…nach Aufteilung des ursprünglichen Grundstücks Nr. X/1 verbleibende Restfläche (als Teil des neugebildeten Grundstücks Nr. X/1). Da ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang den Wechsel des Rechtsträgers erfordert, kommt eine Grunderwerbsteuerpflicht für eine Übertragung eines Grundstücks nicht in Betracht, wenn zwischen dessen Eigentümern vor…
…wenn der vom schlichten Miteigentümer erworbene Grundstücksanteil ("Gebäudeteil") weiterveräußert wird, handelt es sich um einen grundsätzlich steuerfreien Grundstücksumsatz, der zu einer Änderung der Verhältnisse führen kann oder für den zur Steuerpflicht optiert werden kann. 6.1.9.1.3.3. Wechsel der Miteigentümer bei Miteigentumsgemeinschaften…
…Ritz, BAO-Kommentar § 188 Tz 20). Nach dem Ergebnis des durchgeführten Ermittlungsverfahrens ist in Bezug auf die Wirksamkeit des verfahrensgegenständlichen Grundlagenbescheides von folgendem Sachverhalt auszugehen: An die Miteigentümer der Liegenschaft X-Straße, 9999 Wien erging unter der Bezeichnung „W. E.M. und Mitbes." (im Folgenden…
…vermietet. Im Jahr 2009 erfolgte ein Wechsel der Mieterin, die (indexgebundene) Miete betrug weiterhin brutto 500,00 €. Im Jahr 2011 kam es ebenfalls zu einem Mieterwechsel, die (indexgebundene) Miete betrug weiterhin brutto 500,00 €. Unter Berücksichtigung der Mitteilung der Bf vom 18. 9…
…des Rechtsvorgängers anrechnen lassen. Der Übernehmer des Betriebes ist vom ersten Tag an die Buchführungspflicht gebunden. Eine "Übergangsfrist" hätte hier keinen Sinn, da ein buchführungspflichtiger Betrieb bestehen bleibt und es nicht zu einem Wechsel der bisherigen Gewinnermittlung infolge Überschreitens von Pauschalierungsgrenzen kommt. Soweit Pauschalierungsgrenzen überschritten…
…1. Auf Seite 14 stellt der Vorhalt fest, dass aufgrund des Schreibens des Beschwerdeführers an das Finanzamt vom 14. Mai 2012 mit dem Hinweis auf eine Einantwortung vom 07.04.1997 das Finanzamt offensichtlich davon ausging, dass Frau Name-Miteigentümerin zwischenzeitig nicht mehr eine Herrschaft…
…folgende Unterlagen beigefügt: a) Schreiben des steuerlichen Vertreters an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern vom 5. November 2007 betreffend "Vergebührung Mietvertrag"; b) Vereinbarung der Miteigentümergemeinschaft zz als Vermieter und der C Ges. mbH. als Mieterin; c) Kündigungsschreiben der Fa. sd vom 31. Juli 1996…
…vom 9. Dezember 1992, gegen welchen bereits am 21. Dezember 1992 wegen der Grundstücksgröße eine Berufung eingebracht wurde, und endgültigem Bescheid vom 18. März 1998 wurde gegenüber der Gemeinschaft der Miteigentümer für den Grundbesitz EZ 229 Grundstück Nr. 726/1, EZ 232 Grundstück Nr. 732…
…des Eigentums. Vielmehr diene der Rechtsvorgang ausschließlich und allein dazu um den "Status quo" in eine zukunftsfähige rechtliche Form zu bringen. Es liege daher ein Austausch des historischen "materiellen Miteigentums" mit dem aktuellen Nachfolgeinstitut "Wohnungseigentum" vor. Für den vorliegenden bloßen Wechsel der rechtlichen Form, ohne…
…des Eigentums. Vielmehr diene der Rechtsvorgang ausschließlich und allein dazu um den "Status quo" in eine zukunftsfähige rechtliche Form zu bringen. Es liege daher ein Austausch des historischen "materiellen Miteigentums" mit dem aktuellen Nachfolgeinstitut "Wohnungseigentum" vor. Für den vorliegenden bloßen Wechsel der rechtlichen Form, ohne…
…des Eigentums. Vielmehr diene der Rechtsvorgang ausschließlich und allein dazu um den "Status quo" in eine zukunftsfähige rechtliche Form zu bringen. Es liege daher ein Austausch des historischen "materiellen Miteigentums" mit dem aktuellen Nachfolgeinstitut "Wohnungseigentum" vor. Für den vorliegenden bloßen Wechsel der rechtlichen Form, ohne…
…des Eigentums. Vielmehr diene der Rechtsvorgang ausschließlich und allein dazu um den "Status quo" in eine zukunftsfähige rechtliche Form zu bringen. Es liege daher ein Austausch des historischen "materiellen Miteigentums" mit dem aktuellen Nachfolgeinstitut "Wohnungseigentum" vor. Für den vorliegenden bloßen Wechsel der rechtlichen Form, ohne…
…wirtschaftliche Verfügungsmacht auf einen der Miteigentümer übergegangen wäre, wäre eine Teilungsklage nicht mehr zulässig. Durch die Vereinbarung vom 21.12.2007 wurde Punkt 2) der Scheidungsvereinbarung abgeändert. Punkt 1) der Vereinbarung lautet: „[Die Beschwerdeführerin und ihr Ex-Gatte] bleiben bis auf weiteres Eigentümer der Liegenschaftsanteile…
…zu erhalten, weil die Ausgaben die Einnahmen in diesem Jahr übersteigen. Sie habe bis zur Höhe der Erträge aus der Liegenschaft zur Instandhaltung oder Erhaltung des Vertragsgegenstandes beizutragen. Wenn also die Miteigentümergemeinschaft Instandhaltungsarbeiten beschließe und festlege, dass diese aus den Einnahmen zu bezahlten seien, komme…
…BAO). Mit der Zustellung dieses Bescheides an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle Beteiligten als vollzogen (§ 101 iVm § 190 BAO)." Beschwerde Die dagegen vom Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater ***StB*** (kurz Stb) namens und im Auftrag seiner Mandantschaft "***Bf1*** und Miteigentümer" fristgerecht…
…Ausscheiden bzw. der Wechsel einzelner Beteiligter zur Beendigung der Gemeinschaft. Auf die zivilrechtlichen Situation kommt es nicht an (vgl. VwGH 29.9.1997, 93/17/0042 zur Parallelbestimmung des § 191 Abs.1 lit.a BAO). Während zivilrechtlich eine Miteigentumsgemeinschaft erst nach Real- oder Zivilteilung, etwa…
…dass die Wohnungen ausschließlich an Miteigentümer und deren Angehörige vermietet werden. Die Mietverträge mit den Angehörigen halten auch einem Fremdvergleich nicht stand. Die Wohnungen mit der Ausstattungskategorie A wurden im Jahr 1996 an die Angehörigen zu einem Quadratmeterpreis von ATS 10,00/m² vermietet und…
…Wechsel im Grundeigentum haftet auch der neue Grundeigentümer oder die neue Grundeigentümerin für die Abgabeschuld zur ungeteilten Hand. Gemäß § 55 WGarG 2008 wird die Ausgleichsabgabe mit gesondertem Bescheid bemessen. Die Erhebung einer Beschwerde gemäß § 52 Abs 1 WGarG 2008 (Feststellung inwieweit das Bauvorhaben hinter der…
…getroffene Antwort. Sie lautet (angepasst an neue Begrifflichkeiten, Paragraphenverschiebungen und nunmehrige Kommentarstelle): Nach Ellinger/Sutter/Urtz (BAO, § 253 Anm. 7) tritt in diesem Fall ein Wechsel der Amtspartei (§ 265 Abs. 5 BAO) ein und hätte eine allfällige Gegenstandsloserklärung iSd § 261 Abs. 1 lit. a BAO…
…In der Beilage werde dem Finanzamt ein Gutachten über die Restnutzungsdauer des vermieteten Gebäudes sowie das berichtigte Anlagenverzeichnis übermittelt. Aufgrund dieser Unterlagen werde ersucht, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mit € 11.977,32 und jeweils € 5.988,66 für die beiden Miteigentümer…