…Verzehr an Ort und Stelle bestimmt waren. Wie die Bp unter Verweis auf den Erlass vom 12. Juli 2000 weiter ausführt, seien bei Betrieben, bei denen ein Hauptzweck - auch wenn er im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten steht - die Erbringung gastronomischer Leistungen (Abgabe von Speisen und…
…sind, an einen Empfänger, der weder ein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt worden ist, b) die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle (Restaurationsleistung), wenn…
…auf einen Verzehr bzw. eine Ausschank im Sinne des § 111 Abs. 1 iVm Abs. 3 GewO 1994 schließen lassen. Ebenfalls den Erfahrungen des täglichen Lebens entspricht, dass bei Unternehmen wie dem des Bf ein Großteil der Gäste die Speisen nicht an Ort und Stelle verzehrt…
…genau zu unterscheiden und der Umsatz getrennt aufzuzeichnen. Der begünstigte Steuersatz von 5 % sei dann nicht anzuwenden, wenn bei den Umsätzen die Handelselemente im Vordergrund stünden oder wenn die erworbenen Waren nicht zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle ausgerichtet seien. Offene und warme Getränke…
…C-491/03, klargestellt, dass eine Steuer, die auf die entgeltliche Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle im Rahmen einer Bewirtungstätigkeit erhoben wird, als Steuer auf Dienstleistungen, die keine umsatzbezogene Steuer ist, im Zusammenhang mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Sinne von Art…
…die über die (konkludente bzw. ausdrückliche) Vereinbarung des Verzehrs an Ort und Stelle (siehe oben) hinausgeht. Das BMF ging in einem ersten Erlass zur umsatzsteuerlichen Beurteilung von Restaurationsumsätzen ab 1.6.2000 (GZ 09 1030/3-IV/9/00 vom 29.5.2000) davon aus…
…Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken iSd § 111 Abs. 1 GewO 1994 handelt. Tätigkeiten, die hingegen nicht auf den sofortigen Verzehr an Ort und Stelle ausgerichtet sind (zB Verkauf von Semmeln, Kipferln, Krapfen, Fleisch, Wurstsemmeln oder Torten zum Mitnehmen, Lebensmitteln und handelsüblich verpackten…
…die auf den sofortigen Verzehr an Ort und Stelle ausgerichtet ist. Zweifelsfrei liegen hier Tätigkeiten vor, welche über eine bloße Handelstätigkeit hinausgehen, zumal die Beschwerdeführerin ohne die Gastgewerbeberechtigung ihre Tätigkeit einstellen müsste und diese keinen Handelsbetrieb darstellt Unter Punkt 5 ihres Prüfungsberichts hat die Prüferin…
…aus dem Jahr 2003, der zufolge Beherbergungs- und Verpflegungsleistungen als Nebenleistung zur Hauptleistung (dem ermäßigten Steuersatz) zu unterwerfen sind. 20. Auch die Verabreichung von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle stellt daher nur dann eine selbständige sonstige Leistung dar, wenn sie nicht…
…die auf einen Verzehr bzw. einen Ausschank im Sinne des § 111 Abs. 1 iVm Abs. 3 GewO 1994 schließen lassen. Den Erfahrungen des täglichen Lebens entspricht, dass bei Unternehmen wie dem der Beschwerdeführerin ein Großteil der Gäste die Speisen nicht an Ort und Stelle verzehrt…
…anzuwenden, wenn bei den Umsätzen die Handelselemente im Vordergrund stehen würden oder wenn die erworbenen Waren nicht zum sofortigen Verzehr an Ort und Stelle ausgerichtet seien. Die belangte Behörde erlies folglich für den Zeitraum 07/2020 bis 06/2021 Bescheide über die Festsetzung von Umsatzsteuer…
…nur einer beschränkten Zahl von Kunden für eine kurze Verweildauer den Verzehr an Ort und Stelle ermöglichen, wodurch nur ein geringfügiger personeller Einsatz erforderlich ist. Es liegen folglich insoweit nur geringfügige Nebenleistungen vor und ist der dominierende Charakter der Hauptleistung in einer Lieferung von Gegenständen…
…Lebens entsprechend - jedenfalls größtenteils nicht zum typischen Speiseangebot einer Gaststätte zum Verzehr an Ort und Stelle (das wohl gängigste Produkt des Bf., der Döner Kebab im Brot, als eines der beliebtesten Fast-Food-Produkte ist gerade prädestiniert zur Mitnahme bzw. zum Verzehr außerhalb des Betriebes)…
…Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter gegenüber anderen Tätigkeiten überwiegt. Bei der Verabreichung von Speisen und Getränken in Gaststätten überwiegt nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht die Herstellung dieser Güter, sondern die damit verbundenen Dienstleistungen wie die Zurverfügungstellung von geeigneten Räumlichkeiten zum Verzehr an Ort und Stelle, Reinigungsdiensten…
…gegrilltem Geflügel in allen Variationen". Die Fragen der Berufungsbehörde betreffend die näheren Umstände seiner Tätigkeit (insbesondere ob Einrichtungen zum Verzehr an Ort und Stelle vorhanden sind, ob neben dem "Herstellen von Grillgeflügel" noch weitere Leistungen an die Kunden erbracht werden, ob der Verkauf des Grillgeflügels…
…ein Austausch von Argumenten an Ort und Stelle unerlässlich gewesen. Darin erblicken wir jedenfalls eine massive Verletzung von Rechtsschutzinteressen und damit einen Verstoß gegen zwingende Grundsätze eines rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahrens. Hinsichtlich der tatsächlichen Sitzplatzverhältnisse in den Wintermonaten führen wir wie folgt aus: Innerhalb der geschlossenen Räumlichkeiten…
…sie die Speisen an Ort und Stelle verzehren oder mitnehmen. Eingeschlossen sind die Zubereitung und das Servieren von Speisen zum sofortigen Verzehr aus Kraftfahrzeugen oder nicht motorisierten Wagen heraus. Diese Unterklasse umfasst die Tätigkeiten von: Imbissstuben / Jausenstationen / Heurigenbuffets / Betrieben, die Speisen und Getränke zum Mitnehmen…
…sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und Können erfolgt. Auch wenn für die Lehrtätigkeit eine Vorbereitungszeit sowie eine Zeit für die Beurteilung vorzulegender schriftlicher Arbeiten der Schüler erforderlich ist, so stellt die Ausübung dieser Tätigkeit - wie immer sie auch vorgenommen wird…
…zur Bewachung seiner Betriebsstätte ein und stellt das Unternehmen dieser Person eine freie Verköstigung (in Form von Lunchpaketen) zur Verfügung, so wären die Voraussetzungen für die Befreiung von der Einkommensteuer gegeben, da diese Person nach Ansicht der belangten Behörde am Ort der Betriebsstätte tätig werden…
…weiteren Verfahrens stellte der Bw. rechtzeitig einen mit 21. Juni 2004 datierten Antrag auf Entscheidung über die Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für 2002 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Mit Schreiben vom 14. September 2005 richtete der unabhängige Finanzsenat an den Bw…