B.14. Verweisungen (§ 14 NoVAG 1991) Rz 1320: Soweit im NoVAG 1991 auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. B.15. Inkrafttreten und Übergangsregelungen (§ 15 NoVAG 1991) B.15.1. Inkrafttreten (Allgemeines) Rz 1321: Das NoVAG 1991 ist auf…
Titel III Formate der , Kardinalitäten und Verweise auf geltende Codelisten für die gemeinsamen Datenanforderungen für Anträge und Entscheidungen | Bezugnahme auf den Titel in Anhang A der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 | D.E. Laufende Nummer | D.E. Bezeichnung | D.E. Format…
…des BFG und des VwGH, die beiden Parteien bekannt sind, verwiesen. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 2.12.2024 würde ein Begründungsmangel nur dann zur Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und in weiterer Folge zur Aufhebung durch den Verwaltungsgerichtshof führen, wenn er entweder die…
…hat dies in einem ähnlich gelagerten Fall erfolgreich bewerkstelligt und scheinbar hat das Finanzamt eine für sie befriedigende Antwort bekommen. Wir haben anonymisiert eine Unterlage als Hilfestellung der Betriebsprüferin anlässlich einer Besprechung in den Prüfungsräumlichkeiten in L (…) übergeben. Wir verweisen dabei insbesondere auf den …
…In der Begründung der Bescheide wurde auf den Bericht vom 18.10.2012 verwiesen ("Die Begründung für obige Bescheide entnehmen Sie bitte dem Bericht vom 18.10.2012"). Der Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung führt unter der Rubrik "Eingesehene Unterlagen und Hinweise für den…
…4 BAO, die der Festsetzung eines Säumniszuschlages entgegenstehen, sind weder aktenkundig noch wurden diese von der Bw. vorgebracht. Die Festsetzung eines Säumniszuschlages setzt entgegen den Verweisen der Bw. auf anhängige Berufungen auch nicht die Rechtskraft des zugrunde liegenden Abgabenbescheides voraus. Da nach § 254 BAO eine…
…am 9.12.2009 brachte die Vertreterin der Amtspartei hinsichtlich Wiederaufnahme vor, was die Zulässigkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens betreffe, so sei sicher entscheidend, ob der Verweis auf eine Berufungsentscheidung, die in der FINDOK zu finden war und ist, ausreichend sei. Es werde darauf hingewiesen…
…aufgenommenen Niederschrift bzw. dem Prüfungsbericht zu entnehmen sind. Daraus ist auch die Begründung für die Abweichungen vom bisherigen Bescheid zu ersehen." Laut Rechtsprechung des VwGH ist zwar der Verweis auf Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung, die darüber aufgenommene Niederschrift und den Prüfungsbericht grundsätzlich zulässig, um eine…
…das Ergebnis der Betriebsprüfung mitzuteilen oder gar einen Bericht auszuhändigen. Der VwGH hat zwar im Erkenntnis vom 26.5.1998, 93/14/0233 den Verweis auf Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung, die darüber aufgenommene Niederschrift und den Prüfbericht zwecks Begründung einer Wiederaufnahme grundsätzlich als zulässig erachtet…
…sondern verweist lediglich auf ein Unverständnis über das zum Vorjahr differierende Bescheidergebnis. Im am 18.2.2014 ergangenen Einkommensteuerbescheid 2013 wird die Einkommensteuer mit EUR 0,00 festgesetzt und es ergibt sich eine Abgabengutschrift von EUR 0,00. Im Rahmen einer automatischen Wiederaufnahme aufgrund eines…
… 210 Abs. 1 BAO. Bei der Angabe des Zeitpunktes der Fälligkeit ist es zulässig, im Abgabenbescheid auf die Buchungsmitteilung (Lastschriftanzeige) zu verweisen; diesfallls ist die Angabe in der Lastschriftanzeige Teil des Bescheidspruches." Unstrittig ist, dass die Abgabenschuldigkeit nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet wurden. Der Säumniszuschlag…
…Unterlagen betreffend das gemeinsame Salesmeeting der CH*** GmbH und der Beschwerdeführerin seien nicht mehr auffindbar. In der mündlichen Verhandlung vom 11.12.2023 wird von der Beschwerdeführerin im Wesentlichen der bereits im Laufe des Verfahrens dargelegte Sachverhalt mit Verweis auf diverse Unterlagen und Urkunden wiedergegeben…
…genannten Wiederaufnahmsgrund um keine neue Tatsache iSd § 303 Abs 1 lit b BAO handle, vorgehalten und wurde den Parteien unter Verweis auf das im Abgabenverfahren geltende Überraschungsverbot die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Mit Stellungnahme vom 3. August 2023 gab die belangte Behörde dem…
…die Beschwerde vom 10.11.2016, in der als Begründung auf das (bereits) in den Beschwerdeverfahren betreffend die Jahre 2007 bis 2009 in Hinblick auf Zulässigkeit der Firmenwertabschreibung und die Abzugsfähigkeit des Zinsaufwands sowie des Disagios erstattete Vorbringen verwiesen wurde. Zudem wurde die Direktvorlage an…
…Bemessungsgrundlage wären die Vorsteuern des Leistungsempfängers zu korrigieren. Weiters verwies die belangte Behörde auf die Umsatzsteuerveranlagungspflicht unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewinnzuschlages sowie gewährter Rabatte. In ihrer Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide bestritt die Beschwerdeführerin (Bf.) das Vorliegen eines Neuerungstatbestandes, weil im jeweiligen Vorsteuererstattungsverfahren an das Finanzamt…
…Bemessungsgrundlage wären die Vorsteuern des Leistungsempfängers zu korrigieren. Weiters verwies die belangte Behörde auf die Umsatzsteuerveranlagungspflicht unter Berücksichtigung eines durchschnittlichen Gewinnzuschlages sowie gewährter Rabatte. In ihrer Beschwerde gegen die Wiederaufnahmebescheide bestritt die Beschwerdeführerin (Bf.) das Vorliegen eines Neuerungstatbestandes, weil im jeweiligen Vorsteuererstattungsverfahren an das Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri***, den Richter ***6*** und die fachkundigen Laienrichter ***7*** und ***8*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Heinz Wolfbauer, Rechtsanwalt, Stubenbastei 2, 1010 Wien, wegen der Finanzvergehen…
…solche gem. § 124 BAO). Wiederaufnahmsgründe sind nur im Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits existente Tatsachen oder Beweismittel, die später hervorkommen (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe (Verweis auf VwGH 23.9.1997, 93/14/0065; 20.11.1997, 96/15/0221). Das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch WTH, vom 13. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 18. September 2008 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für die Jahre 2003 bis 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe  …
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Wien 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Josef Graf sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Josef Fasching als weitere Mitglieder des…