…§ 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6 EStG 1988. Vorsorgekosten führen grundsätzlich auch nach den allgemeinen Regeln des § 34 zu keiner Steuerermäßigung, weil sie in der Regel nur…
Vermögensumschichtung Rz 1679: Ist ein Gehaltsvorschuss (an die Ehegattin) als Darlehen zu qualifizieren (wenn sie ein Vielfaches des laufenden Arbeitslohnes ausmachen, für einen bestimmten Zweck gewährt und nach einem festen Tilgungsplan zurückgezahlt werden), führt die Hingabe zu keinen Betriebsausgaben. Ausgenommen davon ist ein echter Gehaltsvorschuss…
…vom 25. Juli 2008 berücksichtigte das Finanzamt außergewöhnliche Belastungen in der Höhe von 19.627,28 Euro. In der Begründung wurde ausgeführt, Vorsorgekosten (Impfungen) würden nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Die Zuzahlung zu den Heimkosten des Vaters stelle, da nicht zwangsläufig erwachsen, keine außergewöhnliche…
…vom 25. Juli 2008 berücksichtigte das Finanzamt außergewöhnliche Belastungen in der Höhe von € 19.627,28. In der Begründung wurde ausgeführt, Vorsorgekosten (Impfungen) würden nicht zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen. Die Zuzahlung zu den Heimkosten des Vaters stelle, da nicht zwangsläufig erwachsen, keine außergewöhnliche…
…von der Allgemeinheit als schweres Unglück angesehen werden könne. Selbst wenn es sich um einen Katastrophenschaden handelte, wären die Kosten für die Sanierung der Mauer, nicht abzugsfähige Vorsorgekosten. Auch die Absetzbarkeit unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts käme nicht in Betracht, da der Aufwand nicht außergewöhnlich sei…
… LStR 838; Rz 61), und zwar "im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten" (keine Berücksichtigung fiktiver Kosten). Aufwendungen zur Abwehr künftiger Katastrophenschäden (Präventivmaßnahmen, Vorsorgekosten) sind wegen Schaffung eines Gegenwertes nicht absetzbar (so zB VwGH 23.5.2007, 2006/13/0081, Sanierung einer Stützmauer; VwGH 27.5.2003…
…der Beschwerdeschrift vorgebrachte Argument, dass die Sanierungskosten als Krankheitskosten anzuerkennen seien, da diese zur Beseitigung einer potentiellen Gesundheitsgefährdung gedient hätten, nicht Folge gegeben werden. Vorsorgekosten zur Vermeidung von Krankheiten seien nicht abzugsfähig, keine endgültige Belastung im Sinne eines endgültigen Verbrauches, Verschleiß, eines verlorenen Aufwands, vorliege…
…verwirklicht sein (VwGH 5.06.2003, 99/15/0111). Absetzbar sind nur Kosten der Beseitigung eines eingetretenen Katastrophenschadens. Aufwendungen zur Abwehr künftiger Katastrophenschäden (Präventivmaßnahmen, Vorsorgekosten) sind nicht absetzbar (VwGH 10.11.1987, 85/14/0128); VwGH 23.05.2007, 2006/13/0081 Sanierung einer Stützmauer…
…Sanierungsarbeiten können aus der Sicht des Bundesfinanzgerichtes zusammengefasst nur so interpretiert werden, dass weit über die Beseitigung der Hangrutschung und der Herstellung des ursprünglichen Zustandes Präventivmaßnahmen zur Abwehr künftiger derartiger Schäden gesetzt wurden, die als Vorsorgekosten nicht absetzbar sind (vgl. die Ausführungen in Jakom, EStG…
…Aufräumungsarbeiten, die Kosten von Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten Sachen absetzbar (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6…
…zur Beseitigung von Katastrophenschäden, insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden im Ausmaß der erforderlichen Ersatzbeschaffungskosten ohne Berücksichtigung des Selbstbehaltes als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Vorsorgekosten, somit Aufwendungen um in Zukunft besorgte Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs…
…Aufräumungsarbeiten, die Kosten von Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten Sachen absetzbar (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6…
…Wirtschaftsgüter (Fuchs in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988) - Kommentar, zu § 34 Abs 6 bis 9 EStG, Tz 8). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft besorgte Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs 6 (vgl VwGH 30. 4…
…§ 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6 EStG 1988. Vorsorgekosten führen grundsätzlich auch nach den allgemeinen Regeln des § 34 zu keiner Steuerermäßigung, weil sie in der Regel nur…
…Aufräumungsarbeiten, die Kosten von Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten Sachen absetzbar (Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG 1988, § 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6…
…§ 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6 EStG 1988. Vorsorgekosten führen grundsätzlich auch nach den allgemeinen Regeln des § 34 zu keiner Steuerermäßigung, weil sie in der Regel nur…
…§ 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6 EStG 1988. Vorsorgekosten führen grundsätzlich auch nach den allgemeinen Regeln des § 34 zu keiner Steuerermäßigung, weil sie in der Regel nur…
…schon deshalb vorliegt, als der Gesetzgeber die Kosten zur Beseitigung von Katastrophenschäden als außergewöhnliche Belastungen absetzbar macht, Aufwendungen zur Abwehr künftiger Katastrophenschäden hingegen nicht. Die vom Bw. beantragten Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen daher…
…§ 34 Anm. 43). Vorsorgekosten, somit Aufwendungen, um in Zukunft Katastrophenschäden möglichst gering zu halten oder gänzlich zu vermeiden, fallen nicht unter § 34 Abs. 6 EStG 1988. Vorsorgekosten führen grundsätzlich auch nach den allgemeinen Regeln des § 34 zu keiner Steuerermäßigung, weil sie in der Regel nur…
…VwGH vom 3. Oktober 1990, 89/13/0152). Wenn nun dieser herrschenden Ansicht folgend schon bei derart elementaren Ereignissen ein Abzug von bloßen Vorsorgekosten versagt bleibt, muss dies nach Auffassung des Berufungssenates aus einem Größenschluss heraus umso mehr für Aufwendungen Gültigkeit haben, die lediglich der…