Vorausgesetzt, dass die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen nicht als "ausländische Pensionskasse" im Sinn von § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG einzustufen ist und dass sie weiters nicht dem deutschen Sozialversicherungssystem zuzurechnen ist, sind Ruhegehälter, die von dieser Anstalt an in Österreich ansässig gewordene…
…die richtige Berücksichtigung der Pensionseinkünfte aus der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen. Mit Vorlagebericht vom 8.1.2026 legte die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Auf Grundlage des oben dargestellten Verwaltungsgeschehens sowie der aktenkundigen Unterlagen…
…sich der Bühnenangehörige nicht freiwillig weiterversichert. Das Versicherungsverhältnis endet erst mit dem Bezug von Leistungen oder wenn die Versicherung zu einer anderen Versorgungseinrichtung übergeleitet wird." Unter Berücksichtigung des EuGH-Erkenntnisses vom 1.4.2008, Rs C-267/06, Tadao Maruko gegen Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen…
…sich der Bühnenangehörige nicht freiwillig weiterversichert. Das Versicherungsverhältnis endet erst mit dem Bezug von Leistungen oder wenn die Versicherung zu einer anderen Versorgungseinrichtung übergeleitet wird." Unter Berücksichtigung des EuGH-Erkenntnisses vom 1.4.2008, Rs C-267/06, Tadao Maruko gegen Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen…
…Lediglich bezüglich der Bezüge aus einer gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaates weist Artikel 18 Abs. 2 das Besteuerungsrecht diesem Staat zu. In den erklärungsgemäß ergangenen Bescheiden betreffend Einkommensteuer für die Streitjahre wurden die Leistungen der "Bayerischen Versorgungskammer - Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen" entsprechend den Angaben in…
…Deutschland von der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen war dem Finanzamt auf Grund der vorliegenden Kontrollmitteilung aus Deutschland vor dem Ergänzungsersuchen vom 28.11.2017 und durch dessen Beantwortung bekannt, sodass eine Wiederaufnahmeberechtigung gem. § 303 (1) bzw. (4) BAO nicht gegeben ist.“ In der Beschwerde gegen…
…bestehen daher keine Bedenken, auch die Rentenbezüge aus der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt der Ärzte nach der Kassenstaatsregel in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wenn auf deutscher Seite ebenfalls eine Zuordnung der betreffenden Renten unter Artikel 10 des DBA-Deutschland (1954) bzw. unter die im inhaltlichen…
…den Zeitpunkt der Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Österreich zu erheben, hat zu keinem anderen Ergebnis geführt. Laut Auskunft des Berufungswerbers betrug die "Staatliche Rente Deutschland" im Zeitraum März bis Dezember 18.941,86 DM und die Rente der "Versorgungsanstalt der deutschen Bundespost" 15…
…Er bezog im Jahr 1997 eine Rente in Österreich von der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten. Daneben bezog er zwei Renten aus Deutschland (Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Rente der Versorgungsanstalt der deutschen Bundespost) von zusammen 45.083 DM. Im Einkommensteuerbescheid für 1997 ging das…
…6 Abs. 3 DBA) aus Italien gemeldet. Seit 2016 darüber hinaus Bezüge von der Deutsche Rentenversicherung Bund (Art. 18 Abs. 2 DBA) und der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL; Art. strittig). Auf Grundlage dieser Daten erfolgte mit 23.10.2019 eine bescheidmäßige Festsetzung…
…Das Finanzamt begründete den Einkommensteuerbescheid damit, dass die deutschen Renteneinkünfte gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterschiedlich zu behandeln seien. Die Bezüge der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB, EUR 13.004,82) sowie die Rente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL-Rente, EUR 2.900,58)…
…wurden die Bezüge der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB, 2014: EUR 12.370,44; 2015: EUR 12.604,16) ausdrücklich als Sozialversicherungsrenten qualifiziert und gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA lediglich im Wege des Progressionsvorbehalts berücksichtigt. Die Renten der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL…
…oder ob diese, entsprechend auch der Auffassung der deutschen Steuerverwaltung, in Österreich zu befreien und lediglich im Wege des Progressionsvorbehaltes zu berücksichtigen ist. Außer Streit steht indes, dass die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), einer vom Bund und den Ländern getragenen…
…Sozialversicherung entsprechend anzusehen, weshalb die daraus bezogenen Zahlungen als Einkünfte iSd § 25 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 anzusehen sind. Die deutsche VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder BAV weist Elemente sowohl einer Sozialversicherung, als auch einer Pensionskasse auf. Da sie für…
…weitere Ruhebezüge von der "Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder" (nachfolgend: VBL-Rente) iHv 2.347,74 Euro sowie eine Betriebsrente ihres ehemaligen deutschen Arbeitgebers (nachfolgend: dt Betriebsrente) iHv 8.812,02 Euro. Der an die Beschwerdeführerin und ihren Ehemann im Wege des "Splittingtarifs" ergangene…
…erzielt: Die in Deutschland an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder eine kommunale oder kirchliche Zusatzversorgungseinrichtung zu leistenden Beiträge durch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (Tarifbeschäftigte) oder deren Arbeitgeber sind keine gesetzlichen Pflichtbeiträge nach Sozialversicherungsgesetzen, sondern werden auf der Grundlage einer privat- bzw…
…399: 5% der Bemessungsgrundlage, höchstens 2.628 Euro jährlich. Zu dieser Berufsgruppe gehören ua. Schauspieler, Humoristen, Komiker, Conferenciers, Sänger, Chansoniers, Chorsänger, Statisten, Solotänzer, Mitglieder eines Balletts, Tänzerinnen und Tänzer in Nachtlokalen, weiters Personen, die als Darsteller in Filmen oder Werbesendungen auftreten. Unter "Bühnenangehörige" fallen nicht…
…17 DBA D keine Steuerentlastungsberechtigung. Werden die deutschen Künstler nicht auf Werkvertragsbasis, sondern als Dienstnehmer des inländischen Theaters tätig, steht das Besteuerungsrecht nicht nur in den Fällen der Schauspieler, sondern gemäß Art. 15 des Abkommens auch in den Fällen der Kostümbildner und Regisseure Österreich zu…
…6 Monate der deutschen GesmbH zur Verfügung stehen. Mangels inländischer Betriebstätte des deutschen Theaters unterliegen nach Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland auch die nach Österreich entsandten Schauspieler keiner inländischen Steuerpflicht, wenn sie in Deutschland ansässig sind und durch Dienstvertrag von dem deutschen Theaterunternehmen engagiert…
…ein deutscher Bühnenbildner für einen österreichischen Festivalveranstalter in Österreich tätig, dann unterliegen die hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Abzugsbesteuerung (Hinweis auf den mit der deutschen Steuerverwaltung abgestimmten und nach wie vor in Geltung stehenden Erlass vom 11.02.1974, AÖF Nr. 105/1974). Jenes deutsche…