…Juli 2003 werde ausgeführt, dass mit der Wechseldienstentschädigung auch eine pauschale Abgeltung jener Mehrarbeitszeiten erfolge, welche sich aus der Besonderheit der Dienstübergabe von einer Mannschaft zur anderen ergeben würden.Die faktische Dienstzeit der im 24 stündigen Wechseldienst stehenden Beamten betrüge somit regelmäßig 24 Stunden plus…
…und Nachtarbeitsstunden sowie der Mehrarbeitszeiten, welche sich aus der Besonderheit der Dienstübergabe von einer Mannschaft zur anderen ergeben, wird mir neben meinem Grundgehalt eine sogenannte "Wechseldienstentschädigung" zur Auszahlung gebracht. Diese Wechseldienstzulage hat somit jedenfalls den Charakter einer begünstigten Zulage im Sinne des § 68 Abs 1…
…VwGH-Erkenntnis in Fotokopie. Mit Schreiben vom 29. September 2006 brachte der Bw. hiezu vor, dass sich das VwGH-Erkenntnis auf die Wechseldienstentschädigung beziehe, die allen Feuerwehrangehörigen gewährt würde, die einen 24 - Stunden Wechseldienst versehen. Im vorliegenden Berufungsfall gehe es jedoch um die im Ausmaß…
…und Nachtarbeitsstunden, sowie die Mehrarbeitszeiten, die sich aus der Besonderheit der Dienstübergabe von einer Mannschaft zur anderen Mannschaft ergäben, durch eine so genannte Wechseldienstentschädigung neben dem Grundgehalt abgegolten worden seien. Diese Wechseldienstzulage habe jedenfalls den Charakter einer begünstigten Zulage im Sinne des § 68 Abs. 1…
…gebe es aber noch eine dritte Zeitart, nämlich den Begriff der sogenannten Mehrdienstleistung. Der Bf erhalte zusätzlich zur Wechseldienstentschädigung auch eine Überstunden-Vergütung. Da der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz nur zwei Arbeitszeiten berücksichtige, müsse der Frage auf den Grund gegangen werden, warum nur die Normalarbeitszeit (in…
…Zur Abgeltung der im Zuge des Wechseldienstes geleisteten Mehr- und Nachtarbeitstunden sowie Mehrarbeitszeiten, welche sich aus der Besonderheit der Dienstübergabe von einer Mannschaft zur anderen ergeben, werde ihm eine sogenannte "Wechseldienstentschädigung" zur Auszahlung gebracht. Diese Zulage habe den Charakter einer begünstigten Zulage iSd § 68 Abs…
…die gesondert neben dem Grundlohn unter der Bezeichnung Wechseldienst Tag und Wechseldienst Nacht abgegolten werden (siehe auch UFS 7.6.2004, RV/2032-W/03 zur Wechseldienstentschädigung bei einem Wiener Berufsfeuerwehrmann und BFG 7.7.2017, RV/2101377/2015). Für die Anwendung der Bestimmung des …
…und für Wechseldienst C Nacht und einer Gefahrenzulage zusammen. Die im Wechseldienst zu erbringenden Mehrleistungen würden nach einem Stadtsenatsbeschluss durch die beiden Wechseldienstentschädigungen und durch die dienstfreien Tage abgegolten. Die tägliche Arbeitszeit innerhalb einer 24-stündigen Dienstschicht im Wechseldienst setze sich lt. Personalamt aus ca…
Baukostenzuschuss Rz 6827: Die Vorauszahlung eines Teils des monatlichen Mietentgeltes in Form eines Baukostenzuschusses stellt keine Entschädigung iSd §§ 32 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 32 Z 1 lit. a EStG 1988 dar (VwGH 10.7.1964, 0012/63; VwGH 18.12.1964…
Entschädigungen, die ein auf 5 Jahre bestelltes Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Kapitalgesellschaft dafür erhält, dass das Vertragsverhältnis bereits nach 1 Jahr aufgelöst wird, unterliegen als Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis gemäß § 25 Abs. 1 Z. 1 EStG dem österreichischen Lohnsteuerabzug. Diese Steuerpflicht bleibt auch…
Wird ein österreichischer Mitarbeiter einer inländischen Bank zum Internationalen Währungsfonds in Washington entsandt und tritt er unter Aufgabe seines inländischen Wohnsitzes in den Personalstand dieser internationalen Organisation ein, wobei er für die Dauer der Auslandstätigkeit von seinem österreichischen Arbeitgeber unter Fortzahlung von 25% seines letzten…
Wird vom ehemaligen österreichischen Arbeitgeber, der eine gerichtlich festgestellte Schuld daran trägt, daß sich der Dienstantritt bei dem künftigen deutschen Arbeitgeber um zwei Monate verzögert hat, der Schaden durch Zahlung des fiktiven deutschen Nettoentgeltes ersetzt, dann unterliegen diese Einkünfte gemäß § 32 Z 1 lit…
Verlegt ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer aus Anlass der vorzeitigen Beendigung seines Dienstvertrages seinen Wohnsitz nach Österreich und werden ihm die Gehälter bis zum vertraglich vorgesehenen Ablauf des Dienstvertrages weitergezahlt, so steht das Besteuerungsrecht daran nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen der Bundesrepublik Deutschland zu…
Wurde ein deutscher Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Deutschland für 5 Jahre bei einem österreichischen Unternehmen angestellt, jedoch bereits nach 4 Monaten Dienstverrichtung wieder gekündigt, und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann…
Verlässt ein Dienstnehmer, der seit 1. Feber 1981 bei einer österreichischen Kapitalgesellschaft beschäftigt und von dieser ab 1. Juli 1990 nach Moskau entsandt worden ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie…
Hat ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger nach Abschluss eines Dienstvertrages mit einem österreichischen Arbeitgeber aber vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten, auf Grund dessen ein vom Arbeitgeber abgeschlossener Unfallversicherungsvertrag eine Leistungsverpflichtung einer inländischen Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Unfallopfer ausgelöst hat (Zahlung einer Rente zur…
Wegerrichtung Rz 6883: Siehe unter "Geländeänderung" (Rz 6842). Werknehmer Rz 6884: Zu Belohnungen, Entschädigungen, Sonderzahlungen usw., die an Werknehmer geleistet werden, siehe unter "Arbeitnehmer" Rz 6824 (unter Außerachtlassung der lohnsteuerlichen Spezifika, vor allem der Versteuerung gemäß § 67 EStG 1988). Wirtschaftserschwernisse Rz 6885: Siehe Rz 5170…
23.2.3 ABC - Einzelfälle von Entschädigungen nach § 32 Abs. 1 Z 1 lit. a und b EStG 1988 Abbauvertrag Rz 6820: Wenn bei einem Abbauvertrag (ein Vertrag, bei dem das Entgelt nach der Menge der geförderten Mineralien vereinbart ist) die Laufzeit durch übermäßigen Abbau…
Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…
Gemäß Artikel 9 Abs. 4 DBA-Deutschland unterliegen Ruhegehälter für frühere Dienstleistungen der ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Und zwar gleichgültig, ob diese Pensionen laufend zur Auszahlung gelangen oder durch einen Einmalbetrag abgefunden werden. Hat daher ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt…