…Die Berufung wurde als unbegründet abgewiesen und auf die Möglichkeit eines Antrages gemäß § 217 Abs 8 BAO für den Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld (bzw der Stammabgabe) hingewiesen. Mit Schreiben vom 9. Juni 2009 brachte die Bw einen Vorlageantrag ein. Mit Berufung vom 30…
…die Abgabenschuld, deren Nichtentrichtung zur Verwirkung des verfahrensgegenständlichen Säumniszuschlages führte, durch die ersatzlose Aufhebung des Schenkungssteuerbescheides durch die Berufungsentscheidung des UFS, RV/0565-G/07, weggefallen. Wenn nach Einbringung der Berufung gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages die den Säumnizuschlag begründenden Abgabenschuld wegfällt, ist der angefochtene…
…die Abgabenschuld, deren Nichtentrichtung zur Verwirkung des verfahrensgegenständlichen Säumniszuschlages führte, durch die ersatzlose Aufhebung des Schenkungssteuerbescheides durch die Berufungsentscheidung des UFS, RV/0565-G/07, weggefallen. Wenn nach Einbringung der Berufung gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages die den Säumnizuschlag begründenden Abgabenschuld wegfällt, ist der angefochtene…
…die Abgabenschuld, deren Nichtentrichtung zur Verwirkung des verfahrensgegenständlichen Säumniszuschlages führte, durch die ersatzlose Aufhebung des Schenkungssteuerbescheides durch die Berufungsentscheidung des UFS, RV/0565-G/07, weggefallen. Wenn nach Einbringung der Berufung gegen die Festsetzung eines Säumniszuschlages die den Säumnizuschlag begründenden Abgabenschuld wegfällt, ist der angefochtene…
…BAO in der geltenden Fassung hat im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld auf Antrag des Abgabepflichtigen die Berechnung der Säumniszuschläge unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen. Die Bw. hätten auch nach dieser Gesetzesstelle die Möglichkeit der Antragstellung mit dem Rechtsanspruch auf Wegfall des…
…wenn der abändernde Abgaben- oder Haftungsbescheid bzw. der aufhebende Bescheid vor Säumnis erlassen worden wäre. Hätte demnach der Säumniszuschlag zur Gänze wegzufallen, so ist der Bescheid, mit dem er festgesetzt wurde, aufzuheben. Im vorliegenden Fall sind die zunächst rechtmäßig festgesetzten Säumniszuschläge durch den Wegfall der…
…beseitigt. Der Berufungswerber hätte nach § 217 Abs. 8 BAO ein Antragsrecht auf Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages gehabt. Damit wäre der streitgegenständliche Säumniszuschlag für 2009 weggefallen. Da aber die Festsetzung des Säumniszuschlages im Berufungswege bekämpft wurde, war über den Wegfall des Säumniszuschlages…
…Berechnung des Säumniszuschlages unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages gehabt. Damit wäre der streitgegenständliche Säumniszuschlag für 1999 weggefallen. Da aber die Festsetzung des Säumniszuschlages im Berufungswege bekämpft wurde, war über den Wegfall des Säumniszuschlages in dieser Berufung zu entscheiden. Berufungserledigungen haben grundsätzlich auf die Sach- und…
…von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Die Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen (in einer bestimmten Höhe) ergibt sich nicht schon kraft Gesetzes, sondern erst auf Grund der…
…Die berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Dezember 2010 sei fristgerecht am 15. Februar 2011 um 14:10:31 Uhr online bei der zuständigen Abgabenbehörde eingereicht und auch die gesamte Umsatzsteuer einschließlich des am 11. Jänner 2011 gutgeschriebenen Betrages von 126.424,72 € für Dezember…
…oder auffällige Abgabenerklärungen ausgewählt und diese eingehender geprüft. Im vorliegenden Fall ergab eine Einsichtnahme in die Finanzamtsdatenbank, dass im Kalenderjahr 2015 sowohl eine Betriebsaufgabe zum 31.12.2015 als auch die erstmalige Beantragung eines Pendlerpauschales angemerkt waren. Diese Anmerkungen indizierten offenbar eine Überprüfung der Einkommensteuererklärung…
…das zentrale Melderegister verwiesen. Der bekämpfte Bescheid, gelangte erst am 01.02.2015 in den Besitz und zur Kenntnis des Beschwerdeführers. Die Beschwerde ist daher jedenfalls rechtzeitig. Gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ihre Einbringung…
…Monaten alle Abgaben fristgerecht bezahlt worden seien, beantrage man die Aufhebung der Säumniszuschläge nach § 217 Abs. 5 BAO. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 20. Juli 2022 als unbegründet ab, weil Teilbeträge an Lohnsteuer 04/2022, Dienstgeberbeitrag 04/2022 und der Zuschlag zum…
…Beschwerden enthalten den Hinweis auf "compensando Forderungsbeträge"; verwiesen wird auch auf "die aktualisierte Liste der Forderungsaufstellungen vom 15.4.2015 per 15.2.2016". Aus diesem Vorbringen schließt die Beschwerdeführerin, dass die Vorschreibung von Säumniszuschlägen richtigerweise zu unterbleiben hätte. Abgaben können auch durch Kompensation (Aufrechnung, …
…der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Sammelbescheid vom 9.4.2010 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer (kurz: Bf.) von den nachstehend angeführten Abgabenschuldigkeiten folgende Säumniszuschläge fest: | Abgabe…
…Gesamtbetrachtung aller Umstände bzw. der zu beachtenden, oben dargestellten Kriterien erachtet das BFG im Rahmen des zu übenden Ermessens die Festsetzung eines Verspätungszuschlages im verhängten Ausmaß als gerechtfertigt, zumal sich die Abgabenbehörde damit am unteren Drittel des möglichen Ausmaßes orientiert hat. Hinsichtlich des Vertrages vom…
…Säumniszuschlägen setzt kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus (vgl. VwGH 20.7.2011, 2009/17/0132; 14.12.2011, 2009/17/0125). Die Abgabenbehörde ist davon ausgegangen, dass der Einkommensteuerbescheid 2015 - wie im § 26 ZustG vorgesehen - spätestens am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan…
…0014-0017, hat der Verwaltungsgerichtshof die Bescheidqualität rein automationsunterstützt erlassener Erledigungen (insbesondere Säumniszuschlagsbescheide) bejaht. Das mit Bescheid des unabhängigen Finanzsenates vom 16. August 2006 gemäß § 281 BAO ausgesetzte gegenständliche Berufungsverfahren kann daher nunmehr fortgesetzt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren…
…traten die abgabenrechtlichen Folgen des Terminverlustes ein. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995…
…setze kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Daher seien auch die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätte, grundsätzlich unbeachtlich. Rechtzeitig am 07.11.2014 stellte die Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht und führte neuerlich aus, in der Beschwerdevorentscheidung vom 15…