…2000 betreffend die Arbeitnehmerveranlagung 1998. In dieser wurde ausgeführt, dass unbestritten nur eine Einkunftsquelle, nämlich die Tätigkeit als Waldaufseher, die Aufwendungen für das Arbeitszimmer bedinge und der Mittelpunkt dieser Tätigkeit nicht im Arbeitszimmer gelegen wäre. Andernfalls wären in den Vorjahren auch die pauschalierten Kosten für…
…zu verhelfen. Im Zuge der mündlichen Verhandlung wurde der Berufungswerber schließlich konkret dazu befragt, worin seiner eigenen Meinung nach der Mittelpunkt seiner Tätigkeit als Waldaufseher gelegen ist. Auf die Frage, wie er den Schülern bei dem im Rahmen der Waldpädagogik gehaltenen Vortrag den Kern der…
…160 Kilometer entfernt. Mit 17.6.2002 wurde der Berufungswerber als Waldaufseher in seiner Heimatgemeinde angestellt. In der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2001 machte er folgende Ausgaben für den angeführten Kurs als Werbungskosten geltend: | 1. Aufnahmeprüfung (Fahrtkosten und Taggeld) | 1.798…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war im Beschwerdejahr beim AB als Waldaufseher beschäftigt und bezog daraus ganzjährig Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Nach elektronischem Einlangen seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2017 am 27. Juli 2019 wurde…
…vom 14. Mai 2012 mit folgendem Inhalt: "Sehr geehrter Herr ***3***, hiermit wird bestätigt, dass Sie zur Ausübung Ihres Dienstes als Waldaufseher im ***4*** ein Büro in Ihrem Eigenheim in ***5***, benötigen. Diese Bestätigung wird zur Vorlage beim Finanzamt ***6*** vorgelegt." Eine mit 17. Jänner…
…II Nr. 382/2001, angeführte Tätigkeiten, steht der Pauschbetrag nicht zu. Eine Aliquotierung des Pauschbetrages bei nicht ausschließlicher Tätigkeit ist nicht möglich. Die Berufsbezeichnung des Arbeitnehmers (zB Forstwart, Waldaufseher, Jäger, Oberjäger, Revierjäger usw.) ist für die Anwendbarkeit der Verordnung des BMF, BGBl. II Nr. 382…
…2 | Unzugänglich ohne Ertrag: | 9.552 m 2 Wenn gewünscht, ist es auch überhaupt kein Problem diese unproduktiven Flächen in einem Plan genau einzuzeichnen oder vor Ort in der Natur zu besichtigen.“ Dem Vorlageantrag war eine Bestätigung des zuständigen Waldaufsehers beigefügt, wonach ca…