtlich der Einkommensteuer für 1989 bereits eingetreten ist. Nach § 209 Abs…