…des Vorliegens einer "Pensionskassenzusage ohne unbeschränkte Nachschusspflicht" im Sinne des § 48b Abs. 1 Z 1 PKG zu differenzieren. Für die Zwecke der Vorwegbesteuerung nach § 48b PKG liegt eine unbeschränkte Nachschusspflicht dann vor, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Pensionshöhe garantiert und sämtliche Deckungslücken durch Nachschuss schließt…
9.4.2 Bezüge und Vorteile aus inländischen Pensionskassen Rz 680: Bezüge und Vorteile aus Pensionskassen und aus betrieblichen Kollektivversicherungen sind grundsätzlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988). Soweit diese Bezüge und Vorteile nicht zur Gänze steuerbefreit sind…
Beabsichtigt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger seinen am 31.3.2012 nicht mehr steuerverfangenen Immobilienbesitz in Deutschland und in Kanada zu veräußern, so kommt nach innerstaatlichem Recht für beide Veräußerungsvorgänge der Sondersteuersatz von 25% zur Anwendung. Der bei Veräußerung des deutschen Grundstückes erzielte Veräußerungsgewinn ist…
4.6 Auswirkungen des Umsatzsteuerrechts auf die Einkommensteuer 4.6.1 Auswirkungen bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich 4.6.1.1 Umsatzsteuer Rz 731: Die Umsatzsteuer ist innerhalb der Unternehmerkette kein Kostenfaktor und hat wirtschaftlich gesehen den Charakter eines durchlaufenden Postens. Sie ist daher grundsätzlich erfolgsneutral…
5.5.8.5 Maßgeblicher Vorauszahlungszeitraum Rz 1395: Die Bestimmung, wonach Vorauszahlungen gleichmäßig auf den Zeitraum der Vorauszahlung zu verteilen sind, bedeutet zB, dass Mietvorauszahlungen auf die gesamte Mietdauer, für die Übernahme von Garantien geleistete Entgelte auf den Zeitraum der Garantieerklärung bzw. Fremdmittelkosten auf die…
5. Vorauszahlungen, Veranlagung, Tarifierung und Erhebung der Körperschaftsteuer (§§ 22 bis 24 KStG 1988) Rz 183: Hinsichtlich der Vorauszahlungen, der Veranlagung und Tarifierung siehe KStR 2001 Rz 1481 ff und Rz 1488 ff, hinsichtlich der Gutschrift der Zwischensteuer Rz 124 ff.
…Höhe von 12,5 Prozent. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich rechtstechnisch um solche der Privatstiftung, die allerdings vom Zweck der Regelung bei ihr nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen werden. Die Zwischensteuer ist daher, soweit die Besteuerung nicht…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang ***Bf1*** (in der Folge als Beschwerdeführer "Bf." bezeichnet) hat im Jahr 2011 von der pauschalen Vorwegbesteuerung gemäß § 48b Pensionskassengesetz (PKG) Gebrauch gemacht. Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde im § 48b…
…von Betriebsausgaben von € 8.624,34 ausgegangen. Der Bf. hat von der Möglichkeit des § 48b Pensionskassengesetz (PKG) zur pauschalen Vorwegbesteuerung der bei der Pensionskasse zum Stichtag 31. Dezember 2011 für einen (künftigen) Pensionisten ausgewiesenen, aus Arbeitgeberbeiträgen stammenden Deckungsrückstellung Gebrauch gemacht. Die vorweg abzuführende Steuer…
…3 KStG übersteigen. Eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die Zwischensteuer (iSd EAS 1931 vom 21.9.2001) gehe daher ins Leere. Im Grundsatz stelle die Zwischensteuer lediglich eine Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten dar (StiftR 2009, Rz 89). Werden Einkünfte iSd…
…vom BFG aufgefordert, die in den Beschwerden angesprochenen Unterlagen - Verträge mit der Pensionskasse, jährliche Abrechnungen der Pensionskasse, Optionserklärung zur Vorwegbesteuerung, diesbezüglicher Schriftverkehr etc. - vorzulegen. 8. Am 15.02.2019 langte beim BFG folgende "Sachverhaltsdarstellung" vom 06.02.2019 ein: "Zuweisung zur Mindestertragsgarantie Die Beiträge zur…
…sonstiger Bezug zu versteuern. 3. Ich beantrage die Besteuerung meiner Pensionseinkünfte vom FL Sozialfonds in Höhe von CHF 16.049,00 im Sinne des § 48b des Pensionskassengesetzes (Vorwegbesteuerung). Diese Bestimmung schränkt solche Bezüge nicht auf inländische Pensionsleistungen ein. Was die Frist des 31.10.2013…
…späteren Veranlagungszeiträumen eine Kapitalertragsteuerrückerstattung erfolge. Gemäß den Stiftungsrichtlinien, Rz 84, werde der Zwischenbesteuerung der Charakter einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung zugeschrieben. Aus den Gesetzesmaterialien ergäbe sich, dass mit der Einführung der Zwischensteuer zwar der Zinsenvorteil bei Thesaurierung verringert werden, jedoch die Privatstiftung nicht endgültig…
…Erwerbsfähigkeit gewährt, der von einem fiktiven Schadenersatzanspruch vollkommen losgelöst sei. Die Annahme, dass die Festlegung der Höhe der Vollrente mit bloß 66 2/3 % der Bemessungsgrundlage eine gesetzliche Vorwegbesteuerung der Versehrtenrente im Ausmaß von 33 1/3 % darstelle, sei laut VfGH nicht zutreffend. MIt dem…
…aus systematischer als auch aus teleologischer Perspektive nicht nachvollziehbar. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich rechtstechnisch um solche der Privatstiftung, die allerdings vom Zweck der Regelung bei ihr nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen werden. Die Zwischensteuer ist daher…
…aus systematischer als auch aus teleologischer Perspektive nicht nachvollziehbar. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich rechtstechnisch um solche der Privatstiftung, die allerdings vom Zweck der Regelung bei ihr nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen werden. Die Zwischensteuer ist daher…
…aus systematischer als auch aus teleologischer Perspektive nicht nachvollziehbar. Bei den zwischensteuerpflichtigen Einkünften handelt es sich rechtstechnisch um solche der Privatstiftung, die allerdings vom Zweck der Regelung bei ihr nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen werden. Die Zwischensteuer ist daher…
…und einer gesonderten Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 % unterworfen. Dem Zweck der Regelung entsprechend werden die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte bei der Privatstiftung nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen. Da die Zwischensteuer der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben ist…
…und einer gesonderten Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 % unterworfen. Dem Zweck der Regelung entsprechend werden die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte bei der Privatstiftung nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen. Da die Zwischensteuer der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben ist…
…und einer gesonderten Körperschaftsteuer in Höhe von 12,5 % unterworfen. Dem Zweck der Regelung entsprechend werden die zwischensteuerpflichtigen Einkünfte bei der Privatstiftung nur einer Vorwegbesteuerung für eine spätere Zuwendungsbesteuerung bei den Begünstigten unterworfen. Da die Zwischensteuer der Privatstiftung auf Grund von bestimmten Zuwendungen gutzuschreiben ist…