…der KN-Position 0602 1090, welche zugleich Waren des Anhangs B der VO (EG) Nr. 338/97 seien, vorsätzlich vorschriftswidrig und ohne Vorlage einer notwendigen Einfuhrgenehmigung in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht habe. Aus diesem Grund wurde über ihn gemäß §§ 35 Abs. 4 FinStrG…
…mit dem amtlichen Kennzeichen Y, auf welcher Eingangsabgaben in Höhe von € 3.382,86 (Zoll € 1.057,14 + Einfuhrumsatzsteuer € 2.325,72) lasteten, vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht und hiedurch einen Schmuggel gemäß § 35 Abs.1 lit.a FinStrG, erste Alternative…
…Februar 2004 des Finanzamtes W als Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde der Beschuldigte schuldig erkannt, im Zeitraum September bis November 2002 und Feber bis Juli 2003 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen in Höhe von €…
…des Beschuldigten wird teilweise Folge gegeben und das Erkenntnis des Erstsenates wie folgt abgeändert: I.1. K ist schuldig, er hat als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Innsbruck in den Jahren 2005 und 2006 fortgesetzt und vorsätzlich I.1.a. betreffend die Voranmeldungszeiträume Juni, Juli…
…vorsätzlich betreffend die Lohnzahlungszeiträume Oktober bis Dezember 2005 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 20.705,18 (10/05 € 6.051,22 + 11/05 € 6.494,11 + 12/05 € 8.159,85) und Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfond für Familienbeihilfen in Höhe von insgesamt…
Geldstrafe ist dem Berufungssenat jedoch insbesondere in Anbetracht der zu beachtenden Generalprävention - siehe oben - verwehrt. Die obigen Ausführungen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei anzumerken ist, dass dabei überdies der Aspekt der schlechten Finanzlage der Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, da ja laut Gesetz…
…Höhe von EUR 16.875,43 vor. Der Begründung nach führte der fehlende Ausfuhrnachweis zur Abweisung des Erstattungsantrages und das vorsätzliche Entfernen der Filets bei den 110 Hintervierteln zur Sanktionsvorschreibung. Gegen diese Entscheidung brachte der Masseverwalter mit Schreiben vom 19. Februar 2004 frist- und formgerecht…
…war nicht unerheblich, da im verfahrensgegenständlichen Fahrzeug erwiesenermaßen eine Farbkopie eines Ausweises gemäß § 29 b StVO eingelegt war und dadurch die vorgeschriebene Parkometerabgabe vorsätzlich verkürzt wurde. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie allfällige Sorgepflichten der Bf. wurden bereits von der belangten Behörde gewürdigt, soweit sie dieser…
…vorherige Anzeige und Anmeldung, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, durch andere, größtenteils namentlich unbekannte Personen jeweils eine Verkürzung an Tabaksteuer (in der genannten Höhe) bewirkt worden war, vorsätzlich an sich gebracht, und 2. in Tateinheit dazu, durch die entgeltliche, zu seinem oder…
…er habe im Bereiche des Finanzamtes Lilienfeld St Pölten unter der St.Nr. 123 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 8-10+12/2010 iHv € 8…
…11.2001, 2001/17/0160). Der Unrechtsgehalt der Tat kann nicht als geringfügig angesehen werden, weil für die Tatbegehung im Sinne der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmung fahrlässiges Verhalten ausreicht und die Tat vorsätzlich begangen wurde. Von einem subjektiv vorwerfbaren Verhalten war auch deshalb auszugehen, weil der…
…Entscheidungsgründe Mit dem bezeichneten Erkenntnis (des Einzelbeamten) wurde der Beschwerdeführer (Bf.) für schuldig erkannt, im Bereich des genannten Finanzamtes (Ergänze: im März 2012) als Abgabepflichtiger vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und (oder) Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuer-Jahreserklärungen für 2009 und 2010 verletzt zu haben…
…St. Pölten als verantwortlicher Geschäftsführer der Fa. Xges.m.b.H. unter der St.Nr. 123 vorsätzlich Lohnsteuer für 2005 (Abfuhrdifferenz) in Höhe von € 66.709,14 nicht spätestens am 5. Tag nach Fälligkeit entrichtet. Gemäß § 49 Abs. 2 FinStrG wurde über den Bw…
…als verantwortlicher LKW-Fahrer im Auftrag des Frachtführers, der Firma S GmbH & Co KG Handelsgesellschaft, HT, im Amtsbereich des Zollamtes Linz Wels vorsätzlich, unter Nichtbeachtung der in den Artikeln 38 bis 40 des Zollkodex (ZK) normierten Gestellungspflicht, die mit Versandschein T1 Nr. 06DE12 vom 11…
…dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: Mag.A ist schuldig, er hat, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, als Abgabepflichtiger im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Land vorsätzlich in der Zeit vom 10. August 2006 bis 5. Dezember 2006, 1. Februar 2007…
…Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf) zur Str.Nr. 500/2010/00089-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet: Es bestehe der Verdacht, dass der Bf vorsätzlich Mitte Oktober 2009 in Asten von einer unbekannten Person Zigaretten im (amtlich kundgemachten) Kleinverkaufspreis gem. § 9 TabMG 1996 von € 3.600…
…sei bewusst gewesen, dass es sich um Schmuggelware handelte und der Ankauf solcher Zigaretten verboten sei. Aufgrund dieses Sachverhalts erging am 5.4.2006 ein Einleitungsbescheid des Zollamtes Wien gemäß § 83 Abs.1 FinStrG wegen des Verdachts der vorsätzlichen Abgaben- und Monopolhehlerei nach §§ 37 Abs…
…geb. 1234, wohnhaft in XXXX, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. November 2009 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens…
…gegen SG, Werkmeister, geb. XXX, wohnhaft in ABCD, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. November 2009 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des…
…arbeitslos, geb. 1234, wohnhaft in XXX, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Abgabenhehlerei gemäß § 37 Abs. 1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. November 2009 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 15. Oktober 2009…