…Die Bw. hätten auch nach dieser Gesetzesstelle die Möglichkeit der Antragstellung mit dem Rechtsanspruch auf Wegfall des streitgegenständlichen Säumniszuschlages gehabt. Da aber die Festsetzung des Säumniszuschlages in Berufung gezogen wurde, war über den Wegfall des Säumniszuschlages in der gegenständlichen Berufung zu entscheiden. Graz, am 22…
…auf Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages gehabt. Damit wäre der streitgegenständliche "erste Säumniszuschlag 2009" weggefallen. Da aber die Festsetzung des Säumniszuschlages im Berufungswege bekämpft wurde, war über den Wegfall des Säumniszuschlages in dieser Berufungssache zu entscheiden (vgl. auch UFSG 22.12.2005…
… 217 Abs. 1 BAO sei daher nicht gerechtfertigt. Um Stornierung des Säumniszuschlages werde ersucht. Mit Berufungsvorentscheidung vom 11. April 2011 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmung des § 21 Abs. 1 und Abs. 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 wies das Finanzamt…
…s. a. gesamte bekannte Vorkorrespondenz und Beschwerden Weiters sei ausdrücklich aufdie Zusammenstellung der compensando Forderungen vom 31.3.2016 und ff verwiesen, deren Behandlung und Gegenrechnung bis dato vollkommen aussteht. Dadurch würde ein großer Teil des Saldos, wenn nicht zur Gänze sich erübrigen und die…
…BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf und Sachverhalt: Mit Schreiben vom 11.10.2017 teilte der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers…
…wurde dazu ausgeführt, dass diese Abgabenschuldigkeiten nicht bis zum 1.3.2010 entrichtet worden seien. In der dagegen erhobenen Berufung vom 12.5.2010 wurde die „Stornierung“ der Säumniszuschläge bis zur endgültigen Entscheidung über die Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2005 bis 2007 beantragt, weil über…
…März 2007 veröffentlichten Erkenntnissen vom 14. Dezember 2006, 2005/14/0014-0017, hat der Verwaltungsgerichtshof die Bescheidqualität rein automationsunterstützt erlassener Erledigungen (insbesondere Säumniszuschlagsbescheide) bejaht. Das mit Bescheid des unabhängigen Finanzsenates vom 16. August 2006 gemäß § 281 BAO ausgesetzte gegenständliche Berufungsverfahren kann daher nunmehr fortgesetzt werden…
…Umstand in Bezug auf den Zweitwohnsitz vor Erlassung des bekämpften Bescheides hingewiesen wurde. Diesbezüglich wird auch auf das zentrale Melderegister verwiesen. Der bekämpfte Bescheid, gelangte erst am 01.02.2015 in den Besitz und zur Kenntnis des Beschwerdeführers. Die Beschwerde ist daher jedenfalls rechtzeitig. Gemäß …
…beseitigt. Der Berufungswerber hätte nach § 217 Abs. 8 BAO ein Antragsrecht auf Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages gehabt. Damit wäre der streitgegenständliche Säumniszuschlag für 2009 weggefallen. Da aber die Festsetzung des Säumniszuschlages im Berufungswege bekämpft wurde, war über den Wegfall des Säumniszuschlages…
…Es verblieben keine Nachforderungen an Einkommensteuer. Die aus den Feststellungen der Betriebsprüfung resultierenden Säumniszuschläge blieben unverändert. Die verfahrensgegenständliche Berufung gegen die Säumniszuschläge 2006 bis 2008 war bis zum 31.12.2013 nicht erledigt. Aufgrund einer Verfügung des GV-Ausschusses des BFG vom 10.10.2017…
…Vorsteuern auswies. 3. In der Folge wurde vom Finanzamt mit „Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages“ vom 10. Mai 2010 von diesem Betrag ein Säumniszuschlag in Höhe von 2%, d.s. 703,33 Euro festgesetzt; dies mit der Begründung, dass die angeführte Abgabenschuldigkeit nicht…
…den zwischenzeitigen Wegfall der Nachforderung, ist unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages gemäß § 217 Abs. 8 BAO mangels Nachforderung auch keine Säumnis eingetreten (siehe UFS, RV/0788-W/10 vom 01.07.2010). Darüber hinaus kann den Bw. auch kein grobes Verschulden an der Nichtentrichtung einer…
…11.2018 - monatlich € 1.700,- an Raten zu bezahlen sind. In der Begründung heißt es (auszugsweise): "Nichtanrechnung von Gutschriften Gutschriften vermindern - unabhängig vom Anlass ihres Entstehens - zwar den Rückstand, dürfen aber weder in die zu leistenden Raten noch auf die nicht in die Zahlungserleichterung…
…in den Finanzämtern nicht möglich ist, sämtliche Abgabenerklärungen einer umfassenden und lückenlosen Überprüfung zu unterziehen, werden in der Regel bestimmte, vordefinierte Kriterien erfüllende oder auffällige Abgabenerklärungen ausgewählt und diese eingehender geprüft. Im vorliegenden Fall ergab eine Einsichtnahme in die Finanzamtsdatenbank, dass im Kalenderjahr 2015 sowohl…
…Feiertages am 16. Juni 2022 und des Wochenendes um 5 Tage verspätet. Im Zeitraum von sechs Monaten vor Eintritt der Säumnis wurden alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet. Rechtliche Erwägungen und Beweiswürdigung Zu Spruchpunkt I. Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so ist gemäß § 217…
…konkrete Unterlagen vorhanden. Weiter führte die belangte Behörde aus: "In diesem Zusammenhang ist jedoch zu erwähnen, dass Herr ***5*** ***4*** auch Geschäftsführer der ***Bf1*** und zudem an dieser wesentlich beteiligt ist. Trotz mehrfacher Aufforderungen wurde laut vorliegender Aktenlage kein diesbezüglicher Geschäftsführervertrag vorgelegt. Jedenfalls wurde im…
…Wegfalls der Abgabenschuld (die diesem Säumniszuschlag zugrunde lag) durch die Beschwerdeentscheidung des BFG vom 18. Dezember 2019 hat ein Säumniszuschlag gem. § 217 Abs. 8 BAO zu entfallen. Über die Beschwerde war somit spruchgemäß zu entscheiden. Die Revision ist nicht zulässig, weil sie nicht von der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch V, Adresse über die Beschwerde vom 16.03.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Großbetriebe vom 09.02.2023, Steuernummer S, über die Festsetzung von ersten…
…10. Februar 2014 betreffend Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 10. Februar…
…zusammengefasst im Wesentlichen mit der Begründung, mangels innerhalb der Verjährungsfrist erfolgter Festsetzung durch einen entsprechenden (neuen) Umsatzsteuerjahresbescheid bzw nach Stattgabe der Beschwerde gegen den Wiederaufnahmebescheid durch das Bundesfinanzgericht und Wegfall des Umsatzsteuerbescheides 2011 vom 6.5.2021 sei die im Rahmen der Selbstanzeige bekanntgegebene und…