…Fahrtenbuchführung, aus der die Firmen - Kilometer getrennt von den privaten ersichtlich seien, nachgewiesen werde. Anlässlich der Lohnsteuerprüfung für die Jahre 1994 bis 1997 bei der Firma X-GmbH , bei der der Bw. im Prüfungszeitraum wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer iSd. § 22 Z 2 EStG gewesen sei…
…einziges Merkmal einer einem Dienstverhältnis ähnlichen Beschäftigung aufweisen, nichts ändern. Mit dieser Argumentation übersieht die Bw., dass der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer zwar mit seinen Einkünften im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 nach § 41 Abs. 2 FLAG für Zwecke der Vorschreibung des Dienstgeberbeitrages…
…der Bw. beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers in den geschäftlichen Organismus der Gesellschaft wird im vorliegenden Fall nicht in Abrede gestellt. Strittig ist ausschließlich, ob die dem Verrechnungskonto des Geschäftsführers gutgeschriebenen Beträge diesem zugeflossen sind. Ein Betrag ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unter dem Gesichtspunkt des §…
…Bankkredite aufzunehmen. Wenn der wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer derartige Finanztransaktionen vermeiden und stattdessen seine Forderung stehen lassen wollte, so kann daraus nicht abgeleitet werden, dass die Bw. nicht in der Lage gewesen wäre, die als Aufwand verbuchten und dem Geschäftsführer gutgeschriebenen Beträge auch auszubezahlen. Der…
…ausschließlich wesentlich beteiltigte Gesellschafter-Geschäftsführer betroffen habe. Erst die jüngst ergangene Rechtsprechung habe eine Differenzierung nach dem Beteiligungsverhältnis nicht mehr vorgenommen. Die Amtsvertreterin brachte im Zuge der Berufungsverhandlung vor, es sei eine Tatsache, dass der Bw. an der P-GmbH im Ausmaß von 15% beteiligt…
…der Tatsache, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer am selben Standort ein Einzelunternehmen betreibt, eine Abgrenzung fließend ist, so handelt es sich bei den hier beurteilten Einkünften dennoch unbestrittenermaßen um die Beträge, die auch laut Buchhaltung von der GmbH an den wesentlich beteiligten Gesellschafter bezahlt wurden. Es…
…der Tatsache, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer am selben Standort ein Einzelunternehmen betreibt, eine Abgrenzung fließend ist, so handelt es sich bei den hier beurteilten Einkünften dennoch unbestrittenermaßen um die Beträge, die auch laut Buchhaltung von der GmbH an den wesentlich beteiligten Gesellschafter bezahlt wurden. Es…
…Die Bezüge wesentlich beteiligter Gesellschafter von Kapitalgesellschaften würden nur unter § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 fallen, wenn sie sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisen. Sei dies nicht der Fall, würden sie nicht der DB/DZ-Pflicht unterliegen. Der Geschäftsführer sei an keine bestimmte…
…Hinsichtlich der Eingliederung des Geschäftsführers in den geschäftlichen Organismus der Bw führte die Bw aus, dass die Geschäftsführung einer GmbH durch einen wesentlich beteiligten Gesellschaftergeschäftsführer eindeutig mit der Tätigkeit des Unternehmers in einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft zu vergleichen sei. Der Geschäftsführer agiere wie ein…
…eine Eingliederung des für die Gesellschaft tätigen Gesellschafters in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre (vgl. VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018). Damit kommt auch dem indirekten Hinweis auf die Weisungsungebundenheit des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers keine Bedeutung zu…
…denen eine Eingliederung des für die Gesellschaft tätigen Gesellschafters in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre (vgl. VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018). Damit kommt auch dem Hinweis auf die Weisungsungebundenheit des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers keine Bedeutung zu…
…2 Teilstrich 2 EStG 1988 vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer GmbH dann erzielt, wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse - feststeht, dass der Gesellschafter - Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über einen längeren Zeitraum andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in den Organismus des Betriebes seiner Gesellschaft…
…denen eine Eingliederung des für die Gesellschaft tätigen Gesellschafters in den Organismus des Betriebes der Gesellschaft nicht klar zu erkennen wäre (vgl. VwGH 10.11.2004, 2003/13/0018). Damit kommt auch dem Hinweis auf die Weisungsungebundenheit der wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführerin keine Bedeutung zu…
…ist, ob der Geschäftsführer im operativen Bereich der Gesellschaft oder im Bereich der Geschäftsführung tätig ist (VwGH v.10.11.2004, 2003/13/0018). Im vorliegenden Fall ist Herr R als wesentlich an der Bw. beteiligter Gesellschafter laut Firmenbuchauszug mit der Geschäftsführung der Bw. betraut…
…Bestimmung des § 41 Abs. 1 und 2 FLAG 1967 noch § 22 Z 2 TS 2 EStG 1988 stellt auf die Art der Tätigkeit des an der Kapitalgesellschaft wesentlich Beteiligten ab. Der Gesellschafter-Geschäftsführer der Bf. war seit Gründung der Bf. kontinuierlich für die Bf. tätig…
…und sonstigen Vergütungen jeder Art, die für eine ehemalige Tätigkeit einer Person gewährt werden, die in einem Zeitraum von zehn Jahren vor Beendigung ihrer Tätigkeit durch mehr als die Hälfte des Zeitraumes ihrer Tätigkeit wesentlich beteiligt war. Die Bestimmung des § 47 Abs. 2 EStG 1988…
…Im Fokus der gegenständlichen Entscheidung steht die Rechtsfrage, ob eine Kapitalabfindung, die ein wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich seiner Pensionierung von der GmbH erhält, die aber in einem Teilbetrag bereits vor Entstehen des Anspruches (vor Betriebsaufgabe) ausbezahlt wird, als außerordentliche Einkünfte anzusehen und gegebenenfalls mit…
…Gesellschafter-Geschäftsführers sowie die Vergütungen aller Art (Sozialversicherungsbeiträge) seien daher der Bemessungsgrundlage für den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag hinzuzurechnen. In der dagegen erhobenen Berufung führt die Bw. zunächst aus, dass eine Eingliederung in den selbst geschaffenen betrieblichen Organismus nicht möglich sei. Ein wesentlich beteiligter…
…ihrer Tätigkeit eigene Dienstnehmer zu beschäftigen (beispielsweise Hausbesorger, die sich durch von ihnen ausgewählte und bezahlte Reinigungskräfte vertreten und unterstützen lassen dürfen). Entsprechend den obigen Ausführungen sind daher die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers als Vergütungen iSd § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988…
… 25 in Verbindung mit § 47 EStG 1988 nur eben in dem - oben dargelegten - gesetzlich eingeschränkten Umfang zutreffen. Die Bezüge des wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers sind daher aufgrund dessen Eingliederung in den geschäftlichen Organismus der Bw. in die Bemessungsgrundlage für DB und DZ einzubeziehen. Ordnen die…