…Nummer des Leistungsempfängers ergänzt; der fehlende Leistungszeitraum wurde nicht berichtigt und stellt nach wie vor einen Rechnungsmangel dar. Daher steht für den gegenständlichen Zeitraum kein Vorsteuerabzug zu." Die Bw. stellte durch ihre steuerliche Vertretung den Antrag auf Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde 2. Instanz: …
…Der Vorsteuerabzug nach § 20 Abs. 2 UStG 1994 umfasst gemäß § 12 Abs. 1 Z 1 lit. a UStG 1994 die Steuer aufgrund einer Rechnung für Leistungen (siehe Rz 1815 bis Rz 1842), § 12 Abs. 1 Z 1 lit. b UStG 1994 die Steuer aufgrund von…
…zugesagt wurde, erbracht noch für diese Leistung ein Entgelt bezahlt worden. Die Beteiligten hätten sich lediglich das Geld aus dem rechtswidrig vorgenommenen Vorsteuerabzug auf Grund der vom Bf. ausgestellten Rechnungen aufgeteilt. Der nun erkennende Senat vermag keine Umstände zu erkennen, die Anlass geben könnten, von…
…C. -Rechnung damals von bw als Treuhänder bezahlt worden sei. Die Vorsteuerabzugsberechtigung fällt in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für Leistungen ist erst und nur in dem Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) zugelassen, in…
…dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für Leistungen ist erst und nur in dem Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) zugelassen, in dem sowohl die Umsätze an den Unternehmer ausgeführt als auch die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge an ihn in Rechnung gestellt sind…
…um von einer Rechnung iSd § 11 UStG 1994 sprechen zu können. Im gegenständlichen Fall sei der Vorsteuerabzug auf Grund einer als Kaufvertrag bezeichneten Urkunde geltend gemacht worden, die jedoch nicht sämtliche in § 11 Abs. 1 UStG 1994 geforderten Angaben einer Rechnung zum Inhalt hatte: Es…
…KG der Vorsteuerabzug im Jahr 2004 deswegen nicht möglich, da die Rechnung der KG mit 31.12.2003 datiert ist. Abziehbar sind jedoch gem. § 20 Abs. 2 UStG 1994 nur jene Vorsteuern, die in den Veranlagungszeitraum fallen. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für Leistungen…
…sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für Leistungen ist erst und nur in dem Veranlagungszeitraum (Voranmeldungszeitraum) zugelassen, in dem sowohl die Umsätze an den Unternehmer ausgeführt als auch die entsprechenden Umsatzsteuerbeträge an ihn in Rechnung gestellt sind (vgl…
…so gelten für den Vorsteuerabzug auf Grund dieses Auftrages erbrachte, Reparaturleistungen nicht als für das Unternehmen des Bestandgebers (Leasinggebers) sondern als für den Bestandnehmer (Leasingnehmer) ausgeführt. Die in einer Rechnung an den Auftraggeber über derartige Reparaturleistungen ausgewiesene Umsatzsteuer berechtigt bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen des…
…sonstige Leistungen erbringt, für die das Recht auf Vorsteuerabzug besteht, die dem Unternehmer vom Finanzamt erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Nach § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 in den für die streitgegenständlichen Jahre anzuwendenden Fassungen kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung (§ 11…
…Der Vorsteuerabzug (§ 12) bemisst sich nach dem in Euro angegebenen oder jenem Betrag in Euro, der sich nach der ausgewiesenen Umrechnungsmethode ergibt; g) das Ausstellungsdatum; (...) Rechtliche Würdigung: Im gegenständlichen Fall hat die Bf. auf Grund einer an sie ausgestellten Rechnung der Firma EC -Lüftungs KG…
…Zusammenhang werde auf die Umgründungssteuerrichtlinien Art. III Rz 1221 verwiesen, wonach für die Umsatzsteuer keine Rückwirkungsfiktion gelte Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist die Berechtigung zum Vorsteuerabzug auf Grund einer Anzahlungsrechnung vom 3.1.2005. Folgender Sachverhalt wird der gegenständlichen Berufungsentscheidung zu Grunde gelegt…
…In dieser Entscheidung wurde der Abzug der Vorsteuer auf Grund fehlender Rechnungsmerkmale versagt, obwohl der liefernde Unternehmer eindeutig feststand und die Abfuhr der Umsatzsteuer überprüft werden konnte). Für den vorliegenden Fall bedeutet dies: Eine ordnungsgemäße Rechung gehört zu den materiell-rechtlichen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug…
…es sich bei der Rechnung über Erdarbeiten seitens B um eine Scheinrechnung handelt und dass dieser die angeführten Arbeiten nicht ausgeführt hat und den strittigen Betrag auch nicht erhalten hat. Der Geldbetrag ist JL zugeflossen. Die Behörde kommt zu diesem Ergebnis auf Grund folgender Beweiswürdigung…
…Grund einer zwischenzeitigen Begrenzung auf einer berichtigten Rechnung ungültig sei, zu einem Verlust des Vorsteuerabzuges führe, keine Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vorliege. Die belangte Behörde legte die Beschwerde ohne weitere Stellungnahme dem Bundesfinanzgericht vor. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Festgestellter Sachverhalt Das Bundesfinanzgericht stellt auf…
…Verwaltungsvereinfachungsgründen eine Toleranzregelung vor. Wird im Verlauf einer finanzbehördlichen Überprüfung (durch Außen‐ oder Innendienst der Finanzverwaltung) festgestellt, dass der Vorsteuerabzug auf Grund einer mangelhaften Rechnung vorgenommen wurde, kann der Mangel innerhalb einer vom Prüfer festzusetzenden angemessenen Frist (maximal ein Monat) behoben werden. Wird die Rechnung…
…zum Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Vermietung und zu den Kriterien für eine steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen gelangte der Prüfer zu dem Schluss, dass auf Grund des vorliegenden Sachverhalts das gegenständliche Mietobjekt der privaten Lebensführung zuzurechnen und deshalb der beantragte Vorsteuerabzug…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…
…den auf den Voranmeldungszeitraum entfallenden Überschuss unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 und des § 16 selbst zu berechnen. Die Vorsteuern "fallen" in den Veranlagungs- bzw. Voranmeldungszeitraum, in dem sämtliche Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllt sind. Der Vorsteuerabzug auf Grund einer Rechnung für…