…24.06.2010, 2007/15/0261) ist sinngemäß anzuwenden. Rz 6046: Als Einlage gilt auch eine tatsächliche Haftungsinanspruchnahme des Gesellschafters. Bloße Haftungszusagen oder ähnliche interne und auch externe Haftungsverpflichtungen reichen für eine Erweiterung des KapK I (oder für eine Aktivierung von bestehenden Wartetastenverlusten) nicht aus.
…in der Folge: öKommanditgesellschaft). In der Einkommensteuererklärung 2004 wurde aus dieser Beteiligung (in der Folge: öKommanditbeteiligung) ein Gewinnanteil von EUR 773.307,33 erklärt und unter der Kennzahl 346 ein IFB-Wartetastenverlust von EUR 598.661,14 sowie unter der Kennzahl 462 ein Verlustabzug gemäß …
…ausgehen, dass sämtliche Tätigkeiten von zur Buchführung verpflichteten Körperschaften als ein Gewerbebetrieb anzusehen seien, und daher nicht darauf abgestellt werden müsse, ob die zukünftigen Gewinne im identen "IFB wartetastenverlusterzeugenden" Betrieb anfallen würden. In der Berufungsergänzung vom 13. Juni 2003 wurde vorgebracht: "Gemäß § 10 Abs. 8…
…Im Zeitpunkt der Veräußerung noch vorhandene Wartetastenverluste sind, soweit sie nicht schon mit bisherigen laufenden Gewinnen oder Einlagen verrechnet werden konnten, mit dem Veräußerungsgewinn gegenzuverrechnen. Ist eine derartige Gegenverrechnung nicht (zur Gänze) möglich, werdenZu Verlusten aus den Wartetastenverlusten zum Veräußerungszeitpunktkapitalistischen Mitunternehmerbeteiligungen siehe Rz 6025 ff…
…in diesem Verfahren wahrzunehmen. Ein auf Wartetaste zu legender Verlust ist daher in dem für das Einkommensteuerverfahren maßgebenden Beteiligungsergebnis nicht zu erfassen; ein (positives) Beteiligungsergebnis ist um einen verrechneten Wartetastenverlust zu kürzen. In den Verlustausgleich in der Einkommensteuerveranlagung geht auf diese Weise das Beteiligungsergebnis ein…
…Veräußerungsgewinne noch Gesellschafter war, werde derzeit geklärt. Sollten die Summen tatsächlich an den Bw. fallen, so seien nach derzeitigem Kenntnisstand die Wartetastenverluste anzurechnen. Nach 11 Jahren sei über dies Verjährung anzunehmen. Mit Bescheid vom 28. August 1998 wurde die Berufung vom 28. Juli 1998 gem…
Einkünfte aus Gewerbebetrieb: | | | | C. Transportgeräte Handels GmbH & Co KG (StNr.: 01-xxx) | | 186.723,00 S | | C. Transportgeräte Leasing GmbH & Co. KG (StNr.: 01-xxxx | | 101.075,00 S | | Zwischensumme: | | 287…
…von 10,326.216,53 S brachte die Bw. ua. einen IFB-Wartetastenverlust aus dem Jahr 2000 in Höhe von 4,880.040,00 S in Abzug (Kennzahl 639 der Körperschaftsteuererklärung für 2001, S 38/2001 K-Akt), der aus dem "eigenen" Betrieb der Bw…
…für die österreichischen Gesellschafter "auf Wartetaste" zu legen. Der in diesem Zusammenhang gestellten Frage, in welcher Weise sich derartige ausländische Wartetastenverluste auf die Berechnung des "Progressionsvorbehaltes" auswirken, braucht im gegebenen Zusammenhang nicht nachgegangen zu werden, da im DBA-USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht das…
…steuerlichen Effekt des Verlustausgleichs einerseits und den steuerpflichtigen Gewinnanteilen (Überschussanteilen) und einem steuerpflichtigen Abschichtungserlös andererseits. Die (gedachte) Einkommensteuer ist von den Gewinnanteilen (Überschussanteilen) und dem Abschichtungsgewinn - jeweils nach Abzug eines Wartetastenverlustes abzuziehen. Rz 177: Die "Rendite nach Steuern" ist die ohne Anwendung des § 2 Abs…
…wurde unter der Kennzahl 330 der angeführten Erklärung ein Betrag von 187.938,00 S angegeben (S 2/2001 F-Akt Bw.). Da bei den atypisch stillen Gesellschaftern aus Vorjahren Wartetastenverluste aus der Bildung von Investitionsfreibeträgen von rund 3,900.000,00 S bestanden (vgl…
…Vorschriften angepasst werden. Anpassungserfordernisse dieser Art ergeben sich beispielsweise bei im österreichischen Recht nicht vorgesehenen Steuerbefreiungen, Abschreibungsmöglichkeiten, Rückstellungsbildungen, fiktiven Betriebsausgaben und anderen Steuerbegünstigungen oder bei Anwendungsfällen der Liebhabereiverordnung und "Wartetastenverlusten". Rz 18: Die Einkommensteuerpflicht besteht abstrakt. Steuererstattungen für Bausparen (§ 108 EStG 1988), für Pensionsvorsorgesparen (§ 108a…
…2 Abs. 2b Z 1 EStG 1988 eingeschränkt, und zwar durch eine Verrechnungsgrenze von grundsätzlich 75%. Diese Einschränkung bezieht sich nur auf Wartetastenverluste im Sinne des § 2 Abs. 2a EStG 1988 sowie IFB-Wartetastenverluste, nicht hingegen auf andere Sonderverluste (Siebentelverluste nach § 4 Abs. 10 Z…
…Verlust aus der Beteiligung an der Y-KG ist mit Gewinnen aus der Y-KG und solchen aus der X-KG, die nach Verrechnung mit Wartetastenverlusten aus der X-KG in das Ergebnis der Y-KG einfließen, auszugleichen. 3.Kapitalistische Beteiligung auf der ersten Beteiligungsebene…
…der Jahre 1995 und 1996 seien bereits zur Gänze mit dem Sanierungsgewinn des Jahres 1997 verrechnet worden. Laut Betriebsprüfung könne daher in den Jahren 1999 und 2000 nur der IFB-Wartetastenverlust und der Verlustvortrag des Jahres 1998 in Ansatz gebracht werden. TZ. 26 Berichtigung gemäß …
…ab Änderung der Bewirtschaftung, die zu steuerlich beachtlichen Einkünften führe, als eine Art "Wartetastenverluste sui generis" mit positiven Einkünften gegenverrechnet werden könnten. Seitens der Vertreter des Bf's wurde darauf hingewiesen, dass im gegenständlichen Fall verschiedene Unwägbarkeiten zum negativen Ergebnis geführt hätten, angefangen beim Inserat…
…an der eine mittelbare Beteiligung besteht. 19.4.1.4 Wartetastenverlust Rz 5950: Die Verlustklausel im Bereich der Personengesellschaften ist hinsichtlich der Nichtausgleichsfähigkeit von Verlusten als auch hinsichtlich der Verrechnung anteilig anzuwenden. Beispiel 1: An der Gesellschaft A/B ist der Gesellschafter A zu 60…
…aus Kapitalvermögen von 6.500 Euro erzielt. Aus der stillen Beteiligung liegt ein nicht verrechneter Schwebeverlust (Wartetastenverlust) von 5.000 Euro vor. Zwischen den Einkünften aus dem Gewerbebetrieb und der Beteiligung an der Personengesellschaft ist ein horizontaler Verlustausgleich vorzunehmen, sodass 23.000 Euro an Einkünften…
…Auch ein Wartetastenverlust einer beherrschten ausländischen Körperschaft kann nur mit positiven Passiveinkünften derselben beherrschten ausländischen Körperschaft in Folgejahren verrechnet werden. 17.5.4.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb Rz 1248dw: Die nach österreichischem Steuerrecht ermittelten Passiveinkünfte werden bei der beherrschenden Körperschaft als Gewinn hinzugerechnet und erhöhen…
…dass diese Werbungskosten als sog. Wartetastenverluste zu behandeln sind. Solche sind in nachfolgenden Veranlagungszeiträumen mit damit im Zusammenhang stehenden positiven Einkünften (frühestmöglich) zu verrechnen. Vom steuerlichen Vertreter wurden im Prüfungszeitraum folgende Werbungskosten in Verbindung mit dem angeführten Rentenmodell geltend gemacht: | 2012 | € 13…