Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, über die Beschwerde von A.B., K., vom 16. Juli 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 13…
…folgt, dass sich der Ablauf der Vollstreckbarkeitsverjährung jedenfalls soweit hinausgeschoben hat, dass die Begleichung des letzten Restes an Geldstrafe zur StrLNr. 14/96 am 25. September 2001 noch innerhalb dieser Frist betreffend die Vollstreckbarkeitsverjährung ereignet hat. Die Tilgung der genannten Geldstrafen wäre daher am 25…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Ziesler und Mag. Goffried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
Die strafrelevanten unrichtigen Voranmeldungen für Jänner bis Oktober 1999 wurden vor bzw. am Tag des Prüfungsbeginnes beim Finanzamt eingereicht. Noch vor Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist wurden die aufgetretenen Erlösverkürzungen von der Prüferin gegenüber K und seinem Steuerberater ausführlich thematisiert (vgl. z.B. den Schriftsatz des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die am 22.07.2019 eingebrachte Beschwerde des Bf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 16.07.2019, GZ. GZ, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag, 07.11.2019…
Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden ist, Vollstreckung (zur Sicherung) geführt, was gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässig ist, so kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, geboren 1977, zuletzt wohnhaft ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fetz & Partner Rechtsanwälte, Hauptplatz 11, 8700 Leoben, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 3. November 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 21. Oktober 2009 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO im Beisein der Schriftführerin nach der am 22. Februar 2011 in 1030…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache gegen A. Bf., vertreten durch Mag. Hubert Wagner LLM, Wattmanngasse 8/5, 1130 Wien, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, vom 18. August 2016…
…der SVA abgezogen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Das Finanzamt hat die Löschung der Abgaben (Geldstrafe) des Bf buchungstechnisch durchgeführt, da nach deren Ansicht Vollstreckbarkeitsverjährung eingetreten sei. In den Akten befindet sich zudem eine Anmerkung der Abgabensicherung des Finanzamtes vom 10.11.2008 über einen Einhebungsversuch…
…d.h., dass überhaupt eine Forderung im Jahr 2014 gegenüber dem Bf. bestehe und nicht Verjährung eingetreten sei, dürfe die Vollstreckbarkeitsverjährung gemäß § 238 BAO zum 31. Dezember 2013 noch nicht eingetreten sein. Der Haftungsbescheid müsse demnach nach dem 31. Dezember 2008 erlassen worden sein. Die…
Was zu einer vollständigen Offenlegung gehört (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 119 [Stand 1.8.2011, rdb.at] E 8; VwGH 11. 4. 1991, 90/16/0231, ÖStZB 1991, 450 = Slg 6596/F.), braucht hier nicht abschließend geklärt zu werden. Allerdings ist stets…
…Abs. 3 lit. d FinStrG, wonach Zeiten, in denen sich der Bestrafte im Ausland aufgehalten hat, in die Vollstreckbarkeitsverjährung nicht eingerechnet werden; im gerichtlichen Strafrecht kann gemäß § 58 Abs. 3 Z 2 StGB Strafbarkeitsverjährung jedenfalls nicht eintreten, solange das Strafverfahren nicht rechtskräftig beendet wird). Da…
…ist auch die Vollstreckung der gemäß § 20 Abs. 1 FinStrG nur für den Fall der Uneinbringlichkeit an ihre Stelle tretenden Ersatzfreiheitsstrafe unzulässig. Die Vollstreckbarkeitsverjährung der Geldstrafe erfasst demnach auch die Ersatzfreiheitsstrafe, die so gesehen kein isoliertes Schicksal haben kann. Die Festsetzung einer Ersatzfreiheitsstrafe für eine…
…die eine Unterbrechungshandlung darstellt, hat die fünfjährige Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres 2006 ebenfalls neu begonnen, sodass für die im Haftungsbescheid dargestellten Abgaben noch keine Vollstreckbarkeitsverjährung eingetreten ist. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden…
…vom Beschuldigten erklärten Rechtsmittelverzichtes nicht, wie im Finanzstrafregister angeführt, erst am 14. Februar 2007, sondern bereits am Tag der Verkündung in (formelle) Rechtskraft erwachsen und somit bereits (vor der verfahrensgegenständlichen Aufforderung zum Strafantritt) die Vollstreckbarkeitsverjährung gemäß § 32 FinStrG eingetreten ist. Linz, am 20. Februar 2008
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache H., Adresse, vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, Rechtsanwalt, Neustiftgasse 3/6, 1070 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 30. Juni 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache S., geb. xxx, whft. Adr.1 , über die Beschwerde des Insolvenzverwalters RA, Rechtsanwalt, Adr.2, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien…
Die gemäß § 20 Abs 1 und 2 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit 75 Tagen bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Erstbeschuldigten und mit 20 Tage bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Zweitbeschuldigten entspricht ihrem jeweiligen Verschulden und dem Überwiegen der Milderungsgründe. Eine niedrigere Strafbemessung kam vor dem…