…728: Voraussetzung für die Abgabepflicht ist, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. Eine Plakatkampagne ohne konkreten Inhalt, die das Interesse auf eine an…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…wird, weil der Bf damals bereits langjährig amtierender Bürgermeister der Gemeinde ***X*** war, der seine Wiederwahl anstrebte. Es ist vor diesem Hintergrund (ähnlich wie bei einem Kugelschreiber oder Kalender mit werbewirksamen Aufdruck) ein Werbeinhalt gegeben, der (anders als bei Blumen, die schnell verwelken oder Weinflaschen…
…Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar „Werbung“ im herkömmlichen Sinn ist. … Neben der Voraussetzung der „Werbeleistung“ ist weitere Voraussetzung der Werbeabgabe, dass die Werbeleistung…
…Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar „Werbung“ im herkömmlichen Sinn ist. … Neben der Voraussetzung der „Werbeleistung“ ist weitere Voraussetzung der Werbeabgabe, dass die Werbeleistung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar „Werbung“ im herkömmlichen Sinn ist. … Neben der Voraussetzung der „Werbeleistung“ ist weitere Voraussetzung der Werbeabgabe, dass die Werbeleistung…
…Folgendes ausgeführt: "Grundsätzlich ist Voraussetzung für die Abgabepflicht, dass die Leistung eine (werbende) Information enthält und dafür ein Entgelt bezahlt wird. Nicht notwendig ist, dass der Werbeinhalt unmittelbar und deutlich erkennbar "Werbung" im herkömmlichen Sinn ist. ... Neben der Voraussetzung der "Werbeleistung" ist als weitere Voraussetzung…
…Notizbücher) und jene, die überwiegend Werbezwecken dienen. Hinsichtlich Werbeinhalt ist zwischen den unter lit a) und den unter lit b) der Z 43 angeführten Druckereierzeugnisse eine Unterscheidung zu treffen. Während die unter lit a) genannten Erzeugnisse (d.h. für Broschüren) von der Einreihung in die…
…Mediengesetz Medienwerke, durch die Mitteilungen oder Darbietungen ausschließlich in Schrift oder in Standbildern verbreitet würden. Unter einer Werbeeinschaltung werde das Aufnehmen eines Werbeinhalts in ein Druckwerk verstanden. Typischerweise handle es sich dabei um die Aufnahme eines Inserates oder eines werblichen Hinweises im Druckwerk selbst. Wenn…
…Plattform für persönliche Begegnungen zwischen den Mitgliedern des Unternehmens und der Zielgruppe, die am Entstehen und Eventablauf mitwirken und ermöglicht die Werbeinhalte der Zielgruppe näher zu bringen. Dabei kommt einem professionellen Event-Management, welches die gesamten Abläufe und Kontakte zwischen Veranstalter und Teilnehmer managt und…
…in Stellungnahme zur Berufung ergänzend dargelegt, dass vorliegend Werbebanner der wesentliche Vertragsgegenstand gewesen seien. Darunter verstehe man Bilder mit Werbeinhalten (auch Schrift) im Internet in bestimmten Standardgrößen, die auf interessanten Seiten zuzüglich zur eigentlich vom Surfer gewünschten Information eingeblendet würden. Für das Einblenden von Werbebannern…
…die Ertragslage eines Betriebes zu bessern. Da aktive Werbemaßnahmen im Geschäftsleben (erwerbstypisch) für eine effiziente Verbreitung des Werbeinhaltes eingesetzt werden (andernfalls gäbe es nicht die unaufhörliche Werbetätigkeit in der Öffentlichkeit und in diversen Medien), ist einer Verminderung von Werbeaufwendungen kein Vorrang gegenüber anderen Wirtschaftlichkeitskriterien einzuräumen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Judith Leodolter und die weiteren Mitglieder Mag. Helga Preyer, Ing. Helmut Jörg und David Mum im Beisein der Schriftführerin FOI Christina Seper über die Berufungen der B.B.GmbH , W.,H., vertreten durch Hoffmann-Ostenhof…