…wenn ein Verwaltungsakt in Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt erfolgt und wenn Verwaltungsorgane im Rahmen der Hoheitsverwaltung einseitig gegen individuell bestimmte Adressaten einen Befehl erteilen oder Zwang ausüben und damit unmittelbar - dh ohne vorangegangenen Bescheid - in subjektive Rechte des Betroffenen eingreifen. Laut ständiger Rechtsprechung des…
…Polen habe, hätte die Zollabfertigung im Verfahren 4200 stattfinden sollen. Beweiswürdigung Die Beweiserhebung seitens des Bundesfinanzgerichtes erfolgte durch Einsichtnahme in den vom Zollamt Linz Wels elektronisch vorgelegten Verwaltungsakt. Daraus ergibt sich der oben wiedergegebene Sachverhalt und der geschilderte Verfahrensgang. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Aufhebung…
…im Sinne des § 177 FinStrG handelt es sich um antragsgebundene Verwaltungsakte (vgl. Ritz, aaO, § 212 Tz. 1; Fellner, Kommentar zum Finanzstrafgesetz, Rz. 17 zu §§ 175-179). Die Erlassung eines antragsbedürftigen Verwaltungsaktes ohne entsprechenden Antrag belastet den Bescheid mit Rechtswidrigkeit (VwGH 13.9.1979, 1901/79)…
…hat nicht dargetan, auf welchen Sachverhalt und welche konkreten Ermittlungsergebnisse sich die Feststellungen der Behörde stützen. Es genügt nicht, wenn der Bescheid lediglich das Ergebnis einer - im gegenständlichen Fall auf Grund des Verwaltungsaktes nicht nachvollziehbaren - rechtlichen Würdigung enthält, nicht jedoch in der erforderlichen, einer nachprüfenden…
…bekannt, dass seine Tätigkeiten im Ausland im Wesentlichen in der Beaufsichtigung von Tiefbau- und Kabelverlegearbeiten bestanden hätten. Das Finanzamt wertete diese Eingabe als Vorlageantrag und legte den - wie oben ausgeführt offensichtlich unvollständigen - Verwaltungsakt dem unabhängigen Finanzsenat zu Entscheidung vor. Bescheide der Abgabenbehörde erster Instanz, denen…
…zu nennen, an die er ergeht. Nach ständiger Rechtsprechung ist die Personenumschreibung notwendiger Bestandteil eines Bescheidspruchs mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten im Bescheidspruch kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (vgl. VwGH vom 31.7.2002, 97/13/0127). Nach der Bestimmung des §…
…steuerpflichtige Personen betreffenden Verwaltungsakten an. Die belangte Behörde ist in Verkennung der Rechtslage davon ausgegangen, die Offensichtlichkeit einer Unrichtigkeit iSd § 293b BAO, die nach dieser Bestimmung zu einer Bescheidberichtigung berechtigt, könne sich auch aus Umständen ergeben, die ihr erst durch Einsichtnahme in Verwaltungsakten anderer (dritter…
…1.2005, 2004/16/0101). Maßgebend ist somit das Erklärte und nicht das gewollte. Die Berufungsbehörde hat im Sinne des 3 289 Abs. 2 BAO einen Bescheid aufzuheben, wenn ein antraggebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging (vgl. VwGH 28.6.2001, 2001/16/0182, Ritz, BAO…
…einer behördlichen Erledigung, den Inhalt der Erledigung telegraphisch oder fernschriftlich mitzuteilen. Dies trifft jedoch nicht auf eine Erledigung per E-Mail zu. Diese stellt einen absolut nichtigen Verwaltungsakt dar. Eine Zustellung von Bescheiden per E-Mail ist im Anwendungsbereich der BAO nicht vorgesehen (Ritz, aaO…
…ordnungsgemäße Zustellung der Bescheide hätte an das Amt, Adresse, als unmittelbaren Rechtsnachfolger erfolgen müssen. Der im Verwaltungsakt aufliegenden Übernahmsbestätigung des Rückscheinkuverts ist zu entnehmen, dass das Finanzamt die Bescheide und den Bericht vom 30. Juni 2007 an das Amt als RNF XY, Adresse zugestellt hat…
…mit neuerlicher Zustellung des Abgabenbescheides- unter Beachtung der zollrechtlichen Verjährungsbestimmungen- vorzugehen. Die Berufungsbehörde hat im Sinne des § 289 Abs. 2 BAO einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufzuheben, wenn damit ein antragsgebundener Verwaltungsakt ohne Antrag erging (VwGH, 28.6.2001 ,2001/16/0182, Ritz, BAO…
…da sie sich dem permanenten Druck nicht aussetzen will und dazu auch keine Veranlassung hat. 4. Gründe für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes In Anlehnung an die in § 143 BAO normierte Auskunftspflicht soll eine Auskunftsperson (natürliche oder juristische Person) in fremder Sache erst dann befragt…
…Behinderung des beihilfenanspruchvermittelnden Kindes ein antragsgebundener Verwaltungsakt. Der Erhöhungsbetrag ist dabei gesondert zu beantragen. Der vor dem UFS angefochtene Bescheid des Finanzamtes an den Bw., erging folglich ohne einer Antragstellung des gegenständlichen Bescheidadressaten. Das Finanzamt hat somit einen antragsgebundenen Verwaltungsakt (Abweisungsbescheid vom 9.2.2010…
…abgesprochen. Ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt - wie hier die Gewährung oder Nichtgewährung von Familienbeihilfe - darf nur dann ergehen, wenn der Behörde im Zeitpunkt ihrer Entscheidung ein auf die Setzung dieses Verwaltungsaktes gerichteter Antrag vorliegt (VwGH 14.6.1973, 1637/72). Wird ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt ohne Vorliegen eines…
…vom 22. 8. 2006 - einen Bescheid über die Aussetzung der Einhebung erlassen hat, so hat es - mangels Vorliegens eines hierauf gerichteten Antrages - eine Zuständigkeit in Anspruch genommen, die ihm im Hinblick auf die Antragsgebundenheit dieses Verwaltungsaktes nicht zukam (vgl. VwGH 17. 6. 1992, 91/13…
…eine für einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt notwendige Voraussetzung, nämlich der Antrag selbst. Das Bundesfinanzgericht (BFG) musste daher den angefochten Bescheid des Zollamtes vom 31. August 2018 ersatzlos aufheben. Eine solche Aufhebung hat dann zu erfolgen, wenn der bekämpfte Bescheid als antragsgebundener Verwaltungsakt als Folge der Zurücknahme…
… 85, Tz 1 ff, und die dort angeführte VwGH-Judikatur). Andererseits ist es bei antragsbedürftigen Verwaltungsakten unzulässig, entgegen dem erklärten Willen der Partei dem Begehren eine Deutung zu geben, die aus dem Wortlaut des Begehrens nicht unmittelbar erschlossen werden kann. Dabei ist für die Beurteilung…
…Rz.12 zu § 115) und zum anderen die im § 119 BAO normierte Offenlegungs- und Wahrheitspflicht trifft. Wie aus den dem Unabhängigen Finanzsenat vorliegenden Verwaltungsakten, insbesondere aus dem (an das Bundesministerium f. Finanzen gerichteten) Anbringen des Bf vom 27.8.2004 (Gnadengesuch) diesbezüglich lediglich zu entnehmen…
…30. Oktober 2001 tatsächlich ohne weitere Rechtsgrundlage eine Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten des D H in LS vorgenommen, wären dies tatsächlich rechtswidrige verfahrensfreie Verwaltungsakte gewesen. Aufklärung bringt ua der vorgelegte Handakt der PASt Linz, aus welchem das bereits erwähnte Amtshilfeersuchen des BGK Perg vom 24. Oktober…
…daher Beamte der PASt Linz am 30. Oktober 2001 tatsächlich ohne weitere Rechtsgrundlage eine Durchsuchung der Wohnräumlichkeiten der Familie H in A vorgenommen, wären dies tatsächlich rechtswidrige verfahrensfreie Verwaltungsakte gewesen. Aufklärung bringt ua der vorgelegte Handakt der PASt Linz, aus welchem das bereits erwähnte Amtshilfeersuchen…