…ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist, wie es etwa bei einer Vermögensübernahme nach § 142 UGB nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Fall ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (vgl. VwGH 28.06…
…verlieren ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als zB Feststellungsverfahren anhängig sind. Ein Übergang des Gesellschaftsvermögens nach § 142 UGB bewirkt allerdings die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Rechtsnachfolger ohne Liquidation fortgeführt wird (VwGH 22.11.2012, 2010/15/0026; VwGH 28.06.2012…
…Straferkenntnis und dessen Anfechtung, erfolgten Löschung des belangten Verbandes aus dem Firmenbuch und eine allenfalls daran anknüpfende (bisher hypothetische) Argumentation in der Richtung, dass (auch) für das gegenständliche Beschwerdeverfahren von einer „Vollbeendigung“ bzw. von einem Untergang der Rechtssubjektivität der KG auszugehen, sodass das gegen den…
…1). Durch diese Vermögensübernahme trat somit nach Löschung im Firmenbuch eine Vollbeendigung der bw. Kommanditgesellschaft ein. Gesamtrechtsnachfolger war die bisherige Komplementärin. An diese wäre der angefochtene Bescheid zu richten gewesen und wird daher auch dieser Zurückweisungsbescheid ihr als Adressatin zugestellt. Dem unabhängigen Finanzsaenat oblag es…
…Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0379; VwGH 13.4.2005, 2005/13/0004; VwGH 24.9.2003, 2003/13/0092). Die XY- KG wurde mit Gesellschaftsvertrag…
…Fall des § 142 UGB, ein Gesamtrechtsnachfolger vorhanden ist. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 UGB (sog. Anwachsung) bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird (z.B. VwGH 8.2.2007, 2006/15/0379; VwGH 13.4.2005, 2005/13…
…bei der Abgabenbehörde konnte eine Vollbeendigung der KG bereits mit Ablauf des Jahres 2000, wovon beide Parteien ausgegangen sind, nicht vorliegen. 4. Ergeht ein Bescheid, der konzeptionell (dem Grundlagen-Folgebescheid-System zufolge) abgeleitet zu ergehen hätte, nimmt er aber keine Rücksicht auf den Bescheid, der…
… 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist der Bf als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung (BP) wurden folgende Feststellungen getroffen: 1993…
…nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bewirkt die Geschäftsübernahme nach § 142 UGB die Vollbeendigung der Personengesellschaft und wird deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt (vgl. VwGH 08.02.2007, 2006/15…
…V**** seine Beteiligung an der A**** KG veräußert hätte (wenn er, wie von Mag. R**** S**** behauptet, noch über eine Treuhandschaft Gesellschafter gewesen sein solle). Er brachte weiters vor, die A**** KG sei durch Konkurseröffnung und spätere Löschung im Firmenbuch infolge Vollbeendigung nicht mehr existent…
…Feststellung der Einkünfte, in der ein Veräußerungsgewinn in Höhe der negativen Kapitalkonten zu erklären gewesen wäre, bestanden. Die Vollbeendigung sei daher keinesfalls gegeben gewesen, sodass die Bescheidadressierung an die Gesellschaft zu erfolgen gehabt habe. Wirksam würden solche Bescheide gegenüber diesen Personen (ehemalige Gesellschafter der KG…
…seine Rechtsnachfolger schon jetzt seine Zustimmung zur Fortführung der obigen Firma. ..... III. Die Kommanditgesellschaft beginnt mit erstem April 1986 und ist auf unbestimmte Zeit vereinbart. ..... V. Festgestellt wird, dass die....bisher allein von H.H. betrieben wurde und die Liegenschaft EZ 12 der KG T…
… 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist der Bw als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung (BP) wurden folgende Feststellungen getroffen: Buchführungsmängel…
…bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht mehr existent ist, ist Dr. Ni als Gesamtrechtsnachfolger Bescheidadressat. Anlässlich einer die Streitjahre umfassenden Betriebsprüfung (BP) wurden folgende Feststellungen getroffen: Geschäftsführerbezug: Der Geschäftsführebezug…
…Die KG ist infolge der Übertragung des Betriebes an Dr. Ni seit 5.3.2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht…
…Die KG ist infolge der Übertragung des Betriebes an Dr. Ni seit 5.3.2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht…
…Die KG ist infolge der Übertragung des Betriebes an Dr. Ni seit 5. März 2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht…
…KG, Praterstraße 38, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 10. März 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 10. Februar 2020 bzw. 11. Februar 2020 betreffend Einkommensteuer 2014 bis 2018, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der…
…Die KG ist infolge der Übertragung des Betriebes an Dr. Ni seit 5.3.2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht…
…Die KG ist infolge der Übertragung des Betriebes an Dr. Ni seit 5.3.2004 im Firmenbuch gelöscht. Eine Geschäftsübernahme gem. § 142 HGB bewirkt die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt wird. Da die KG gelöscht und somit nicht…